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3. Mose - Kapitel 26

Segen und Fluch

1 Ihr sollt euch keine Götzen machen und sollt euch kein geschnitztes Bild und keine Bildsäule aufrichten, und keinen Stein mit Bildwerk sollt ihr in eurem Lande setzen, um euch davor niederzubeugen; denn ich bin Jehova, euer Gott. (2. Mose 20.4) 2 Meine Sabbathe sollt ihr beobachten, und mein Heiligtum sollt ihr fürchten. Ich bin Jehova. (2. Mose 20.8) 3 Wenn ihr in meinen Satzungen wandelt und meine Gebote beobachtet und sie tut, 4 so werde ich eure Regen geben zu ihrer Zeit, und das Land wird seinen Ertrag geben, und die Bäume des Feldes werden ihre Frucht geben; (5. Mose 11.14) 5 und die Dreschzeit wird bei euch reichen bis an die Weinlese, und die Weinlese wird reichen bis an die Saatzeit; und ihr werdet euer Brot essen bis zur Sättigung und werdet sicher in eurem Lande wohnen. (Amos 9.13) 6 Und ich werde Frieden im Lande geben, daß ihr euch niederleget und niemand sei, der euch aufschreckt; und ich werde die bösen Tiere aus dem Lande vertilgen, und das Schwert wird nicht durch euer Land gehen. (Hiob 11.19) 7 Und ihr werdet eure Feinde jagen, und sie werden vor euch fallen durchs Schwert; 8 und fünf von euch werden hundert jagen, und hundert von euch werden zehntausend jagen, und eure Feinde werden vor euch fallen durchs Schwert. (5. Mose 32.30) 9 Und ich werde mich zu euch wenden und euch fruchtbar machen und euch mehren und meinen Bund mit euch aufrechthalten; 10 und ihr werdet das altgewordene Alte essen, und das Alte wegräumen vor dem Neuen. 11 Und ich werde meine Wohnung in eure Mitte setzen, und meine Seele wird euch nicht verabscheuen; 12 und ich werde in eurer Mitte wandeln und werde euer Gott sein und ihr werdet mein Volk sein. (2. Korinther 6.16) 13 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, daß ihr nicht ihre Knechte sein solltet; und ich habe die Stäbe eures Joches zerbrochen und euch aufrecht wandeln lassen. 14 Wenn ihr mir aber nicht gehorchet und nicht alle diese Gebote tut, 15 und wenn ihr meine Satzungen verachtet, und eure Seele meine Rechte verabscheut, so daß ihr nicht alle meine Gebote tut, und daß ihr meinen Bund brechet, 16 so werde auch ich euch dieses tun: Ich werde Schrecken über euch bestellen, Schwindsucht und Fieberglut, welche machen werden, daß die Augen erlöschen und die Seele verschmachtet; und ihr werdet vergeblich euren Samen säen, denn eure Feinde werden ihn verzehren; 17 und ich werde mein Angesicht wider euch richten, daß ihr vor euren Feinden geschlagen werdet; und eure Hasser werden über euch herrschen, und ihr werdet fliehen, obwohl niemand euch jagt. 18 Und wenn ihr auf dieses hin mir nicht gehorchet, so werde ich euch siebenmal mehr züchtigen wegen eurer Sünden. 19 Und ich werde euren starren Hochmut brechen, und werde euren Himmel wie Eisen machen und eure Erde wie Erz; (5. Mose 11.17) (1. Könige 17.1) 20 und eure Kraft wird sich umsonst verbrauchen, und euer Land wird seinen Ertrag nicht geben, und die Bäume des Feldes werden ihre Frucht nicht geben. 21 Und wenn ihr mir entgegen wandelt und mir nicht gehorchen wollt, so werde ich euch noch siebenmal mehr schlagen, nach euren Sünden. 22 Und ich werde das Getier des Feldes unter euch senden, daß es euch eurer Kinder beraube und euer Vieh ausrotte und euer weniger mache; und eure Straßen sollen öde werden. (2. Könige 2.24) 23 Und wenn ihr euch durch dieses nicht von mir zurechtweisen laßt und mir entgegen wandelt, 24 so werde auch ich euch entgegen wandeln, und auch ich werde euch siebenfach schlagen wegen eurer Sünden. (2. Samuel 22.27) 25 Und ich werde das Schwert über euch bringen, das die Rache des Bundes vollzieht; und ziehet ihr euch in eure Städte zurück, so werde ich die Pest in eure Mitte senden, und ihr werdet in die Hand des Feindes gegeben werden. (Jesaja 1.20) 26 Indem ich euch die Stütze des Brotes zerbreche, werden zehn Weiber euer Brot backen in einem Ofen, und sie werden euch das Brot zurückgeben nach dem Gewicht; und ihr werdet essen und nicht satt werden. 