zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 9

Diensteinführung Aarons und seiner Söhne

1 Und es geschah am achten Tage, da rief Mose Aaron und seine Söhne und die Ältesten Israels; (3. Mose 8.33) 2 und er sprach zu Aaron: Nimm dir ein junges Kalb zum Sündopfer und einen Widder zum Brandopfer, ohne Fehl, und bringe sie dar vor Jehova. 3 Und zu den Kindern Israel sollst du reden und sprechen: Nehmet einen Ziegenbock zum Sündopfer und ein Kalb und ein Lamm, einjährige, ohne Fehl, zum Brandopfer; 4 und einen Stier und einen Widder zum Friedensopfer, um sie vor Jehova zu opfern; und ein Speisopfer, gemengt mit Öl; denn heute wird Jehova euch erscheinen. 5 Und sie brachten was Mose geboten hatte, vor das Zelt der Zusammenkunft, und die ganze Gemeinde nahte herzu und stand vor Jehova. 6 Und Mose sprach: Dies ist es, was Jehova geboten hat, daß ihr es tun sollt; und die Herrlichkeit Jehovas wird euch erscheinen. 7 Und Mose sprach zu Aaron: Nahe zum Altar, und opfere dein Sündopfer und dein Brandopfer, und tue Sühnung für dich und für das Volk; und opfere die Opfergabe des Volkes und tue Sühnung für sie, so wie Jehova geboten hat. (3. Mose 16.6) (3. Mose 16.11) (3. Mose 16.15) (Hebräer 5.3) (Hebräer 7.27) 8 Und Aaron nahte zum Altar und schlachtete das Kalb des Sündopfers, das für ihn war. 9 Und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut dar; und er tauchte seinen Finger in das Blut und tat davon an die Hörner des Altars, und er goß das Blut an den Fuß des Altars. 10 Und das Fett und die Nieren und das Netz der Leber vom Sündopfer räucherte er auf dem Altar, so wie Jehova dem Mose geboten hatte. (3. Mose 4.8-12) 11 Und das Fleisch und die Haut verbrannte er mit Feuer außerhalb des Lagers. 12 Und er schlachtete das Brandopfer; und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut, und er sprengte es an den Altar ringsum. (3. Mose 1.10-13) 13 Und das Brandopfer reichten sie ihm in seinen Stücken und den Kopf, und er räucherte es auf dem Altar. 14 Und er wusch das Eingeweide und die Schenkel und räucherte sie auf dem Brandopfer, auf dem Altar. - 15 Und er brachte herzu die Opfergabe des Volkes und nahm den Bock des Sündopfers, der für das Volk war, und schlachtete ihn und opferte ihn als Sündopfer, wie das vorige. 16 Und er brachte das Brandopfer herzu und opferte es nach der Vorschrift. 17 Und er brachte das Speisopfer herzu und füllte seine Hand davon und räucherte es auf dem Altar, außer dem Morgen-Brandopfer. 18 Und er schlachtete den Stier und den Widder, das Friedensopfer, welches für das Volk war. Und die Söhne Aarons reichten ihm das Blut, und er sprengte es an den Altar ringsum; 19 und die Fettstücke von dem Stier; und von dem Widder den Fettschwanz, und das Eingeweide bedeckt und die Nieren und das Netz der Leber; 20 und sie legten die Fettstücke auf die Bruststücke, und er räucherte die Fettstücke auf dem Altar. 21 Und die Bruststücke und den rechten Schenkel webte Aaron als Webopfer vor Jehova, so wie Mose geboten hatte. (3. Mose 7.30-34) 22 Und Aaron erhob seine Hände gegen das Volk und segnete sie; und er stieg herab nach der Opferung des Sündopfers und des Brandopfers und des Friedensopfers. (4. Mose 22.1) 23 Und Mose und Aaron gingen hinein in das Zelt der Zusammenkunft; und sie kamen heraus und segneten das Volk. Und die Herrlichkeit Jehovas erschien dem ganzen Volke; (2. Mose 40.34) 24 und es ging Feuer aus von Jehova und verzehrte auf dem Altar das Brandopfer und die Fettstücke; und das ganze Volk sah es, und sie jauchzten und fielen auf ihr Angesicht. (2. Chronik 7.1)

