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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. 3 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. 4, 5 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. 6 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. 7, 8 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; 9 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. 10 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. 11 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. 12 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. 13 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, 14 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. 17 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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2. Könige - Kapitel 22

König Josia von Juda und die Ausbesserung des Tempels

1 Josia war acht Jahre alt, als er König ward, und regierte einunddreißig Jahre lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Jedida, eine Tochter Adajas von Bozkat. 18, 19 2 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, und wandelte in allen Wegen Davids, seines Vaters, und wich nicht davon, weder zur Rechten noch zur Linken. 20, 21 3 Und im achtzehnten Jahre des Königs Josia sandte der König Saphan, den Sohn Azaljas, des Sohnes Mesullams, den Schreiber, in das Haus des HERRN und sprach: 4 Gehe hinauf zu Hilkia, dem Hohenpriester, er soll das Geld auszahlen, das zum Hause des HERRN gebracht worden ist, welches die Schwellenhüter vom Volk gesammelt haben, 5 damit man es den Aufsehern über die Arbeiter im Hause des HERRN gebe; diese sollen es den Arbeitern am Hause des HERRN geben, daß sie ausbessern, was am Hause baufällig ist; 6 nämlich den Zimmerleuten und Bauleuten und den Maurern, um Holz und behauene Steine für die Ausbesserung des Hauses zu kaufen; 7 doch soll man nicht abrechnen mit ihnen betreffs des Geldes, das ihnen eingehändigt wird, denn sie handeln auf Treu und Glauben! 22 

Das Buch des Gesetzes wird wieder gefunden

8 Da sprach Hilkia, der Hohepriester, zu Saphan, dem Schreiber: Ich habe das Gesetzbuch im Hause des HERRN gefunden! Und Hilkia übergab Saphan das Buch, und er las es. 9 Und Saphan, der Schreiber, kam zum König und brachte dem König Bericht und sprach: Deine Knechte haben das Geld ausgeschüttet, das im Hause vorhanden war, und haben es den Aufsehern über die Arbeiter im Hause des HERRN gegeben. 10 Auch sagte Saphan, der Schreiber, dem König und sprach: Hilkia, der Priester, gab mir ein Buch. Und Saphan las es vor dem König. 11 Als aber der König die Worte des Gesetzbuches hörte, zerriß er seine Kleider. 12 Und der König gebot dem Priester Hilkia und Achikam, dem Sohne Saphans, und Achbor, dem Sohne Michajas, und dem Schreiber Saphan und Asaja, dem Knechte des Königs, und sprach: 13 Gehet hin und befraget den HERRN für mich und das Volk und für ganz Juda wegen der Worte dieses Buches, das gefunden worden ist; denn groß ist der Zorn des HERRN, der wider uns entbrannt ist, weil unsre Väter nicht auf die Worte dieses Buches gehört haben, daß sie getan hätten alles, was uns darin vorgeschrieben ist! 14 Da gingen der Priester Hilkia, Achikam, Achbor, Saphan und Asaja zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes, Tikwas, des Sohnes Harhas, des Hüters der Kleider. Sie wohnte aber zu Jerusalem, im andern Stadtteil. Und sie redeten mit ihr.

Die Botschaft des HERRN an Josia

15 Sie aber sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Sagt dem Manne, der euch zu mir gesandt hat: 16 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Bewohner, nämlich alle Worte des Buches, welches der König von Juda gelesen hat, 17 weil sie mich verlassen und andern Göttern geräuchert haben, so daß sie mich erzürnten mit allen Werken ihrer Hände; darum wird mein Grimm wider diesen Ort entbrennen und nicht ausgelöscht werden. 23, 24 18 Aber dem König von Juda, der euch gesandt hat, den HERRN zu befragen, sollt ihr also sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels, betreffs der Worte, welche du gehört hast: 19 Weil dein Herz weich geworden ist und du dich vor dem HERRN gedemütigt hast, als du hörtest, was ich wider diesen Ort und seine Bewohner geredet habe, daß sie zum Entsetzen und zum Fluch werden sollen; und weil du deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe auch ich darauf gehört, spricht der HERR; 20 und darum, siehe, will ich dich zu deinen Vätern versammeln, daß du in Frieden in dein Grab gebracht werdest, und deine Augen sollen alles Unglück, das ich über diesen Ort bringen will, nicht sehen. Und sie brachten dem König diese Antwort. 25 

Querverweise

1 2. Mose 23.10-11: Und sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;

2 5. Mose 15.1: Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:

3 3. Mose 23.27: Doch am Zehnten dieses siebten Monats ist der Versöhnungstag; eine heilige Versammlung soll euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien, und sollt Jehova ein Feueropfer darbringen.

