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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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2. Chronik - Kapitel 34

König Josia von Juda und sein Eifer für den HERRN

1 Acht Jahre alt war Josia, als er König ward, und regierte einunddreißig Jahre lang zu Jerusalem. (2. Könige 22.1-2) 2 Und er tat, was recht war in den Augen des HERRN, und wandelte in den Wegen seines Vaters David und wich weder zur Rechten noch zur Linken. (2. Könige 22.1-2) (2. Chronik 29.2) 3 Denn im achten Jahr seines Königreichs, als er noch ein Knabe war, fing er an, den Gott seines Vaters David zu suchen; und im zwölften Jahr fing er an, Juda und Jerusalem von den Höhen und den Ascheren und den geschnitzten und gegossenen Bildern zu reinigen. (2. Könige 23.4) 4 Und man brach in seiner Gegenwart die Altäre der Baale ab; und er hieb die Sonnensäulen, die auf denselben standen, um; und die Ascheren und die geschnitzten und gegossenen Bilder zerbrach er und machte sie zu Staub und streute sie auf die Gräber derer, die ihnen geopfert hatten; (3. Mose 26.30) (2. Chronik 14.4) 5 er verbrannte auch die Gebeine der Priester auf ihren Altären, und so reinigte er Juda und Jerusalem. (1. Könige 13.2) 6 Ebenso tat er in den Städten von Manasse, Ephraim und Simeon und bis gen Naphtali, in ihren Ruinen ringsum. 7 Und als er die Altäre und die Ascheren abgebrochen und die geschnitzten Bilder zu Staub zermalmt und alle Sonnensäulen im ganzen Lande Israel abgehauen hatte, kehrte er wieder nach Jerusalem zurück. 8 Im achtzehnten Jahr seines Königreichs, als er das Land und das Haus Gottes gereinigt hatte, sandte er Saphan, den Sohn Azaljas, und Maaseja, den Obersten der Stadt, und Joach, den Sohn des Joahas, den Kanzler, um das Haus des HERRN, seines Gottes, auszubessern. (2. Könige 22.3-6) 9 Und sie kamen zu dem Hohenpriester Hilkia und übergaben das Geld, das zum Hause des HERRN gebracht ward, welches die Leviten, die an der Schwelle hüteten, von Manasse, Ephraim und von allen Übriggebliebenen in Israel und von ganz Juda und Benjamin und von den Einwohnern Jerusalems gesammelt hatten. 10 Sie gaben es aber in die Hand derer, die dazu bestellt waren, das Werk am Hause des HERRN ausführen zu lassen, und diese gaben es den Werkleuten, welche am Hause des HERRN arbeiteten, um das Haus wieder herzustellen und auszubessern; 11 und zwar gaben sie es den Zimmerleuten und Bauleuten, um gehauene Steine zu kaufen und Holz für die Bindebalken und für die Balken der Häuser, welche die Könige Judas verderbt hatten. 12 Und die Leute arbeiteten auf Treu und Glauben an dem Werk. Und es waren über sie verordnet Jahat und Obadja, die Leviten von den Kindern Merari, Sacharja und Mesullam von den Kindern der Kahatiter, und alle diese Leviten verstanden sich auf Musikinstrumente. 13 Auch über die Lastträger und alle Arbeitsleute der verschiedenen Gewerbe waren Aufseher, und einige von den Leviten waren Schreiber, Amtleute und Torhüter.

