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3. Mose - Kapitel 5

Gesetze vom Sündopfer

1 Und wenn jemand sündigt, daß er die Stimme des Fluches hört, und er war Zeuge, sei es daß er es gesehen oder gewußt hat, - wenn er es nicht anzeigt, so soll er seine Ungerechtigkeit tragen; (5. Mose 19.15) 2 oder wenn jemand irgend etwas Unreines anrührt, sei es das Aas eines unreinen wilden Tieres, oder das Aas eines unreinen Viehes, oder das Aas eines unreinen kriechenden Tieres, - ist es ihm auch verborgen, so ist er unrein und schuldig; (3. Mose 11.24) 3 oder wenn er die Unreinigkeit eines Menschen anrührt, was für eine Unreinigkeit von ihm es auch sei, durch welche er unrein wird, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig; 4 oder wenn jemand schwört, indem er unbesonnen mit den Lippen redet, Böses oder Gutes zu tun, nach allem was ein Mensch mit einem Schwur unbesonnen reden mag, und es ist ihm verborgen, - erkennt er es, so ist er schuldig in einem von diesen. 5 Und es soll geschehen, wenn er sich in einem von diesen verschuldet, so bekenne er, worin er gesündigt hat; 6 und er bringe sein Schuldopfer dem Jehova für seine Sünde, die er begangen hat: ein Weiblein vom Kleinvieh, ein Schaf oder eine Ziege zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seiner Sünde. 7 Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer. 8 Und er soll sie zu dem Priester bringen; und dieser bringe die zum Sündopfer bestimmte zuerst dar und kneipe ihr den Kopf ein dicht beim Genick; er soll ihn aber nicht abtrennen. (3. Mose 1.15) 9 Und er sprenge von dem Blute des Sündopfers an die Wand des Altars, und das Übrige von dem Blute soll ausgedrückt werden an den Fuß des Altars: es ist ein Sündopfer. 10 Und die andere soll er als Brandopfer opfern nach der Vorschrift. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 1.14) 11 Und wenn seine Hand zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nicht aufbringen kann, so bringe der, welcher gesündigt hat, als seine Opfergabe ein Zehntel Epha Feinmehl zum Sündopfer; er soll kein Öl darauf tun und keinen Weihrauch darauf legen, denn es ist ein Sündopfer. (3. Mose 2.1) 12 Und er soll es zu dem Priester bringen; und der Priester nehme davon seine Hand voll, das Gedächtnisteil desselben, und räuchere es auf dem Altar, auf den Feueropfern Jehovas: es ist ein Sündopfer. 13 Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat in einem von diesen, und es wird ihm vergeben werden; und es soll dem Priester gehören wie das Speisopfer. (3. Mose 2.3)

Schuldopfer

14 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 15 Wenn jemand Untreue begeht und aus Versehen an den heiligen Dingen Jehovas sündigt, so soll er sein Schuldopfer dem Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung an Sekeln Silber, nach dem Sekel des Heiligtums, zum Schuldopfer. 16 Und was er an dem Heiligen gesündigt hat, soll er erstatten und dessen Fünftel darüber hinzufügen und es dem Priester geben; und der Priester soll Sühnung für ihn tun mit dem Widder des Schuldopfers, und es wird ihm vergeben werden. (3. Mose 5.23-24) (3. Mose 22.14) 17 Und wenn jemand sündigt und eines von allen den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, - hat er es auch nicht gewußt, so ist er schuldig und soll seine Ungerechtigkeit tragen. 18 Und er soll einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh nach deiner Schätzung zu dem Priester bringen, zum Schuldopfer; und der Priester soll Sühnung für ihn tun wegen seines Versehens, das er begangen hat, ohne es zu wissen; und es wird ihm vergeben werden. 19 Es ist ein Schuldopfer; er hat sich gewißlich an Jehova verschuldet. (Jesaja 53.10) 20 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 21 Wenn jemand sündigt und Untreue wider Jehova begeht, daß er seinem Nächsten ein anvertrautes Gut ableugnet oder ein Darlehn oder etwas Geraubtes; oder er hat von seinem Nächsten etwas erpreßt, 22 oder er hat Verlorenes gefunden, und leugnet es ab; und er schwört falsch über irgend etwas von allem, was ein Mensch tun mag, sich darin zu versündigen: 23 so soll es geschehen, wenn er gesündigt und sich verschuldet hat, daß er zurückerstatte das Geraubte, das er geraubt, oder das Erpreßte, das er erpreßt hat, oder das Anvertraute, das ihm anvertraut worden ist, oder das Verlorene, das er gefunden hat, (Hesekiel 33.15) 24 oder alles, worüber er falsch geschworen hat; und er soll es erstatten nach seiner vollen Summe und dessen Fünftel darüber hinzufügen; wem es gehört, dem soll er es geben am Tage seines Schuldopfers. (3. Mose 5.16) 25 Und sein Schuldopfer soll er Jehova bringen, einen Widder ohne Fehl vom Kleinvieh, nach deiner Schätzung, zum Schuldopfer, zu dem Priester; (3. Mose 5.15) 26 und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova, und es wird ihm vergeben werden wegen irgend etwas von allem, was er getan hat, sich darin zu verschulden.