27 Und wenn ihr bei alledem mir nicht gehorchet und mir entgegen wandelt, 28 so werde auch ich euch entgegen wandeln im Grimm, und werde euch siebenfach züchtigen wegen eurer Sünden. 29 Und ihr werdet das Fleisch eurer Söhne essen, und das Fleisch eurer Töchter werdet ihr essen. (2. Könige 6.28) 30 Und ich werde eure Höhen vertilgen und eure Sonnensäulen ausrotten und werde eure Leichname auf die Leichname eurer Götzen werfen, und meine Seele wird euch verabscheuen. 31 Und ich werde eure Städte zur Öde machen und eure Heiligtümer verwüsten, und werde euren lieblichen Geruch nicht riechen. 32 Und ich werde das Land verwüsten, daß eure Feinde, die darin wohnen, sich darüber entsetzen sollen. 33 Euch aber werde ich unter die Nationen zerstreuen, und ich werde das Schwert ziehen hinter euch her; und euer Land wird eine Wüste sein und eure Städte eine Öde. 34 Dann wird das Land seine Sabbathe genießen alle die Tage seiner Verwüstung, während ihr im Lande eurer Feinde seid; dann wird das Land ruhen und seine Sabbathe genießen; (3. Mose 25.2) (2. Chronik 36.21) 35 alle die Tage seiner Verwüstung wird es ruhen, was es nicht geruht hat in euren Sabbathen, als ihr darin wohntet. 36 Und die Übriggebliebenen von euch, in ihr Herz werde ich Feigheit bringen in den Ländern ihrer Feinde: Und es wird sie jagen das Rauschen eines verwehten Blattes, und sie werden fliehen, wie man vor dem Schwerte flieht, und fallen, obwohl niemand sie jagt; 37 und sie werden einer über den anderen hinstürzen, wie vor dem Schwerte, obwohl niemand sie jagt; und ihr werdet nicht standhalten können vor euren Feinden. 38 Und ihr werdet umkommen unter den Nationen, und das Land eurer Feinde wird euch fressen. 39 Und die Übriggebliebenen von euch werden in den Ländern eurer Feinde hinschwinden in ihrer Ungerechtigkeit, und auch in den Ungerechtigkeiten ihrer Väter mit ihnen hinschwinden. 40 Und sie werden ihre Ungerechtigkeit bekennen und die Ungerechtigkeit ihrer Väter infolge ihrer Treulosigkeit, die sie gegen mich begangen haben, und auch daß, weil sie mir entgegen gewandelt sind, (5. Mose 4.30) (5. Mose 30.2) 41 auch ich ihnen entgegen wandelte und sie in das Land ihrer Feinde brachte. Wenn alsdann ihr unbeschnittenes Herz sich demütigt und sie dann die Strafe ihrer Ungerechtigkeit annehmen, (Jeremia 9.25) (Lukas 23.41) 42 so werde ich meines Bundes mit Jakob gedenken; und auch meines Bundes mit Isaak und auch meines Bundes mit Abraham werde ich gedenken, und des Landes werde ich gedenken. (2. Mose 2.24) (2. Könige 13.23) 43 Denn das Land wird von ihnen verlassen sein, und es wird seine Sabbathe genießen, in seiner Verwüstung ohne sie; und sie selbst werden die Strafe ihrer Ungerechtigkeit annehmen, darum, ja darum, daß sie meine Rechte verachtet und ihre Seele meine Satzungen verabscheut hat. (3. Mose 26.41) 44 Aber selbst auch dann, wenn sie in dem Lande ihrer Feinde sind, werde ich sie nicht verachten und sie nicht verabscheuen, ihnen den Garaus zu machen, meinen Bund mit ihnen zu brechen; denn ich bin Jehova, ihr Gott. 45 Und ich werde ihnen meines Bundes mit den Vorfahren gedenken, die ich aus dem Lande Ägypten vor den Augen der Nationen herausgeführt habe, um ihr Gott zu sein. Ich bin Jehova. (1. Mose 15.18) (2. Mose 12.33) (2. Mose 12.51) 46 Das sind die Satzungen und die Rechte und die Gesetze, welche Jehova zwischen ihm und den Kindern Israel auf dem Berge Sinai durch Mose gegeben hat.

