3. Mose - Kapitel 25
Sabbat- und Jobeljahr
1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. 1, 2 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. 3 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. 4, 5 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. 6 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. 7, 8 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; 9 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. 10 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. 11 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. 12 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. 13 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, 14 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. 15, 16 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. 17 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.2. Chronik - Kapitel 22
König Ahasja von Juda
1 Und die Einwohner von Jerusalem machten Ahasia, seinen jüngsten Sohn, zum König an seiner Statt; denn die Truppe, welche mit den Arabern in das Lager gekommen war, hatte alle älteren getötet. Also ward Ahasia König, der Sohn Jehorams, des Königs von Juda. 18 2 Zweiundzwanzig Jahre alt war Ahasia, als er König ward, und regierte ein Jahr lang zu Jerusalem. Seine Mutter hieß Atalia, eine Tochter Omris. 3 Und er wandelte auch in den Wegen des Hauses Ahabs; denn seine Mutter beriet ihn so, daß er Böses tat. 4 Und so tat er, was böse war in den Augen des HERRN, wie das Haus Ahabs; denn nach seines Vaters Tod waren sie seine Ratgeber, zu seinem Verderben. 5 Und er wandelte nach ihrem Rat und zog mit Joram, dem Sohn Ahabs, dem König von Israel, in den Krieg wider Hasael, den König von Syrien, gen Ramot in Gilead. 6 Aber die Syrer trafen den Joram, so daß er umkehrte, um sich zu Jesreel heilen zu lassen; denn er hatte Wunden, die ihm zu Rama geschlagen worden, als er mit Hasael, dem König von Syrien stritt. Und Asaria, der Sohn Jehorams, der König von Juda, zog hinab, um Joram, den Sohn Ahabs, in Jesreel zu besuchen, weil er krank lag. 7 Und das war von Gott, zu Ahasias Untergang, daß er zu Joram ging; denn als er kam, zog er mit Joram aus wider Jehu, den Sohn Nimsis, welchen der HERR gesalbt hatte, das Haus Ahabs auszurotten. 19, 20 8 Da nun Jehu am Hause Ahabs Strafe übte, traf er die Fürsten Judas und die Neffen Ahasias, welche Ahasia dienten, und brachte sie um. 21 9 Er suchte auch Ahasia; und man fing ihn zu Samaria, wo er sich verborgen hatte, und brachte ihn zu Jehu; der tötete ihn. Und man begrub ihn, denn sie sprachen: Er ist Josaphats Sohn, der von ganzem Herzen den HERRN gesucht hat! Und es war niemand mehr aus dem Hause Ahasias, der stark genug gewesen wäre zum Regieren. 22Die blutige Herrschaft Athaljas über Juda
10 Als aber Atalia, die Mutter Ahasias, sah, daß ihr Sohn tot war, machte sie sich auf und brachte allen königlichen Samen im Hause Judas um. 11 Aber Joschabat, die Tochter des Königs, nahm Joas, den Sohn Ahasias, und stahl ihn weg mitten aus den Söhnen des Königs, die getötet wurden, und tat ihn samt seiner Amme in eine Schlafkammer. Also verbarg ihn Joschabat, die Tochter des Königs Jehoram, das Weib des Priesters Jojada (denn sie war Ahasias Schwester , vor Atalia, so daß er nicht getötet wurde. 12 Und er war mit ihnen im Hause Gottes sechs Jahre lang verborgen, solange Atalia über das Land regierte.Querverweise
1 2. Mose 23.10-11: Und sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seinen Ertrag einsammeln;
2 5. Mose 15.1: Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten. Und dies ist die Sache mit dem Erlasse:
3 3. Mose 23.27: Doch am Zehnten dieses siebten Monats ist der Versöhnungstag; eine heilige Versammlung soll euch sein, und ihr sollt eure Seelen kasteien, und sollt Jehova ein Feueropfer darbringen.
4 Jesaja 61.2: um auszurufen das Jahr der Annehmung Jehovas und den Tag der Rache unseres Gottes und zu trösten alle Trauernden;
5 Lukas 4.19: auszurufen das angenehme Jahr des Herrn".
6 1. Thessalonicher 4.6: daß er seinen Bruder nicht übersehe noch hintergehe in der Sache, weil der Herr Rächer ist über dies alles, wie wir euch auch zuvor gesagt und ernstlich bezeugt haben.
7 3. Mose 26.5: und die Dreschzeit wird bei euch reichen bis an die Weinlese, und die Weinlese wird reichen bis an die Saatzeit; und ihr werdet euer Brot essen bis zur Sättigung und werdet sicher in eurem Lande wohnen.
8 1. Könige 5.5: Und siehe, ich gedenke dem Namen Jehovas, meines Gottes, ein Haus zu bauen, so wie Jehova zu meinem Vater David geredet und gesagt hat: Dein Sohn, den ich an deiner Statt auf deinen Thron setzen werde, der soll meinem Namen ein Haus bauen.
9 5. Mose 28.8: Jehova wird dir den Segen entbieten in deine Speicher und zu allem Geschäft deiner Hand, und er wird dich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir gibt.
10 Psalm 39.13: Blicke von mir ab, daß ich mich erquicke, bevor ich dahingehe und nicht mehr bin!
11 Rut 4.3-4: Und er sprach zu dem Blutsverwandten: Noomi, die aus dem Gefilde Moabs zurückgekehrt ist, verkauft das Feldstück, welches unserem Bruder Elimelech gehörte;
12 4. Mose 35.1: Und Jehova redete zu Mose in den Ebenen Moabs, am Jordan von Jericho, und sprach:
13 5. Mose 23.20: Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
14 2. Mose 21.2: So du einen hebräischen Knecht kaufst, soll er sechs Jahre dienen, und im siebten soll er frei ausgehen, umsonst.
15 3. Mose 25.53: Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen.
16 Epheser 6.9: Und ihr Herren, tut dasselbe gegen sie und lasset das Drohen, da ihr wisset, daß sowohl ihr als euer Herr in den Himmeln ist, und daß bei ihm kein Ansehen der Person ist.
17 3. Mose 25.43: Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott.
18 2. Könige 8.25-29: Im zwölften Jahre Jorams, des Sohnes Ahabs, des Königs von Israel, wurde Ahasja König, der Sohn Jorams, des Königs von Juda.
19 1. Könige 19.16: Und Jehu, den Sohn Nimsis, sollst du zum König über Israel salben; und Elisa, den Sohn Saphats, von Abel-Mehola, sollst du zum Propheten salben an deiner Statt.
20 2. Könige 9.6: Da stand Jehu auf und ging ins Haus hinein; und er goß das Öl auf sein Haupt und sprach zu ihm: So spricht Jehova, der Gott Israels: Ich habe dich zum König gesalbt über das Volk Jehovas, über Israel.
21 2. Könige 10.12-14: Und er machte sich auf und ging und zog nach Samaria. Er war bei Beth-Eked-Haroim auf dem Wege,
22 2. Könige 9.27-29: Als Ahasja, der König von Juda, das sah, floh er des Weges zum Gartenhause. Und Jehu jagte ihm nach und sprach: Auch ihn erschlaget auf dem Wagen! Und sie verwundeten ihn auf der Anhöhe Gur, die bei Jibleam ist. Und er floh nach Megiddo und starb daselbst.