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Esra - Kapitel 7

Esra kommt nach Jerusalem

1 Nach diesen Geschichten begab es sich unter der Regierung Artasastas, des Königs von Persien, daß Esra, der Sohn Serajas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Hilkias, 2 des Sohnes Sallums, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Achitubs, 3 des Sohnes Amarjas, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Merajots, 4 des Sohnes Serahjas, des Sohnes Ussis, des Sohnes Buckis, 5 des Sohnes Abisuas, des Sohnes Pinehas, des Sohnes Eleasars, des Sohnes Aarons, des obersten Priesters, 6 daß dieser Esra von Babel hinaufzog. Der war ein Schriftgelehrter, wohl bewandert im Gesetze Moses, welches der HERR, der Gott Israels, gegeben hatte. Und der König gab ihm alles, was er forderte, weil die Hand des HERRN, seines Gottes, über ihm war. (Esra 7.9) (Esra 7.28) (Esra 8.18) (Esra 8.22) (Nehemia 2.8) 7 Und etliche von den Kindern Israel und von den Priestern und Leviten, von den Sängern und Torhütern und Tempeldienern zogen gen Jerusalem hinauf, im siebenten Jahre des Königs Artasasta. (Esra 2.43) 8 Und er kam im fünften Monat nach Jerusalem, im siebenten Jahre des Königs. 9 Denn am ersten Tage des ersten Monats fand der Aufbruch von Babel statt: und am ersten Tage des fünften Monats kam er in Jerusalem an, weil die gute Hand seines Gottes über ihm war. (Esra 7.6) 10 Denn Esra hatte sein Herz darauf gerichtet, das Gesetz des HERRN zu erforschen und zu tun und in Israel Gesetz und Recht zu lehren.

Die Vollmacht des Königs Artasasta für Esra

11 Und dies ist die Abschrift des Briefes, den der König Artasasta dem Priester Esra, dem Schriftgelehrten, gab, der gelehrt war in den Worten der Gebote des HERRN und seiner Satzungen für Israel: 12 «Artasasta, der König der Könige, an Esra, den Priester, den Schriftgelehrten im Gesetze des Gottes des Himmels, ausgefertigt und so weiter. (Hesekiel 26.7) 13 Es ist von mir befohlen worden, daß, wer in meinem Reiche vom Volk Israel und seinen Priestern und Leviten willens ist, nach Jerusalem zu ziehen, mit dir ziehen solle. 14 Weil du von dem König und seinen sieben Räten gesandt bist, eine Untersuchung über Juda und Jerusalem anzustellen, nach dem Gesetze deines Gottes, das in deiner Hand ist; 15 und damit du das Silber und Gold hinbringest, welches der König und seine Räte freiwillig dem Gott Israels, dessen Wohnung zu Jerusalem ist, gespendet haben, 16 dazu alles Silber und Gold, das du finden kannst in der ganzen Landschaft zu Babel, samt dem, was das Volk und die Priester freiwillig geben für das Haus ihres Gottes zu Jerusalem. 17 Derhalben kaufe gewissenhaft aus diesem Gelde Stiere, Widder, Lämmer, samt den dazu gehörigen Speisopfern und Trankopfern, und opfere sie auf dem Altar bei dem Hause eures Gottes zu Jerusalem. 18 Und was dir und deinen Brüdern mit dem übrigen Silber und Gold zu tun gefällt, das tut nach dem Willen eures Gottes! 19 Und die Geräte, die dir übergeben werden für den Dienst im Hause deines Gottes, liefere sie vollständig ab vor Gott zu Jerusalem. 20 Und was sonst noch zum Hause deines Gottes notwendig sein wird, was auszugeben dir zufällt, sollst du dir aus der Schatzkammer des Königs geben lassen . 21 Und ich, König Artasasta, habe allen Schatzmeistern jenseits des Stromes befohlen, daß, was Esra, der Priester und Schriftgelehrte im Gesetze des Gottes des Himmels, von euch fordern wird, pünktlich gegeben werden soll, 22 bis auf hundert Talente Silber und bis auf hundert Kor Weizen und bis auf hundert Bat Wein und bis auf hundert Bat Öl und Salz in unbestimmter Menge. 23 Alles, was nach dem Befehl des Gottes des Himmels ist, das werde für das Haus des Gottes des Himmels mit großer Sorgfalt verrichtet, damit nicht ein Zorn über das Königreich des Königs und seine Kinder komme. 24 Ferner sei euch kund, daß ihr nicht berechtigt seid, Steuern, Zoll und Weggeld irgend einem Priester, Leviten, Sänger, Torhüter, Tempeldiener und Diener im Hause dieses Gottes aufzuerlegen. 25 Du aber, Esra, nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, bestelle Richter und Rechtspfleger, die alles Volk richten, das jenseits des Stromes ist, alle, die deines Gottes Gesetze kennen; und wer sie nicht kennt, den sollt ihr unterrichten. 26 Und ein jeder, der nicht mit Fleiß das Gesetz deines Gottes und das Gesetz des Königs tun wird, über den soll gewissenhaft Gericht gehalten werden, es sei zum Tode oder zur Verbannung, zur Geldbuße oder zum Gefängnis.» 27 Gelobt sei der HERR, unsrer Väter Gott, der solches dem König ins Herz gegeben hat, das Haus des HERRN in Jerusalem zu zieren, 28 und der mir Gnade zugewandt hat vor dem Könige und seinen Räten und vor allen gewaltigen Fürsten des Königs! Und so faßte ich Mut, weil die Hand des HERRN, meines Gottes, über mir war, und versammelte die Häupter von Israel, daß sie mit mir hinaufzögen. (Esra 7.6)