1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn jemand aus Versehen sündigt gegen irgend eines der Verbote Jehovas, die nicht getan werden sollen, und irgend eines derselben tut, -3wenn der gesalbte Priester sündigt nach einem Vergehen des Volkes, so soll er für seine Sünde, die er begangen hat, einen jungen Farren ohne Fehl dem Jehova darbringen zum Sündopfer.4Und er soll den Farren an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova bringen und seine Hand auf den Kopf des Farren legen und den Farren schlachten vor Jehova.5Und der gesalbte Priester nehme von dem Blute des Farren und bringe es in das Zelt der Zusammenkunft;6und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge von dem Blute siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang des Heiligtums hin.(3. Mose 8.11)(3. Mose 14.7)7Und der Priester tue von dem Blute an die Hörner des Altars des wohlriechenden Räucherwerks, der im Zelte der Zusammenkunft ist, vor Jehova; und alles Blut des Farren soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.(2. Mose 30.1)(2. Mose 30.6)(2. Mose 40.6)8Und alles Fett von dem Farren des Sündopfers soll er von ihm abheben: das Fett, welches das Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das am Eingeweide ist,9und die beiden Nieren und das Fett, das an ihnen, das an den Lenden ist, und das Netz über der Leber: samt den Nieren soll er es abtrennen,10so wie es abgehoben wird von dem Rinde des Friedensopfers; und der Priester soll es auf dem Brandopferaltar räuchern.11Und die Haut des Farren und all sein Fleisch samt seinem Kopfe und seinen Schenkeln und seinem Eingeweide und seinem Mist:(3. Mose 8.17)12den ganzen Farren soll er hinausbringen außerhalb des Lagers an einen reinen Ort, nach dem Schutthaufen der Fettasche, und soll ihn auf Holzscheiten mit Feuer verbrennen; auf dem Schutthaufen der Fettasche soll er verbrannt werden.(3. Mose 6.4)(Hebräer 13.11)13Und wenn die ganze Gemeinde Israel aus Versehen sündigt und die Sache ist verborgen vor den Augen der Versammlung, und sie tun eines von allen Verboten Jehovas, die nicht getan werden sollen, und verschulden sich,(4. Mose 15.24)14und die Sünde wird bekannt, die sie wider dasselbe begangen haben, so soll die Versammlung einen jungen Farren darbringen zum Sündopfer und ihn vor das Zelt der Zusammenkunft bringen.(Römer 8.3)15Und die Ältesten der Gemeinde sollen ihre Hände auf den Kopf des Farren legen vor Jehova, und man soll den Farren vor Jehova schlachten.16Und der gesalbte Priester bringe von dem Blute des Farren in das Zelt der Zusammenkunft,17und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang hin.18Und er tue von dem Blute an die Hörner des Altars, der vor Jehova, der im Zelte der Zusammenkunft ist; und alles Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen, der an dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft ist.19Und all sein Fett soll er von ihm abheben und auf dem Altar räuchern.20Und er soll mit dem Farren tun, wie er mit dem Farren des Sündopfers getan hat; also soll er damit tun. Und so tue der Priester Sühnung für sie, und es wird ihnen vergeben werden.21Und er soll den Farren hinausbringen außerhalb des Lagers und ihn verbrennen, so wie er den ersten Farren verbrannt hat: es ist ein Sündopfer der Versammlung.(3. Mose 4.11-12)22Wenn ein Fürst sündigt und tut aus Versehen eines von allen den Verboten Jehovas, seines Gottes, die nicht getan werden sollen, und verschuldet sich,23und seine Sünde wird ihm kundgetan, worin er gesündigt hat, so soll er seine Opfergabe bringen, einen Ziegenbock, ein Männlein ohne Fehl.24Und er soll seine Hand auf den Kopf des Bockes legen und ihn schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer vor Jehova schlachtet: es ist ein Sündopfer.25Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und sein Blut soll er an den Fuß des Brandopferaltars gießen.26Und all sein Fett soll er auf dem Altar räuchern, wie das Fett des Friedensopfers. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, und es wird ihm vergeben werden.27Und wenn jemand vom Volke des Landes aus Versehen sündigt, indem er eines von den Verboten Jehovas tut, die nicht getan werden sollen, und sich verschuldet28und seine Sünde wird ihm kundgetan, die er begangen hat, so soll er seine Opfergabe bringen, eine Ziege ohne Fehl, ein Weiblein, für seine Sünde, die er begangen hat.29Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und das Sündopfer schlachten an dem Orte des Brandopfers.30Und der Priester nehme von seinem Blute mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.31Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern zum lieblichen Geruch dem Jehova. Und so tue der Priester Sühnung für ihn, und es wird ihm vergeben werden. -(3. Mose 3.14-15)32Und wenn er ein Schaf bringt als seine Opfergabe zum Sündopfer, so soll es ein Weiblein ohne Fehl sein, das er bringt.33Und er soll seine Hand auf den Kopf des Sündopfers legen und es zum Sündopfer schlachten an dem Orte, wo man das Brandopfer schlachtet.34Und der Priester nehme von dem Blute des Sündopfers mit seinem Finger und tue es an die Hörner des Brandopferaltars; und all sein Blut soll er an den Fuß des Altars gießen.35Und all sein Fett soll er abtrennen, so wie das Fett des Schafes von dem Friedensopfer abgetrennt wird; und der Priester soll es auf dem Altar räuchern, auf den Feueropfern Jehovas. Und so tue der Priester Sühnung für ihn wegen seiner Sünde, die er begangen hat, und es wird ihm vergeben werden.