4 Jesaja 61.2: um auszurufen das Jahr der Annehmung Jehovas und den Tag der Rache unseres Gottes und zu trösten alle Trauernden;

5 Lukas 4.19: auszurufen das angenehme Jahr des Herrn".

6 1. Thessalonicher 4.6: daß er seinen Bruder nicht übersehe noch hintergehe in der Sache, weil der Herr Rächer ist über dies alles, wie wir euch auch zuvor gesagt und ernstlich bezeugt haben.

7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit wird bei euch reichen bis an die Weinlese, und die Weinlese wird reichen bis an die Saatzeit; und ihr werdet euer Brot essen bis zur Sättigung und werdet sicher in eurem Lande wohnen.

8 1. Könige 5.5: Und siehe, ich gedenke dem Namen Jehovas, meines Gottes, ein Haus zu bauen, so wie Jehova zu meinem Vater David geredet und gesagt hat: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf deinen Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen.

9 5. Mose 28.8: Jehova wird dir den Segen entbieten in deine Speicher und zu allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt.

10 Psalm 39.13: Blicke von mir ab, daß ich mich erquicke, bevor ich dahingehe und nicht mehr bin!

11 Rut 4.3-4: Und er sprach zu dem Blutsverwandten: Noomi, die aus dem Gefilde Moabs zurückgekehrt ist, verkauft das Feldstück, welches unserem Bruder Elimelech gehörte;

12 4. Mose 35.1: Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:

13 5. Mose 23.20: Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.

14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.

15 3. Mose 25.53: Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.

16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut dasselbe gegen sie und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß sowohl ihr als euer Herr in den Himmeln ist, und daß bei ihm kein Ansehen der Person ist.

17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.

18 2. Chronik 34.1-2: Acht Jahre war Josia alt, als er König wurde, und er regierte 31 Jahre zu Jerusalem.

19 2. Chronik 34.8-11: Und im achtzehnten Jahre seiner Regierung, während er das Land und das Haus reinigte, sandte er Schaphan, den Sohn Azaljas, und Maaseja, den Obersten der Stadt, und Joach, den Sohn Joachas', den Geschichtsschreiber, um das Haus Jehovas, seines Gottes, auszubessern.

20 5. Mose 5.29: Möchte doch dieses ihr Herz ihnen bleiben, mich allezeit zu fürchten und alle meine Gebote zu beobachten, auf daß es ihnen und ihren Kindern wohlgehe ewiglich!

21 2. Könige 18.3: Und er tat, was recht war in den Augen Jehovas, nach allem, was sein Vater David getan hatte.

22 2. Könige 12.16: Das Geld von Schuldopfern und das Geld von Sündopfern wurde nicht in das Haus Jehovas gebracht; es war für die Priester.

23 5. Mose 31.29: Denn ich weiß, daß ihr euch nach meinem Tode ganz und gar verderben und von dem Wege abweichen werdet, den ich euch geboten habe; und es wird euch das Unglück begegnen am Ende der Tage, weil ihr tun werdet, was böse ist in den Augen Jehovas, ihn zu reizen durch das Werk eurer Hände.

24 5. Mose 32.21-23: Sie haben mich zur Eifersucht gereizt durch Nicht-Götter, haben mich erbittert durch ihre Nichtigkeiten; so will auch ich sie zur Eifersucht reizen durch ein Nicht-Volk, durch eine törichte Nation will ich sie erbittern.

25 Jesaja 57.1-2: Der Gerechte kommt um, und niemand nimmt es zu Herzen, und die Frommen werden hinweggerafft, ohne daß jemand es beachtet, daß der Gerechte vor dem Unglück hinweggerafft wird.