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 27

Ablösung von Gelübden und Weihegaben

1 Und der HERR redete mit Mose und sprach: 2 Rede mit den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein besonderes Gelübde tut, also daß du seinen Leib schätzen mußt, (4. Mose 30.1) 3 so soll dies eine Schätzung sein: ein Mannsbild, zwanzig Jahre alt bis ins sechzigste Jahr, sollst du schätzen auf fünfzig Silberlinge nach dem Lot des Heiligtums, 4 ein Weibsbild auf dreißig Silberlinge. 5 Von fünf Jahren an bis auf zwanzig Jahre sollst du ihn schätzen auf zwanzig Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 6 Von einem Monat an bis auf fünf Jahre sollst du ihn schätzen auf fünf Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf drei Silberlinge. 7 Ist er aber sechzig Jahre alt und darüber, so sollst du ihn schätzen auf fünfzehn Silberlinge, wenn's ein Mannsbild ist, ein Weibsbild aber auf zehn Silberlinge. 8 Ist er aber zu arm zu solcher Schätzung, so soll er sich vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen, nach dem die Hand des, der gelobt hat, erwerben kann. 9 Ist's aber ein Vieh, das man dem HERRN opfern kann: alles, was man davon dem HERRN gibt ist heilig.
10 Man soll's nicht wechseln noch wandeln, ein gutes um ein böses, oder ein böses um ein gutes. Wird's aber jemand wechseln, ein Vieh um das andere, so sollen sie beide dem HERRN heilig sein. 11 Ist aber das Tier unrein, daß man's dem HERRN nicht opfern darf, so soll man's vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll's schätzen, ob es gut oder böse sei; und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13 Will's aber jemand lösen, der soll den Fünften über die Schätzung geben. 14 Wenn jemand sein Haus heiligt, daß es dem HERRN heilig sei, das soll der Priester schätzen, ob's gut oder böse sei; und darnach es der Priester schätzt, so soll's bleiben.
15 So es aber der, so es geheiligt hat, will lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, draufgeben, so soll's sein werden. 16 Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN heiligt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Homer Gerste, so soll es fünfzig Silberlinge gelten.
17 Heiligt er seinen Acker vom Halljahr an, so soll er nach seinem Wert gelten. 18 Hat er ihn aber nach dem Halljahr geheiligt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren zum Halljahr und ihn darnach geringer schätzen. 19 Will aber der, so ihn geheiligt hat, den Acker lösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem er geschätzt ist, draufgeben, so soll er sein werden. 20 Will er ihn aber nicht lösen, sondern verkauft ihn einem andern, so soll er ihn nicht mehr lösen können; 21 sondern derselbe Acker, wenn er im Halljahr frei wird, soll dem HERRN heilig sein wie ein verbannter Acker und soll des Priesters Erbgut sein. 22 Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker heiligt, den er gekauft hat und der nicht sein Erbgut ist, 23 so soll der Priester berechnen, was er gilt bis an das Halljahr; und soll desselben Tages solche Schätzung geben, daß sie dem HERRN heilig sei. 24 Aber im Halljahr soll er wieder gelangen an den, von dem er ihn gekauft hat, daß sein Erbgut im Lande sei. (3. Mose 25.10) 25 Alle Schätzung soll geschehen nach dem Lot des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gera. 26 Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN sonst gebührt, soll niemand dem HERRN heiligen, es sei ein Ochs oder Schaf; denn es ist des HERRN. (2. Mose 13.2)
27 Ist es aber unreines Vieh, so soll man's lösen nach seinem Werte, und darübergeben den Fünften. Will er's aber nicht lösen, so verkaufe man's nach seinem Werte. 28 Man soll kein Verbanntes verkaufen noch lösen, das jemand dem HERRN verbannt von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles verbannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2)
29 Man soll auch keinen verbannten Menschen lösen, sondern er soll des Todes sterben. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Alle Zehnten im Lande von Samen des Landes und von Früchten der Bäume sind des HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. (4. Mose 18.21)
31 Will aber jemand seinen Zehnten lösen, der soll den Fünften darübergeben. 32 Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, von allem, was unter dem Hirtenstabe geht, das ist ein heiliger Zehnt dem HERRN. 33 Man soll nicht fragen, ob's gut oder böse sei; man soll's auch nicht wechseln. Wird's aber jemand wechseln, so soll's beides heilig sein und nicht gelöst werden. 34 Dies sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot an die Kinder Israel auf dem Berge Sinai. (3. Mose 26.46)