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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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Psalm - Kapitel 89

Psalm 89

1 Eine Unterweisung. Von Etan, dem Esrachiten: Die Gnadenerweisungen des HERRN will ich ewiglich besingen und seine Wahrheit mit meinem Munde verkündigen von Geschlecht zu Geschlecht. 2 Und zwar sage ich: Auf ewig wird die Gnade gebaut, in den Himmeln bestätigst du deine Treue: 3 «Ich habe mit meinem Auserwählten einen Bund geschlossen, habe meinem Knecht David geschworen: 4 Auf ewig will ich deinen Samen bestätigen und für alle Geschlechter bauen deinen Thron!» (Pause.) (Psalm 132.11) (Jesaja 55.3) (Apostelgeschichte 2.30) 5 Und die Himmel werden deine Wundertat preisen, o HERR, ja, deine Treue in der Gemeinde der Heiligen! 6 Denn wer in den Wolken ist dem HERRN zu vergleichen, wer ist dem HERRN ähnlich unter den Göttersöhnen? 7 Gott ist sehr schrecklich im Kreise der Heiligen und furchtbar über alle um ihn her. (Hiob 1.6) 8 HERR, Gott der Heerscharen, wer ist mächtig wie du? Und deine Treue ist um dich her! 9 Du herrschest über das stolze Meer; wenn sich seine Wellen erheben, so glättest du sie. (Psalm 115.3) 10 Du hast Rahab wie einen Erschlagenen zermalmt, mit deinem starken Arm zerstreutest du deine Feinde. (Psalm 65.8) (Matthäus 8.26) 11 Dein ist der Himmel, dir gehört auch die Erde, der Weltkreis und was ihn erfüllt; du hast es alles gegründet. (Psalm 87.4) 12 Norden und Süden hast du erschaffen, Tabor und Hermon jauchzen ob deines Namens. (Psalm 24.1) 13 Du hast einen Arm voll Kraft, stark ist deine Hand, hoch erhoben deine Rechte. 14 Recht und Gerechtigkeit sind deines Thrones Feste, Gnade und Treue gehen vor deinem Angesicht her. 15 Wohl dem Volk, das den Jubelschall kennt! O HERR, im Lichte deines Angesichts werden sie wandeln. (Psalm 97.2) 16 Ob deines Namens frohlocken sie allezeit und sind erhoben durch deine Gerechtigkeit; 17 denn du bist ihr mächtiger Ruhm und durch deine Huld wird unser Horn erhöht. 18 Denn vom HERRN kommt unser Schild und vom Heiligen Israels unser König. 19 Damals redetest du durch ein Gesicht mit deinen Frommen und sprachst: «Ich habe die Hilfe einem Helden übertragen, einen Auserwählten aus dem Volk erhöht; 20 ich habe meinen Knecht David gefunden und ihn mit meinem heiligen Öl gesalbt; (1. Samuel 13.14) (Psalm 89.4) 21 meine Hand soll beständig mit ihm sein, und mein Arm soll ihn stärken. (1. Samuel 16.18) 22 Kein Feind soll ihn überlisten und kein Ruchloser ihn unterdrücken; 23 sondern ich will seine Widersacher vor ihm zermalmen und seine Hasser schlagen; 24 aber meine Treue und Gnade sollen mit ihm sein, und in meinem Namen soll sein Horn sich erheben. 25 Und ich will seine Hand ins Meer tauchen und seine Rechte in die Ströme. (1. Samuel 2.10) (Psalm 132.17) 26 Er wird zu mir rufen: Du bist mein Vater, mein Gott und der Fels meines Heils. (Psalm 72.8) 27 Und ich will ihn zum Erstgeborenen machen, zum Höchsten der Könige auf Erden. (2. Samuel 7.14) 28 Auf ewig bewahre ich ihm meine Gnade, und mein Bund soll ihm festbleiben. 29 Und ich setze seinen Samen auf ewig ein und mache seinen Thron wie die Tage des Himmels. (Jesaja 54.10) 30 Wenn seine Söhne mein Gesetz verlassen und nicht in meinen Verordnungen wandeln, 31 wenn sie meine Satzungen entheiligen und meine Gebote nicht beachten, 32 so will ich ihre Sünden mit der Rute heimsuchen und ihre Missetat mit Schlägen; 33 aber meine Gnade will ich ihm nicht entziehen und meine Treue nicht verleugnen; 34 meinen Bund will ich nicht ungültig machen und nicht ändern, was über meine Lippen gekommen ist. 35 Einmal habe ich bei meiner Heiligkeit geschworen; sollte ich David belügen? 36 Sein Same soll ewig bleiben und sein Thron wie die Sonne vor mir; 37 wie der Mond soll er ewig bestehen und wie der Zeuge in den Wolken zuverlässig sein!» (Pause.) (Psalm 72.17) 38 Und doch hast du verstoßen und verworfen und bist zornig geworden über deinen Gesalbten! (1. Mose 9.13) 39 Du verachtest den Bund deines Knechtes und trittst seine Krone zu Boden; (Psalm 44.10) (Psalm 74.1) (Psalm 79.1) 40 du hast alle seine Mauern zerrissen und seine Festungen in Trümmer gelegt; 41 es berauben ihn alle, die vorüberziehen, er ist seinen Nachbarn zum Gespött; 42 du hast die rechte Hand seiner Widersacher erhöht, hast allen seinen Feinden Freude gemacht; (Psalm 80.13) 43 du ließest zurückweichen sein scharfes Schwert und schenktest ihm keinen Sieg im Krieg; 44 du hast seinem Glanz ein Ende gemacht und seinen Thron zu Boden gestürzt; 45 du hast die Tage seiner Jugend verkürzt und ihn mit Schande bedeckt. (Pause.) 46 Wie lange, o HERR, willst du dich so verbergen? Soll dein Zorn stets wie Feuer brennen? 47 Gedenke mein! Was ist das Leben? Warum willst du alle Menschenkinder vergeblich erschaffen haben? (Psalm 85.6) 48 Wo ist einer, der den Tod nicht sähe und seine Seele erretten könnte von des Totenreichs Gewalt? (Pause.) (Psalm 90.9-10) 49 Wo sind, o Herr, deine frühern Gnadenerweise, die du dem David in deiner Treue zugeschworen hast? 50 Gedenke, o Herr, der Schmach, die deinen Knechten angetan wird, daß ich in meinem Busen den Hohn der vielen Völker trage, (Psalm 85.2) 51 womit deine Feinde dich, HERR, schmähen, womit sie schmähen die Fußstapfen deines Gesalbten! 52 Gepriesen sei der HERR ewiglich! Amen, Amen!