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3. Mose - Kapitel 25

1 Auf dem Berg Sinai sagte Jahwe zu Mose: 2 "Gib den Leuten von Israel Folgendes weiter: Wenn ihr in das Land kommt, das ich euch gebe, soll das Land einen Sabbat für Jahwe feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld bestellen und deinen Weinberg beschneiden und ihre Erträge einbringen. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahr soll das Land einen Sabbat haben, ein Ruhejahr, einen Sabbat für Jahwe. Dann sollst du dein Feld nicht bestellen und deinen Weinberg nicht beschneiden. 5 Was nach deiner Ernte wächst, sollst du nicht einsammeln, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden. Es soll ein Sabbatjahr sein für das Land. 6 Was das Land aber während des Sabbats hervorbringt, soll euch und allen, die bei euch leben, zur Nahrung dienen, deinen Sklaven und Sklavinnen, deinen Tagelöhnern und Gastarbeitern. 7 Auch deinem Vieh und dem Wild in deinem Land soll sein Ertrag zur Speise dienen." 8 "Zähl dir sieben Sabbatjahre ab, also sieben mal sieben Jahre, sodass insgesamt 49 Jahre vergangen sind. 9 Dann sollst du am 10. Oktober den Schofar, das Signalhorn, blasen. Am Versöhnungstag sollt ihr den Schofar im ganzen Land erschallen lassen. (3. Mose 23.27) 10 Dieses 50. Jahr sollt ihr für heilig erklären und überall im Land eine Freilassung für seine Bewohner ausrufen. Es soll ein Jubeljahr für euch sein, denn jeder wird wieder zu seinem Eigentum kommen und jeder soll zu seiner Sippe zurückkehren. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Das 50. Jahr soll ein Jubeljahr für euch sein. Ihr sollt nicht säen und, was nachwächst, nicht ernten, und die Trauben der unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen. 12 Denn es ist ein Jubeljahr: Es soll euch heilig sein. Nur was das Feld von selber trägt, sollt ihr essen. 13 In diesem Jubeljahr soll jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Das müsst ihr unbedingt beachten, wenn ihr eurem Nächsten etwas verkauft oder etwas von ihm kauft. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Der Preis soll sich nach der Zahl der Jahre richten, die seit dem Jubeljahr vergangen sind. Nach der Zahl der Jahre, die es dir Ertrag bringt, soll er es dir verkaufen. 16 Je mehr Jahre es noch sind, desto höher soll der Kaufpreis sein, und je weniger Jahre, desto niedriger soll der Kaufpreis sein. Denn er verkauft dir eine Anzahl von Jahreserträgen. 17 Niemand soll seinen Nächsten übervorteilen. Fürchte dich vor deinem Gott, denn ich bin Jahwe, euer Gott! 18 Haltet euch an meine Ordnungen und richtet euch nach meinen Geboten! Dann werdet ihr ruhig und sicher in eurem Land wohnen. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet euch satt essen können und sicher wohnen. 20 Wenn ihr aber sagt: 'Was sollen wir im 7. Jahr essen? Wir dürfen ja nicht säen und den Ertrag nicht ernten', 21 so werde ich im 6. Jahr meinen Segen für euch aufbieten, dass es den Ertrag von drei Jahren bringt. (5. Mose 28.8) 22 Wenn ihr im 8. Jahr ausgesät habt, könnt ihr noch von diesem Ertrag essen. Bis der Ertrag des 9. Jahres eingebracht ist, werdet ihr noch vom alten Getreide essen. 23 Das Land darf nicht endgültig verkauft werden, denn das Land gehört mir. Für mich seid ihr nur wie Fremde und Gastarbeiter. (Psalm 39.13) 24 Im ganzen Land sollt ihr ein Rückkaufsrecht auf Grund und Boden gewähren. 25 Wenn dein Bruder verarmt und etwas von seinem Grundbesitz verkauft, muss sein nächster Verwandter als Löser eintreten und das Veräußerte zurückkaufen. (Rut 4.3-4) 26 Wenn jemand keinen Löser hat und später selbst genug zum Rückkauf aufbringt, 27 dann soll er die Jahre seit dem Verkauf berechnen und dem Käufer den Restbetrag erstatten und so wieder zu seinem Besitz kommen. 28 Kann er die Mittel zum Rückkauf nicht aufbringen, dann bleibt sein Besitz bis zum Jubeljahr in der Hand des Käufers und fällt dann wieder an ihn als den ursprünglichen Besitzer zurück. 