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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 9

Der Besuch der Königin von Saba

1 Und als die Königin von Saba das Gerücht von Salomo hörte, kam sie, um Salomo mit Rätseln zu erproben, nach Jerusalem mit einem sehr großen Gefolge und mit Kamelen, die Gewürz und Gold in Menge und Edelsteine trugen. Und als sie zu Salomo kam, redete sie mit ihm alles, was sie in ihrem Herzen hatte. 2 Und Salomo gab ihr über alles Aufschluß; es war dem Salomo nichts verborgen, daß er ihr darüber nicht Aufschluß gegeben hätte. 3 Als nun die Königin von Saba die Weisheit Salomos sah und das Haus, das er gebaut hatte, 4 und die Speise auf seinem Tisch, die Wohnung seiner Knechte und das Auftreten seiner Diener und ihre Kleider, seine Mundschenken und ihre Kleider und seine Brandopfer, die er im Haus des HERRN darbrachte, kam sie außer sich vor Erstaunen 5 und sprach zum König: Es ist wahr, was ich in meinem Lande von deinen Sachen und von deiner Weisheit gehört habe! 6 Ich aber wollte ihren Worten nicht glauben, bis ich gekommen bin und es mit eigenen Augen gesehen habe. Und siehe, es ist mir nicht die Hälfte von deiner Weisheit gesagt worden; du hast das Gerücht übertroffen, das ich vernommen habe. 7 Selig sind deine Leute, ja, selig diese deine Knechte, die allezeit vor dir stehen und deine Weisheit hören! (Lukas 10.23) 8 Der HERR, dein Gott, sei gelobt, der Lust zu dir hatte, daß er dich auf seinen Thron setzte als König vor dem HERRN, deinem Gott! Darum, weil dein Gott Israel liebt und es ewiglich erhalten will, hat er dich zum König gesetzt, daß du Recht und Gerechtigkeit übest! 9 Und sie gab dem König hundertzwanzig Talente Gold und sehr viel Gewürz und Edelsteine; es gab sonst kein solches Gewürz wie das, welches die Königin von Saba dem König Salomo schenkte. 10 (Dazu brachten die Knechte Hurams und die Knechte Salomos, welche Gold aus Ophir holten, auch Sandelholz und Edelsteine. 11 Und der König ließ aus dem Sandelholz Geländer machen im Hause des HERRN und im Hause des Königs, und Harfen und Psalter für die Sänger: dergleichen war zuvor im Lande Juda niemals gesehen worden.) 12 Und der König Salomo gab der Königin von Saba alles, was sie begehrte und bat, viel mehr als das, was sie selbst dem König gebracht hatte. Dann kehrte sie in ihr Land zurück samt ihren Knechten.

Salomos großer Reichtum und sein Tod

13 Das Gewicht des Goldes aber, das dem Salomo in einem Jahre einging, betrug 666 Talente Gold, 14 außer dem, was die Handelsleute und die Kaufleute brachten. Es brachten auch alle Könige der Araber und die Gewaltigen des Landes Gold und Silber zu Salomo. 15 Und der König Salomo machte zweihundert Schilde von geschlagenem Gold, wobei sechshundert Schekel geschlagenen Goldes auf einen Schild kamen. 16 Und dreihundert Tartschen von geschlagenem Gold, wobei dreihundert Schekel geschlagenen Goldes auf eine Tartsche kamen; und der König tat sie ins Haus vom Libanonwalde. 17 Und der König machte einen großen Thron von Elfenbein und überzog ihn mit reinem Gold. 18 Und der Thron hatte sechs Stufen und einen goldenen Fußschemel, an dem Thron befestigt, und es befanden sich Lehnen zu beiden Seiten des Sitzes, und zwei Löwen standen an den Lehnen. 19 Ferner standen zwölf Löwen daselbst auf den sechs Stufen zu beiden Seiten. Solches ist in keinem Königreich jemals gemacht worden. 20 Und alle Trinkgeschirre des Königs Salomo waren golden, und alle Geschirre im Hause vom Libanonwald feines Gold; denn zu Salomos Zeit wurde das Silber für nichts gerechnet. 21 Denn die Schiffe des Königs fuhren gen Tarsis mit den Knechten Hurams; einmal in drei Jahren kamen die Tarsis-Schiffe und brachten Gold, Silber, Elfenbein, Affen und Pfauen. 22 Also war der König Salomo an Reichtum und Weisheit größer als alle Könige auf Erden. 23 Und alle Könige auf Erden begehrten das Angesicht Salomos zu sehen und seine Weisheit zu hören, die ihm Gott in sein Herz gegeben hatte. 24 Und sie brachten ihm jährlich ein jeder sein Geschenk, silberne und goldene Geräte, Kleider, Waffen und Gewürze, Pferde und Maultiere. 25 Und Salomo hatte viertausend Pferdestände und Wagen und zwölftausend Reiter; die ließ man in den Wagenstädten und bei dem König zu Jerusalem. (1. Könige 5.6) (2. Chronik 1.14-17) 26 Und er war Herrscher über alle Könige, vom Euphratstrom an bis an das Land der Philister und bis an die Grenzen Ägyptens. 27 Und der König machte, daß es zu Jerusalem so viel Silber gab wie Steine und so viel Zedern wie wilde Feigenbäume in den Tälern. 28 Und man brachte Salomo Pferde aus Ägypten und aus allen Ländern. 29 Die weitern Geschichten Salomos aber, die ersten und die letzten, sind die nicht aufgezeichnet in den Schriften des Propheten Natan und in der Weissagung Achijas von Silo und in den Gesichten Iddos, des Sehers, wider Jerobeam, den Sohn Nebats? (1. Könige 11.29) 30 Und Salomo regierte zu Jerusalem über ganz Israel vierzig Jahre lang. 31 Und Salomo legte sich zu seinen Vätern, und man begrub ihn in der Stadt seines Vaters David; und Rehabeam, sein Sohn, ward König an seiner Statt.