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3. Mose - Kapitel 27

Gesetz über Gelübde und Zehnten

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn jemand ein Gelübde erfüllt, so sollen die Seelen nach deiner Schätzung für Jehova sein. (4. Mose 30.1) 3 Und es sei deine Schätzung eines Mannes von zwanzig Jahren alt bis zu sechzig Jahren alt, und zwar sei deine Schätzung fünfzig Sekel Silber, nach dem Sekel des Heiligtums; 4 Und wenn es ein Weib ist, so sei deine Schätzung dreißig Sekel. 5 Und wenn es von fünf Jahren alt bis zu zwanzig Jahren alt ist, so sei deine Schätzung einer männlichen Person zwanzig Sekel, und einer weiblichen zehn Sekel; 6 Und wenn es von einem Monat alt bis zu fünf Jahren alt ist, so sei deine Schätzung eines Knaben fünf Sekel Silber, und deine Schätzung eines Mädchens drei Sekel Silber; 7 und wenn es von sechzig Jahren alt und darüber ist, so sei deine Schätzung, wenn es ein Mann ist, fünfzehn Sekel, und eines Weibes zehn Sekel. 8 Und wenn der Gelobende zu arm ist für deine Schätzung, so soll man ihn vor den Priester stellen, und der Priester soll ihn schätzen; nach Verhältnis dessen, was die Hand des Gelobenden aufbringen kann, soll der Priester ihn schätzen. 9 Und wenn es ein Vieh ist, wovon man Jehova eine Opfergabe darbringt, so soll alles, was man Jehova davon gibt, heilig sein. 10 Man soll es nicht auswechseln noch vertauschen, ein gutes um ein schlechtes, oder ein schlechtes um ein gutes; und wenn man dennoch Vieh um Vieh vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein. 11 Und wenn es irgend ein unreines Vieh ist, wovon man Jehova keine Opfergabe darbringt, so soll man das Vieh vor den Priester stellen, 12 und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei; nach deiner, des Priesters, Schätzung, also soll es sein. 13 Wenn man es aber lösen will, so soll man zu deiner Schätzung ein Fünftel hinzufügen. 14 Und wenn jemand sein Haus heiligt, daß es Jehova heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei; so wie der Priester es schätzt, also soll es festgestellt sein. 15 Und wenn der Heiligende sein Haus lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm gehören. 16 Und wenn jemand von dem Felde seines Eigentums Jehova heiligt, so soll deine Schätzung nach Verhältnis seiner Aussaat sein: ein Homer Gerste Aussaat zu fünfzig Sekel Silber. 17 Wenn er vom Jubeljahre an sein Feld heiligt, so soll es nach deiner Schätzung festgestellt sein; 18 und wenn er nach dem Jubeljahre sein Feld heiligt, so soll der Priester ihm das Geld berechnen nach dem Verhältnis der Jahre, die bis zum Jubeljahre übrig sind, und es soll von deiner Schätzung abgezogen werden. 19 Wenn aber der Heiligende das Feld lösen will, so soll er das Fünftel des Geldes deiner Schätzung darüber hinzufügen, und es soll ihm verbleiben. 20 Und wenn er das Feld nicht löst, oder wenn er das Feld einem anderen Manne verkauft, so kann es nicht wieder gelöst werden; 21 und das Feld soll, wenn es im Jubeljahre frei ausgeht, Jehova heilig sein, wie ein verbanntes Feld; es soll dem Priester als Eigentum gehören. 22 Und wenn er ein von ihm erkauftes Feld, das nicht zum Felde seines Eigentums gehört, Jehova heiligt, 23 so soll ihm der Priester den Betrag deiner Schätzung berechnen bis zum Jubeljahre; und er soll deine Schätzung am gleichen Tage, als ein dem Jehova Heiliges, entrichten. 24 Im Jubeljahre soll das Feld wieder an den kommen, von welchem er es gekauft hatte, an den, welchem das Land eigentümlich gehörte. (3. Mose 25.10) 25 Und all deine Schätzung soll nach dem Sekel des Heiligtums geschehen; zwanzig Gera soll der Sekel sein. 26 Nur das Erstgeborene unter dem Vieh, das als Erstgeburt Jehova gehört, das soll kein Mensch heiligen; sei es ein Stück Rind- oder Kleinvieh, es gehört Jehova. (2. Mose 13.2) 27 Wenn es aber vom unreinen Vieh ist, so soll man es lösen nach deiner Schätzung und dessen Fünftel darüber hinzufügen; und wenn es nicht gelöst wird, so soll es verkauft werden nach deiner Schätzung. - 28 Jedoch alles Verbannte, das jemand dem Jehova verbannt, von allem, was sein ist, es seien Menschen oder Vieh oder Feld seines Eigentums, soll nicht verkauft und nicht gelöst werden; alles Verbannte ist dem Jehova hochheilig. (4. Mose 18.14) (4. Mose 21.2) 29 Alles, was an Menschen verbannt wird, soll nicht gelöst werden: es soll gewißlich getötet werden. (1. Samuel 15.3) (1. Samuel 15.9) 30 Und aller Zehnte des Landes, vom Samen des Landes, von der Frucht der Bäume, gehört Jehova; er ist Jehova heilig. (4. Mose 18.21) 31 Wenn aber jemand von seinem Zehnten lösen will, so soll er dessen Fünftel hinzufügen. 32 Und aller Zehnte vom Rind- und Kleinvieh, von allem, was unter dem Stabe vorüberzieht, das Zehnte soll Jehova heilig sein; 33 man soll nicht untersuchen, ob es gut oder schlecht sei, und soll es nicht vertauschen; und wenn man es dennoch vertauscht, so wird dasselbe heilig und das eingetauschte heilig sein; es soll nicht gelöst werden. 34 Das sind die Gebote, welche Jehova dem Mose auf dem Berge Sinai an die Kinder Israel aufgetragen hat. (3. Mose 26.46)

