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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 6

Salomos Rede an das Volk bei der Tempeleinweihung

1 Damals sprach Salomo: Der HERR hat gesagt, er wolle im Dunkeln wohnen. 2 Ich aber habe ein Haus gebaut, dir zur Wohnung, und einen Sitz, da du ewiglich wohnen mögest. 3 Und der König wandte sein Angesicht und segnete die ganze Gemeinde Israel; denn die ganze Gemeinde Israel stand da. 4 Und er sprach: Gelobt sei der HERR, der Gott Israels, der durch seinen Mund meinem Vater David verheißen und es auch mit seiner Hand erfüllt hat, da er sagte: 5 Seit der Zeit, als ich mein Volk aus Ägyptenland führte, habe ich in allen Stämmen Israels keine Stadt erwählt, um ein Haus zu bauen, daß mein Name daselbst sei, und habe auch keinen Mann erwählt, daß er über mein Volk Israel Fürst sei. 6 Aber Jerusalem habe ich erwählt, daß mein Name daselbst sei; und David habe ich erwählt, daß er über mein Volk Israel König sei. 7 Und mein Vater David hatte im Sinne, dem Namen des HERRN, des Gottes Israels, ein Haus zu bauen. (2. Samuel 7.2) 8 Aber der HERR sprach zu meinem Vater David: Daß du im Sinne gehabt hast, meinem Namen ein Haus zu bauen, daran hast du wohlgetan, daß du das im Sinne gehabt hast. 9 Doch sollst nicht du das Haus bauen, sondern dein Sohn, der aus deinen Lenden hervorgehen wird, der soll meinem Namen das Haus bauen. 10 Und nun hat der HERR sein Wort erfüllt, das er geredet hat; denn ich bin an meines Vaters Statt getreten und sitze auf dem Throne Israels, wie der HERR versprochen hat, und ich habe dem Namen des HERRN, des Gottes Israels, ein Haus gebaut 11 und dorthinein die Lade gestellt, worin der Bund des HERRN ist, den er mit den Kindern Israel gemacht hat.