1"Und wegen all dem verpflichten wir uns nun schriftlich. Auf der gesiegelten Schrift sollen die Namen unserer Vorsteher, unserer Leviten und Priester stehen." 2Als erster unterzeichnete der Statthalter Nehemia Ben-Hachalja, dann die Priester Zidkija, 3Seraja, Asarja, Jirmeja, 4Paschhur, Amarja, Malkija, 5Hattusch, Schebanja, Malluch, 6Harim, Meremot, Obadja, 7Daniel, Ginneton, Baruch, 8Meschullam, Abija, Mijamin, 9Maasja, Bilga und Schemaja. 10Dann unterschrieben die Leviten Jeschua Ben-Asanja, Binnui aus der Sippe Henadad sowie Kadmiël, 11ferner ihre Brüder Schebanja, Hodija, Kelita, Pelaja, Hanan, 12Micha, Rehob, Haschabja, 13Sakkur, Scherebja, Schebanja, 14Hodija, Bani und Beninu. 15Schließlich unterzeichneten die Vorsteher Parosch, Pahat-Moab, Elam, Sattu, Bani, (Esra 2.3)(Esra 2.6)16Bunni, Asgad, Bebai, 17Adonija, Bigwai, Adin, 18Ater, Hiskija, Asur, 19Hodija, Haschum, Bezai, 20Harif, Anatot, Nebai, 21Magpiasch, Meschullam, Hesir, 22Meschesabel, Zadok, Jaddua, 23Pelatja, Hanan, Anaja, 24Hoschea, Hananja, Haschub, 25Lohesch, Pilha, Schobek, 26Rehum, Haschabna, Maaseja, 27Ahija, Hanan, Anan, 28Malluch, Harim und Baana. 29Auch das übrige Volk schloss sich der Verpflichtung an: die restlichen Priester und Leviten, die Torwächter, Sänger und Tempelsklaven, und alle, die sich von den nichtisraelitischen Völkern im Land getrennt hatten, um das Gesetz Gottes zu befolgen, dazu ihre Frauen und alle von ihren Söhnen und Töchtern, die alt genug waren, die Vereinbarung zu verstehen. (Esra 2.70)30Zusammen mit ihren Vorstehern legten sie einen Eid ab, das Gesetz, das Gott uns durch Mose, seinen Diener, gegeben hat, und alle Gebote, Vorschriften und Anweisungen Jahwes, unseres Herrn, zu befolgen. 31"Wir verpflichten uns, unsere Töchter nicht in fremde Volksgruppen im Land zu verheiraten und von ihnen keine Frauen für unsere Söhne zu nehmen. 32Und wenn diese Fremden ihr Getreide oder andere Waren am Sabbat oder einem anderen heiligen Tag zum Verkauf bringen, wollen wir ihnen nichts abkaufen. Jedes siebte Jahr lassen wir das Land brach liegen und erlassen alle Schulden. (Nehemia 13.15-16)(Amos 8.5)33Wir verpflichten uns, jährlich einen Drittelschekel für den Dienst im Tempel unseres Gottes zu geben, 34für die geweihten Brote, für die täglichen Speis- und Brandopfer, für die Opfer am Sabbat, am Neumondsfest und an den übrigen Festtagen, für die geweihten Gaben und die Sündopfer, die Israels Schuld tilgen, sowie für alle Arbeiten am Haus unseres Gottes. 35Die Lieferung des Brennholzes für die im Gesetz vorgeschriebenen Opfer auf dem Altar Jahwes, unseres Gottes, losen wir zusammen mit den Priestern und Leviten jährlich aus und bestimmen so, welche Sippen es zu den festgesetzten Zeiten liefern müssen. (3. Mose 6.5)36Jedes Jahr werden wir die ersten Früchte von unseren Feldern und Fruchtbäumen zum Haus Jahwes bringen. (2. Mose 23.19)37Wie es im Gesetz vorgeschrieben ist, werden wir auch unsere erstgeborenen Söhne sowie die Erstgeburten von unseren Rindern und Schafen zu den diensttuenden Priestern im Haus unseres Gottes bringen. (2. Mose 13.2)38In den Vorratsräumen des Tempels werden wir ihnen auch den Brotteig aus dem ersten Getreide des Jahres abliefern sowie die besten Früchte unserer Bäume, den ersten Wein und das erste Olivenöl. Den Leviten geben wir den Zehnten vom Ertrag unserer Felder, denn sie erheben den Zehnten an allen Orten, wo wir Ackerbau betreiben. (4. Mose 18.21)39Wenn die Leviten den Zehnten in Empfang nehmen, soll ein Priester, ein Nachkomme Aarons, in ihrer Begleitung sein. Den Zehnten vom Zehnten sollen die Leviten nämlich an den Tempel abliefern und in die Vorratskammern dort bringen. (4. Mose 18.26)(4. Mose 18.28)40In diese Räume sollen die Israeliten und die Leviten das Getreide, den Wein und das Olivenöl abliefern. Dort werden die Gegenstände für den Tempeldienst aufbewahrt, und dort halten sich auch die diensttuenden Priester, die Torwächter und Sänger auf. Wir wollen das Haus unseres Gottes nicht vernachlässigen."