29 Wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, bleibt sein Rückkaufsrecht vom Zeitpunkt des Verkaufs an ein volles Jahr bestehen. 30 Kauft er es innerhalb dieser Frist nicht zurück, dann geht es unwiderruflich in den Besitz des Käufers und seiner Erben über. Auch im Jubeljahr fällt es nicht an den ursprünglichen Besitzer zurück. 31 Doch die Häuser in Dörfern, die nicht von einer Mauer umgeben sind, werden zum freien Feld des Landes gerechnet. Für solch ein Haus besteht Rückkaufsrecht, und es fällt im Jubeljahr an den ursprünglichen Besitzer zurück. 32 Auch in den Levitenstädten besteht ein unbefristetes Rückkaufsrecht. (4. Mose 35.1) 33 Einer der Leviten kann als Löser auftreten oder das Haus fällt im Jubeljahr an seinen ursprünglichen Besitzer zurück. Denn die Häuser der Leviten sind ihr Erbbesitz unter den Israeliten. 34 Das Weideland aber, das zu ihren Städten gehört, darf nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiger Besitz. 35 Wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich nicht mehr neben dir halten kann, dann sollst du ihn unterstützen. Er soll wie ein Fremder oder Gastarbeiter sein Leben bei dir fristen können. 36 Fordere keine Zinsen von ihm, sondern fürchte dich vor deinem Gott, damit dein Bruder neben dir leben kann. (5. Mose 23.20) 37 Verlange keine Zinsen für dein Geld und keinen Zuschlag, wenn du ihm Nahrungsmittel leihst. 38 Ich bin Jahwe, euer Gott, der euch aus Ägypten geführt hat, um euch das Land Kanaan zu geben und euer Gott zu sein. 39 Wenn dein Bruder neben dir so verarmt, dass er sich selbst an dich verkauft, sollst du ihn nicht wie einen Sklaven behandeln, (2. Mose 21.2) 40 sondern wie einen Tagelöhner oder Gastarbeiter. Bis zum nächsten Jubeljahr soll er für dich arbeiten. 41 Dann soll er samt seiner Familie frei werden, zu seiner Sippe zurückkehren und seinen Erbbesitz wiederbekommen. 42 Denn es sind meine Leute, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Sie dürfen nicht wie Sklaven verkauft werden. 43 Du sollst also nicht mit Gewalt über ihn herrschen, sondern dich vor deinem Gott fürchten. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Wenn ihr Sklaven und Sklavinnen braucht, könnt ihr sie von euren Nachbarvölkern kaufen. 45 Auch von den Gastarbeitern, die bei euch leben, und von deren Nachkommen, die in eurem Land geboren sind, könnt ihr Sklaven kaufen und dürft sie besitzen. 46 Ihr dürft sie sogar euren Söhnen als dauernden Besitz vererben. Sie dürft ihr als Sklaven arbeiten lassen. Aber über eure Brüder, die Israeliten, dürft ihr nicht mit Gewalt herrschen. 47 Wenn ein Fremder oder Gastarbeiter neben dir zu Vermögen kommt, und dein Bruder neben ihm verarmt so, dass er sich dem Fremden oder Gastarbeiter oder dem Nachkommen eines Fremden verkauft, 48 dann soll jederzeit das Lösungsrecht für ihn bestehen. Einer seiner Brüder kann ihn freikaufen. 49 Es kann auch sein Onkel sein, der Sohn seines Onkels oder einer seiner näheren Verwandten. Und wenn er das Geld selbst aufbringt, kann er sich selbst freikaufen. 50 Er soll mit seinem Käufer von dem Jahr an, in dem er sich verkauft hat, bis zum nächsten Jubeljahr rechnen. Und sein Verkaufspreis soll sich nach der Zahl der Jahre richten. Den Jahressatz berechne man nach dem Lohn eines Tagelöhners. 51 Sind es noch viele Jahre, soll er für seinen Loskauf einen entsprechenden Teil des Kaufpreises erstatten. 52 Wenn nur noch wenige Jahre bis zum Jubeljahr übrig sind, soll man es ihm anrechnen. Seinen Dienstjahren entsprechend soll er sich loskaufen. 53 Sein Herr soll ihn wie einen Tagelöhner behandeln. Du darfst nicht zulassen, dass er wie ein Sklave behandelt wird. (3. Mose 25.43) 54 Wird er nicht auf diese Weise losgekauft, sollen er und seine Kinder im Jubeljahr freigelassen werden. 55 Denn die Israeliten sind meine Leute, es sind meine Sklaven, die ich aus Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jahwe, euer Gott!"