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Psalm - Kapitel 31

1 Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David. 2 Bei dir, o Jahwe, suche ich Schutz! / Lass mich niemals enttäuscht von dir sein. / Rette mich in deiner Gerechtigkeit! 3 Leih mir dein Ohr, / befreie mich schnell! / Sei mir ein schützender Fels, / eine rettende Burg! (Psalm 18.3) 4 Ja, du bist Halt und Festung für mich. / Sei du mein Führer, / denn du bist mein Gott! (Psalm 23.3) 5 Zieh mich aus dem Netz, / das sie heimlich gelegt, / denn du bist mein Schutz. (Psalm 25.15) 6 In deine Hand gebe ich meinen Geist. / Jahwe, du hast mich erlöst, / du, der wahrhaftige Gott. (Lukas 23.46) 7 Ich hasse, die da hüten die Nichtse aus Dunst, / doch ich habe Jahwe vertraut. 8 Ich juble vor Freude, / von Güte beglückt. / Du hast mein Elend gesehen, / die Angst meiner Seele erfasst, 9 mich nicht dem Feind ausgeliefert, / sondern mir Raum zum Leben verschafft. (Psalm 18.37) 10 Jahwe, sei mir gnädig, denn ich bin in Angst. / Vom Weinen zeigt sich mein Auge verquollen. / Meine Seele ist matt, und müde mein Leib. (Psalm 6.8) 11 In Kummer schwindet mein Leben dahin, / in Seufzen vergehen meine Jahre. / Meine Kraft ist gebrochen durch meine Schuld / und meine Glieder versagen den Dienst. 12 Zum Spott meiner Feinde bin ich geworden, / meinen Nachbarn zur Last / und ein Schrecken für meine Bekannten. / Wer mich sieht auf den Gassen, / läuft scheu von mir weg. (Psalm 69.11-13) 13 Wie ein Toter vergessen, / wie zerbrochenes Geschirr, / so bin ich ihnen geworden. 14 Ich höre sie tuscheln. / Ein Grauen ringsum! / Sie tun sich zusammen, / halten Rat gegen mich, / um mich zur Strecke zu bringen. (Jeremia 20.10) (Jeremia 46.5) 15 Doch ich, Jahwe, / ich vertraue auf dich, / ich sage: "Du bist mein Gott." 16 In deiner Hand ist all mein Geschick. / Reiß mich aus der Gewalt meiner Feinde, / rette mich vor den Verfolgern. (Psalm 139.16) 17 Lass dein Gesicht leuchten über mir, / in deiner Güte hilf deinem Sklaven heraus. (4. Mose 6.25) (Psalm 80.4) 18 Jahwe, ich rufe zu dir, / beschäme mich nicht. / Lass beschämt werden diese Verbrecher, / zum Schweigen gebracht bei den Toten! 19 Verstummen sollen die Lippen der Lüge, / die gegen die Gerechten geifern / mit Frechheit, Hochmut und Stolz. 20 Wie groß ist deine Güte, / die du verwahrt hast für die, die dich fürchten, / die du denen gewährst, / die Zuflucht suchen bei dir. 21 Du verbirgst sie im Schutz deiner Nähe vor den Ränken der Bösen, / vor den zänkischen Zungen, unter dem Dach deiner Hut. (Psalm 27.5) 22 Gelobt sei Jahwe, der mir Gnade erwiesen, / der seine Wunder zeigte in der belagerten Stadt. (Psalm 17.7) 23 Bestürzt sagte ich: "Er hat mich verstoßen!" / Doch du hast mein flehendes Schreien gehört. (Psalm 116.11) 24 Liebt Jahwe, ihr seine Frommen! / Seine Getreuen behütet Jahwe. / Doch wer anmaßend handelt, / dem zahlt er es heim. 25 Seid stark und habt Mut, / die ihr Jahwe vertraut! (Psalm 27.14)