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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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Psalm - Kapitel 18

Psalm 18

1 Für den Vorsänger. Von dem Knecht des HERRN, von David, welcher dem HERRN die Worte dieses Liedes sang, an dem Tage, da der HERR ihn aus der Hand aller seiner Feinde errettet hatte, auch aus der Hand Sauls. Er sprach: Ich will dich von Herzen lieben, HERR, meine Stärke! 2 Der HERR ist meine Felsenkluft, meine Burg und meine Zuflucht; mein Gott ist ein Fels, darin ich mich berge, mein Schild und das Horn meines Heils, meine Festung. 3 Den HERRN, den Hochgelobten, rief ich an und wurde von meinen Feinden errettet! (5. Mose 32.4) 4 Todeswehen umfingen mich, Bäche Belials schreckten mich; 5 Stricke der Unterwelt umschlangen mich, es kamen mir Todesschlingen entgegen. (Psalm 116.3) 6 Da mir angst ward, rief ich den HERRN an und schrie zu meinem Gott; er hörte in seinem Tempel meine Stimme, mein Schreien vor ihm drang zu seinen Ohren. 7 Die Erde bebte und erzitterte, die Grundfesten der Berge wurden erschüttert und bebten, weil er zornig war. 8 Rauch stieg auf von seiner Nase und verzehrendes Feuer aus seinem Munde, Feuerglut brannte daraus hervor. 9 Er neigte den Himmel und fuhr herab, und Dunkel war unter seinen Füßen; (2. Mose 19.18) 10 er fuhr auf dem Cherub und flog daher, er schwebte auf den Fittichen des Windes. (Psalm 144.5) 11 Er machte Finsternis zu seinem Gezelt, dunkle Wasser, dichte Wolken zur Hütte um sich her. (Psalm 99.1) 12 Aus dem Glanze vor ihm gingen seine Wolken über von Hagel und Feuerglut; (Jesaja 50.3) 13 und der HERR donnerte im Himmel, der Höchste ließ seine Stimme erschallen, Hagel und Feuerglut. 14 Und er schoß seine Pfeile und zerstreute sie, schleuderte Blitze und schreckte sie. 15 Da sah man Wasserbäche, und die Gründe des Erdbodens wurden aufgedeckt von deinem Schelten, o HERR, von dem Schnauben deines grimmigen Zorns! (1. Samuel 7.10) 16 Er streckte seine Hand aus von der Höhe und ergriff mich, er zog mich aus großen Wassern; 17 er rettete mich von meinem mächtigen Feind und von meinen Hassern; denn sie waren mir zu stark; (Psalm 69.2-3) (Psalm 144.7) 18 sie hatten mich überfallen zur Zeit meines Unglücks; aber der HERR ward mir zur Stütze 19 und führte mich heraus in die Weite, er befreite mich; denn er hatte Wohlgefallen an mir. 20 Der HERR vergalt mir nach meiner Gerechtigkeit, nach der Reinheit meiner Hände lohnte er mir; (Psalm 18.37) 21 denn ich habe die Wege des HERRN bewahrt und bin nicht abgefallen von meinem Gott, 22 sondern alle seine Verordnungen hatte ich vor Augen und stieß seine Satzungen nicht von mir, 23 und ich hielt es ganz mit ihm und hütete mich vor meiner Sünde. (5. Mose 17.19) 24 Darum vergalt mir der HERR nach meiner Gerechtigkeit, nach der Reinheit meiner Hände vor seinen Augen. (Psalm 15.2) 25 Gegen den Gütigen erzeigst du dich gütig, gegen den Rechtschaffenen rechtschaffen, 26 gegen den Reinen erzeigst du dich rein, aber den Hinterlistigen überlistest du! 27 Denn du rettest das elende Volk und erniedrigst die hohen Augen. 28 Ja, du zündest meine Leuchte an; der HERR, mein Gott, macht meine Finsternis licht; (Hiob 22.29) 29 denn mit dir kann ich Kriegsvolk zerschmeißen und mit meinem Gott über die Mauer springen. 30 Dieser Gott! Sein Weg ist vollkommen, die Rede des HERRN ist geläutert; er ist ein Schild allen, die ihm vertrauen. 31 Denn wer ist Gott außer dem HERRN, und wer ist ein Fels außer unserm Gott? (Psalm 19.9) 32 Der Gott, der mich mit Kraft umgürtete und meinen Weg unsträflich machte; 33 er machte meine Füße den Hirschen gleich und stellte mich auf meine Höhen; 34 er lehrte meine Hände streiten und meine Arme den ehernen Bogen spannen; 35 du gabst mir den Schild deines Heils, und deine Rechte stützte mich, und deine Herablassung machte mich groß; (Psalm 144.1) 36 du machtest mir Raum zum Gehen, daß meine Knöchel nicht wankten. (Sprüche 15.33) 37 Ich jagte meinen Feinden nach und holte sie ein und kehrte nicht um, bis sie aufgerieben waren; (Psalm 31.9) 38 ich zerschmetterte sie, daß sie nicht mehr aufstehen konnten; sie fielen unter meine Füße. 39 Du hast mich gegürtet mit Kraft zum Streit, du hast unter mich gebeugt, die sich wider mich setzten. 40 Du wandtest mir den Rücken meiner Feinde zu, und meine Hasser habe ich vertilgt. 41 Sie schrieen, aber da war kein Retter; zum HERRN, aber er antwortete ihnen nicht. 42 Und ich zerrieb sie zu Staub vor dem Winde, warf sie wie Kot hinaus. (Sprüche 1.28) 43 Du rettetest mich aus den Zänkereien des Volkes und setztest mich zum Haupt der Heiden; ein Volk, das ich nicht kannte, dient mir; 44 sobald sie hören, folgen sie mir, die Kinder der Fremde schmeicheln mir; 45 die Kinder der Fremde verzagen und kommen zitternd aus ihren Schlössern. 46 Es lebe der HERR, und gepriesen sei mein Fels, und erhoben werde der Gott meines Heils! 47 Der Gott, der mir Rache verlieh und die Völker unter mich zwang; 48 der mich meinen Feinden entrinnen ließ und mich trotz meiner Widersacher erhöhte, mich errettete von dem gewalttätigen Mann! 49 Darum will ich dich, o HERR, loben unter den Nationen und deinem Namen singen, 50 der seinem Könige große Siege verliehen hat und seinem Gesalbten Gnade erweist, David und seinem Samen bis in Ewigkeit. (Römer 15.9)