Salomos Gebet bei der Tempeleinweihung

12 Und er trat vor den Altar des HERRN, angesichts der ganzen Gemeinde Israel, und breitete seine Hände aus. 13 Denn Salomo hatte eine eherne Kanzel gemacht und mitten in den Hof gestellt, fünf Ellen lang und fünf Ellen breit und drei Ellen hoch; darauf trat er und fiel auf seine Knie nieder, angesichts der ganzen Gemeinde Israel, und breitete seine Hände aus gen Himmel 14 und sprach: O HERR, Gott Israels! Kein Gott ist dir gleich, weder im Himmel noch auf Erden, der du den Bund und die Barmherzigkeit beobachtest deinen Knechten, die von ganzem Herzen vor dir wandeln! 15 Der du deinem Knecht David, meinem Vater, gehalten, was du ihm verheißen hast. Mit deinem Munde hattest du es geredet, und mit deiner Hand hast du es erfüllet, wie es heute der Fall ist. 16 So halte nun, o HERR, Gott Israels, deinem Knechte David, meinem Vater, was du zu ihm gesagt hast, als du sprachest: Es soll dir nicht mangeln an einem Mann vor mir, der auf dem Throne Israels sitze, wenn nur deine Kinder auf ihren Weg achthaben, daß sie in meinem Gesetze wandeln, wie du vor mir gewandelt bist! (2. Samuel 7.16) 17 Und nun, HERR, Gott Israels, laß dein Wort wahr werden, welches du zu deinem Knecht David gesprochen hast! 18 Sollte aber Gott wahrhaftig bei den Menschen auf Erden wohnen? Siehe, der Himmel und aller Himmel Himmel können dich nicht fassen; wie sollte es denn dieses Haus tun, das ich gebaut habe? (2. Chronik 2.5) 19 Wende dich aber, o HERR, mein Gott, zum Gebet deines Knechtes und zu seinem Flehen, daß du erhörest das Lob und die Bitte, die dein Knecht vor dir tut, 20 also daß deine Augen Tag und Nacht offenstehen über dem Ort, davon du gesagt hast, daß du deinen Namen dahin setzen wollest; daß du erhörest das Gebet, das dein Knecht für diesen Ort tun will. (2. Mose 20.24) 21 So höre nun das Flehen deines Knechtes und deines Volkes Israel, was sie an dieser Stätte bitten werden! Höre du es an dem Ort deiner Wohnung, im Himmel, und wenn du es hörst, so vergib! 22 Wenn jemand wider seinen Nächsten sündigt, und man legt ihm einen Eid auf, den er schwören soll, und der Eid kommt in diesem Hause vor deinen Altar, (2. Mose 22.10) 23 so wollest du hören im Himmel und verschaffen, daß deinen Knechten Recht gesprochen wird, indem du dem Gottlosen vergiltst und seinen Weg auf seinen Kopf fallen lässest und den Gerechten rechtfertigst und ihm gibst nach seiner Gerechtigkeit. 24 Und wenn dein Volk Israel vor seinen Feinden geschlagen wird, weil sie an dir gesündigt haben, und sie kehren um und bekennen deinen Namen und beten und flehen in diesem Hause vor dir, (5. Mose 28.25) 25 so wollest du hören im Himmel und die Sünden deines Volkes Israel vergeben und sie wieder in das Land bringen, das du ihnen und ihren Vätern gegeben hast! 26 Wenn sich der Himmel verschließt, daß es nicht regnet, weil sie an dir gesündigt haben, und sie an diesem Ort beten und deinen Namen bekennen, weil du sie gedemütigt hast, (5. Mose 28.23-24) 27 so wollest du hören im Himmel und die Sünden deiner Knechte und deines Volkes Israel vergeben, daß du sie den rechten Weg lehrest, darin sie wandeln sollen, und regnen lässest auf dein Land, das du deinem Volk zu besitzen gegeben hast. 28 Wenn Hungersnot im Lande herrscht; wenn Pestilenz, Getreidebrand, Vergilben, wenn Heuschrecken und Fresser sein werden; wenn sein Feind im Lande seine Tore belagert, oder sonst eine Plage und Krankheit herrschen wird; 29 was man alsdann bittet und fleht, es geschehe von Menschen, wer sie seien, oder von deinem ganzen Volk Israel, wenn sie innewerden, ein jeder seine Plage und seinen Schmerz, und sie ihre Hände zu diesem Hause ausbreiten, 30 so wollest du hören im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, und vergeben und jedermann geben nach all seinem Weg, wie du sein Herz erkennst; denn du allein erkennst das Herz der Menschenkinder, (1. Chronik 29.17) (Psalm 7.10) 31 auf daß sie dich fürchten, um in deinen Wegen zu wandeln alle Tage, solange sie in dem Lande leben, das du unsern Vätern gegeben hast. 32 Und wenn auch ein Fremdling, der nicht von deinem Volk Israel ist, aus fernen Landen kommt, um deines großen Namens und deiner mächtigen Hand und deines ausgestreckten Arms willen, und kommt und in diesem Hause betet, 33 so wollest du im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, hören und alles tun, um was dieser Fremdling dich anruft, auf daß alle Völker auf Erden deinen Namen erkennen und dich fürchten, wie dein Volk Israel, und erfahren, daß dieses Haus, das ich gebaut habe, nach deinem Namen genannt sei. 34 Wenn dein Volk wider seine Feinde in den Krieg zieht, auf dem Wege, den du sie senden wirst, und sie zu dir beten, nach dieser Stadt gewandt , die du erwählt hast, und dem Hause, das ich deinem Namen gebaut habe, (Daniel 6.11) 35 so wollest du ihr Gebet und ihr Flehen im Himmel hören und ihnen zu ihrem Recht verhelfen! 36 Wenn sie an dir sündigen werden (da kein Mensch ist, der nicht sündigt), und du über sie zürnst und sie vor ihren Feinden dahingibst, so daß dieselben sie in ein fernes oder nahes Land gefangen hinwegführen, 37 und sie in ihrem Herzen umkehren, im Lande ihrer Gefangenschaft, und sprechen: «Wir haben gesündigt, böse gehandelt und sind gottlos gewesen», (Daniel 9.5) 38 und sie also von ganzem Herzen und von ganzer Seele zu dir zurückkehren im Lande ihrer Gefangenschaft, da man sie gefangen hält, und sie beten, gegen ihr Land gewandt , das du ihren Vätern gegeben hast, und nach der Stadt hin, die du erwählt hast, und nach dem Hause hin, das ich deinem Namen gebaut habe, 39 so wollest du ihr Gebet und ihr Flehen hören im Himmel, am Sitze deiner Wohnung, und ihnen zu ihrem Recht verhelfen und deinem Volk vergeben, das an dir gesündigt hat! 40 So laß nun doch, mein Gott, deine Augen offen sein und deine Ohren aufmerken auf das Gebet an diesem Ort! 41 Und mache dich nun auf, o Gott, HERR, zu deiner Ruhe, du und die Lade deiner Macht! Laß deine Priester, o Gott, HERR, mit Heil angetan werden und deine Frommen sich freuen über das Gute! (Psalm 132.8-9) 42 O Gott, HERR, weise nicht ab das Angesicht deines Gesalbten! Gedenke der Gnaden, die du deinem Knechte David verheißen hast! (2. Samuel 7.13)