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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 7

Die Herrlichkeit des HERRN erfüllt den Tempel. Die Opfer Salomos und das Fest

1 Als nun Salomo sein Gebet vollendet hatte, fiel das Feuer vom Himmel und verzehrte das Brandopfer und die Schlachtopfer. Und die Herrlichkeit des HERRN erfüllte das Haus; (2. Mose 40.34) (3. Mose 9.24) (1. Könige 18.38) 2 also daß die Priester nicht in das Haus des HERRN hineingehen konnten, weil die Herrlichkeit des HERRN das Haus des HERRN erfüllte. 3 Als aber alle Kinder Israel das Feuer herabfallen sahen und die Herrlichkeit des HERRN über dem Hause, fielen sie auf ihre Knie, mit dem Angesicht zur Erde, auf das Pflaster, und beteten an und dankten dem HERRN, daß er freundlich ist und seine Güte ewiglich währt. (2. Chronik 5.13) (Psalm 136.1) 4 Und der König und alles Volk opferten Schlachtopfer vor dem HERRN. 5 Der König Salomo opferte als Schlachtopfer 22000 Rinder und 120000 Schafe. Also weihten der König und das ganze Volk das Haus Gottes ein. 6 Die Priester aber standen auf ihren Posten und die Leviten mit den Musikinstrumenten des HERRN, welche der König David hatte machen lassen, um dem HERRN zu danken, daß seine Güte ewig währt, wenn David durch sie den Lobpreis darbrachte. Und die Priester bliesen die Trompeten, ihnen gegenüber, und ganz Israel stand dabei. 7 Und Salomo heiligte den innern Vorhof, der vor dem Hause des HERRN war; denn er brachte daselbst Brandopfer dar und die Fettstücke der Dankopfer; denn der eherne Altar, welchen Salomo hatte machen lassen, konnte die Brandopfer und Speisopfer und die Fettstücke nicht fassen. (1. Könige 8.62-66) 8 Und zu jener Zeit hielt Salomo ein Fest, sieben Tage lang, und ganz Israel mit ihm, eine sehr große Gemeinde, von Chamat an bis an den Bach Ägyptens; 9 und sie hielten am achten Tage eine Festversammlung. Denn die Einweihung des Altars hatten sie sieben Tage lang gefeiert und das Fest auch sieben Tage lang. (4. Mose 7.10) 10 Aber am dreiundzwanzigsten Tage des siebenten Monats ließ er das Volk in ihre Hütten ziehen, fröhlich und guten Muts, wegen all des Guten, das der HERR an David, Salomo und seinem Volk Israel getan.

Der HERR erscheint Salomo zum zweiten Mal

11 Als nun Salomo das Haus des HERRN und das Haus des Königs vollendet hatte und alles glücklich ausgeführt war, was in Salomos Herz gekommen war, es im Hause des HERRN und in seinem Hause zu machen, 12 da erschien der HERR dem Salomo in der Nacht und sprach zu ihm: Ich habe dein Gebet erhört und mir diesen Ort zur Opferstätte erwählt. (5. Mose 12.5) 13 Siehe, wenn ich den Himmel zuschließe, daß es nicht regnet, oder den Heuschrecken gebiete, das Land abzufressen, oder wenn ich eine Pestilenz unter mein Volk sende, 14 und sich mein Volk, das nach meinem Namen genannt ist, demütigt, und sie beten und suchen mein Angesicht und wenden sich ab von ihren bösen Wegen, so will ich im Himmel hören und ihre Sünden vergeben und ihr Land heilen. 15 So sollen nun meine Augen offen stehen und meine Ohren aufmerken auf das Gebet an diesem Ort. (2. Chronik 6.40) 16 Ich habe nun dieses Haus erwählt und geheiligt, daß mein Name daselbst sein soll ewiglich; und meine Augen und mein Herz sollen da sein täglich. 17 Du aber, wenn du vor mir wandeln wirst, wie dein Vater David gewandelt ist, und du alles tust, was ich dich heiße, und meine Satzungen und Rechte bewahrst, 18 so will ich den Thron deines Königreichs befestigen, gemäß dem Bund, den ich mit deinem Vater David gemacht habe, indem ich sagte: Es soll dir nicht mangeln an einem Mann, der über Israel herrsche. (2. Samuel 7.12) (2. Samuel 7.16) 19 Werdet ihr euch aber abwenden und meine Satzungen und Gebote, die ich euch vorgelegt habe, verlassen und hingehen und anderen Göttern dienen und sie anbeten, 20 so werde ich sie aus meinem Lande ausrotten, das ich ihnen gegeben habe; und dieses Haus, welches ich meinem Namen geheiligt habe, werde ich von meinem Angesicht verwerfen und es zum Sprichwort setzen und zum Spott unter allen Völkern, (5. Mose 28.37) 21 daß jedermann, der an diesem Hause, welches das höchste gewesen ist, vorübergeht, sich entsetzen und sagen wird: Warum ist der HERR mit diesem Lande und diesem Hause also verfahren? (5. Mose 29.23-26) (Jeremia 22.8-9) 22 So wird man sagen: Weil sie den HERRN, den Gott ihrer Väter, der sie aus Ägyptenland geführt hat, verlassen und sich an andere Götter gehängt und sie angebetet und ihnen gedient haben, darum hat er all dieses Unglück über sie gebracht!