Das Buch des Gesetzes wird wieder gefunden. Josias Buße

14 Als sie aber das Geld herausnahmen, das zum Hause des HERRN gebracht worden war, fand der Priester Hilkia das Gesetzbuch des HERRN, durch Mose gegeben. 15 Da hob Hilkia an und sprach zu Saphan, dem Schreiber: Ich habe das Gesetzbuch im Hause des HERRN gefunden! Und Hilkia gab das Buch dem Saphan. 16 Saphan aber brachte das Buch zum König und meldete dem König und sprach: Deine Knechte besorgen alles, was ihnen in die Hände gelegt worden ist. 17 Sie haben das Geld ausgeschüttet, das im Hause des HERRN vorgefunden worden ist, und haben es den Aufsehern und den Arbeitern gegeben. 18 Dann berichtete der Schreiber Saphan dem König und sprach: Der Priester Hilkia hat mir ein Buch gegeben! Und Saphan las daraus dem König vor. 19 Als nun der König die Worte des Gesetzes hörte, zerriß er seine Kleider. 20 Und der König gebot Hilkia und Achikam, dem Sohne Saphans, und Abdon, dem Sohn Michas, und Saphan, dem Schreiber, und Asaja, dem Knecht des Königs, und sprach: 21 Gehet hin, fraget den HERRN für mich und für die Übriggebliebenen in Israel und Juda wegen der Worte des Buches, das gefunden worden ist; denn groß ist der Grimm des HERRN, der über uns ausgegossen ist, weil unsre Väter das Wort des HERRN nicht beobachtet haben, zu tun nach allem, was in diesem Buche geschrieben steht! 22 Da ging Hilkia mit den andern, die vom König gesandt waren, zu der Prophetin Hulda, dem Weibe Sallums, des Sohnes Tokhats, des Sohnes Hasras, des Kleiderhüters, die zu Jerusalem wohnte im andern Stadtteil, und sie redeten demgemäß mit ihr.

Die Botschaft des HERRN an Josia

23 Und sie sprach zu ihnen: So spricht der HERR, der Gott Israels: Saget dem Mann, der euch zu mir gesandt hat: 24 So spricht der HERR: Siehe, ich will Unglück bringen über diesen Ort und über seine Einwohner, nämlich alle die Flüche, welche geschrieben stehen in dem Buche, das man vor dem König von Juda gelesen hat, (3. Mose 26.14) (5. Mose 28.15) 25 weil sie mich verlassen und andern Göttern geräuchert haben, mich zu reizen mit allen Werken ihrer Hände; darum soll mein Grimm sich über diesen Ort ergießen und nicht ausgelöscht werden! 26 Zum König von Juda aber, der euch gesandt hat, den HERRN zu befragen, sollt ihr also sagen: So spricht der HERR, der Gott Israels, betreffs der Worte, die du gehört hast: 27 Weil dein Herz weich geworden ist und du dich vor Gott gedemütigt hast, als du seine Worte wider diesen Ort und wider seine Einwohner hörtest, ja, weil du dich vor mir gedemütigt und deine Kleider zerrissen und vor mir geweint hast, so habe auch ich dich erhört, spricht der HERR. (2. Chronik 33.12) 28 Siehe, ich will dich zu deinen Vätern versammeln, daß du in Frieden in dein Grab gebracht wirst und deine Augen all das Unglück nicht sehen müssen, das ich über diesen Ort und seine Einwohner bringen will.

Josias Bund vor dem HERRN

29 Als sie nun dem König diese Antwort brachten, sandte der König hin und ließ alle Ältesten in Juda und Jerusalem zusammenkommen. (2. Könige 23.1-3) 30 Und der König ging hinauf in das Haus des HERRN und mit ihm alle Männer von Juda und die Einwohner von Jerusalem, die Priester, die Leviten und alles Volk, groß und klein, und man las vor ihren Ohren alle Worte des Bundesbuches, das im Hause des HERRN gefunden worden war. 31 Und der König trat an seinen Standort und machte einen Bund vor dem HERRN, daß er dem HERRN nachwandeln wolle, seine Gebote, seine Zeugnisse und seine Satzungen zu halten von ganzem Herzen und von ganzer Seele, zu tun nach den Worten des Bundes, die in diesem Buch geschrieben sind. (Josua 24.25) (2. Chronik 15.12) 32 Und er ließ alle dazu Stellung nehmen, die zu Jerusalem und in Benjamin anwesend waren. Und die Einwohner von Jerusalem taten nach dem Bunde Gottes, des Gottes ihrer Väter. (2. Könige 23.3) 33 Und Josia schaffte alle Greuel weg aus allen Ländern der Kinder Israel und verpflichtete alle, die sich in Israel befanden, zum Dienste des HERRN, ihres Gottes. Solange Josia lebte, wichen sie nicht von dem HERRN, dem Gott ihrer Väter.