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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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Nehemia - Kapitel 11

Verzeichnis der Ansiedler in Jerusalem und Judäa

1 Und die Obersten des Volkes wohnten zu Jerusalem; das übrige Volk aber warf das Los, wonach jeder zehnte Mann in der heiligen Stadt wohnen sollte, die übrigen neun Zehntel aber in den übrigen Städten des Landes. (Nehemia 7.5) 2 Und das Volk segnete alle Männer, die freiwillig zu Jerusalem wohnen wollten. 3 Folgendes sind die Bezirksvorsteher, die zu Jerusalem und in den Städten Judas wohnten, ein jeder in seiner Besitzung, in ihren Städten, nämlich Israel, die Priester, die Leviten, die Tempeldiener und die Söhne der Knechte Salomos. (1. Chronik 9.2) (Nehemia 7.57) 4 Es wohnten aber zu Jerusalem Kinder von Juda und Kinder von Benjamin. Von den Kindern Juda: Ataja, der Sohn Ussias, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Amarjas, des Sohnes Sephatjas, des Sohnes Mahalaleels, von den Kindern des Perez. 5 Und Maaseja, der Sohn Baruchs, des Sohnes Kolchoses, des Sohnes Hassajas, des Sohnes Adajas, des Sohnes Jojaribs, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Silonis. 6 Die Gesamtzahl der Kinder des Perez, die zu Jerusalem wohnten, war 468, tapfere Männer. 7 Und dies sind die Kinder Benjamin: Sallu, der Sohn Mesullams, des Sohnes Joeds, des Sohnes Pedajas, des Sohnes Kolajas, des Sohnes Maasejas, des Sohnes Itiels, des Sohnes Jesajas; 8 und nach ihm Gabbai, Sallai, zusammen 928. 9 Und Joel, der Sohn Sichris, war ihr Vorgesetzter; und Juda, der Sohn Hassenuas, der zweite über die Stadt. 10 Von den Priestern: Jedaja, der Sohn Jojaribs, und Jachin. 11 Seraja, der Sohn Hilkijas, des Sohnes Mesullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajots, des Sohnes Achitubs, der war der Fürst im Hause Gottes. 12 Und ihrer Brüder, die den Tempeldienst besorgten, waren 822. Und Adaja, der Sohn Jerohams, des Sohnes Pelaljas, des Sohnes Amzis, des Sohnes Secharjas, des Sohnes Paschchurs, des Sohnes Malchijas. 13 Und seine Brüder, die Familienhäupter, waren 242. Und Amassai, der Sohn Asareels, des Sohnes Achsais, des Sohnes Mesillemots, des Sohnes Immers; 14 und ihre Brüder, tapfere Männer, zusammen 128. Und ihr Vorgesetzter war Sabdiel, der Sohn Hagedolims. 15 Von den Leviten: Semaja, der Sohn Hassubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Bunnis. 16 Und Sabbetai und Josabad, von den Häuptern der Leviten, waren über die äußern Geschäfte des Hauses Gottes gesetzt . 17 Und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sabdis, des Sohnes Asaphs, der Leiter des Lobgesangs, der die Danksagung im Gebet anzuheben hatte; und Bakbukja, der zweite unter seinen Brüdern, und Abda, der Sohn Sammuas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jedutuns. 18 Die Gesamtzahl aller Leviten in der heiligen Stadt betrug 284. 19 Und die Torhüter Akkub, Talmon und ihre Brüder, die bei den Toren hüteten, beliefen sich auf 172. 20 Der Rest von Israel, die Priester und die Leviten, wohnten in allen Städten Judas, ein jeder in seinem Erbteil. 21 Und die Tempeldiener wohnten auf dem Hügel Ophel; und Ziha und Gispa waren über die Tempeldiener verordnet. 22 Der Vorgesetzte über die Leviten zu Jerusalem aber war Ussi, der Sohn Banis, des Sohnes Hasabjas, des Sohnes Mattanjas, des Sohnes Michas, von den Söhnen Asaphs, welche den Dienst im Hause Gottes mit Gesang begleiteten. 23 Denn es bestand eine königliche Verordnung über sie, und es war eine bestimmte Gebühr für die Sänger festgesetzt, für jeden Tag. 24 Und Petachja, der Sohn Mesesabeels, aus den Söhnen Serachs, des Sohnes Judas war des Königs Bevollmächtigter in allem, was das Volk betraf. 25 Was aber die Gehöfte auf dem Lande betrifft, so wohnten etliche von den Kindern Juda in Kirjat-Arba und seinen Nebenorten, in Dibon und in seinen Nebenorten, in Jekabzeel und seinen Höfen; (Josua 20.7) (Josua 21.11) 26 in Jesua, in Molada, in Beth-Palet, 27 in Hazar-Schual, in Beerseba und seinen Dörfern; 28 in Ziklag, in Mechona und seinen Dörfern; (Josua 15.31) 29 in En-Rimmon, in Zorea, 30 in Jarmut, in Sanoach, in Adullam und seinen Höfen; in Lachis und seinem Gebiet; in Aseka und seinen Dörfern. Und sie ließen sich nieder von Beer-Seba bis zum Tal Hinnom; 31 die Kinder Benjamin aber von Geba an, sie wohnten in Michmas, Aja, Bethel und seinen Dörfern; (Josua 18.22) 32 zu Anatot, Nob, Ananja, 33 Hazor, Rama, Gittaim, 34 Hadid, Zeboim, 35 Neballat, Lod und Ono, im Tal der Zimmerleute. 36 Und von den Leviten kamen Abteilungen von Juda zu Benjamin.