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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 9

Erste Einwohner Jerusalems nach der Rückkehr der Juden aus dem babylonischen Exil

1 Ganz Israel aber wurde nach seinen Geschlechtern verzeichnet, und siehe, sie sind eingeschrieben im Buche der Könige von Israel. Und Juda ward nach Babel weggeführt um seiner Untreue willen. (2. Könige 24.15-16) 2 Und die früheren Einwohner, die in ihrem Eigentum, in ihren Städten wohnten, waren Israeliten, die Priester, die Leviten und die Tempeldiener. (Josua 9.23) (Esra 8.20) 3 Und zu Jerusalem wohnten von den Kindern Juda und von den Kindern Benjamin und von den Kindern Ephraim und Manasse: (Nehemia 11.3) 4 Utai, der Sohn Ammihuds, des Sohnes Omris, des Sohnes Imris, des Sohnes Banis, von den Söhnen des Perez, des Sohnes Judas. 5 Und von den Schilonitern: Asaja, der Erstgeborene, und seine Söhne. 6 Und von den Söhnen Serahs: Jeuel und seine Brüder, 690. 7 Und von den Kindern Benjamin: Sallu, der Sohn Meschullams, des Sohnes Hodawjas, des Sohnes Hassenuas; 8 und Jibneja, der Sohn Jerochams, und Ela, der Sohn Ussis, des Sohnes Michris, und Meschullam, der Sohn Sephatjas, des Sohnes Reguels, des Sohnes Jibnijas; 9 und ihre Brüder nach ihren Geschlechtern, 956. Alle diese Männer waren Stammhäupter ihrer Stammhäuser.

Die Diener im Tempel des HERRN

10 Und von den Priestern: Jedaja und Jojarib und Jachin, und Asarja, 11 der Sohn Hilkijas, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Zadoks, des Sohnes Merajots, des Sohnes Achitubs, Vorsteher des Hauses Gottes; 12 und Adaja, der Sohn Jerochams, des Sohnes Paschhurs, des Sohnes Malkijas, und Maasai, der Sohn Adiels, des Sohnes Jachseras, des Sohnes Meschullams, des Sohnes Meschillemits, des Sohnes Immers; 13 und ihre Brüder, Häupter ihrer Stammhäuser: 1760, wackere Männer im Geschäft des Dienstes des Hauses Gottes. 14 Und von den Leviten: Schemaja, der Sohn Chaschubs, des Sohnes Asrikams, des Sohnes Chaschabjas, von den Söhnen Meraris; 15 und Bakbakar, Cheresch, Galal und Mattanja, der Sohn Michas, des Sohnes Sichris, des Sohnes Asaphs; 16 und Obadja, der Sohn Schemajas, des Sohnes Galals, des Sohnes Jedutuns; und Berechja, der Sohn Asas, des Sohnes Elkanas, der da wohnte in den Dörfern der Netophatiter. (1. Chronik 2.54) 17 Und die Torhüter: Schallum und Akkub und Talmon und Achiman und ihre Brüder; Schallum war das Haupt; 18 und bis jetzt sind sie am Königstore gegen Aufgang, sie, die Torhüter des Lagers der Kinder Levi. 19 Und Schallum, der Sohn Kores, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, und seine Brüder vom Hause seines Vaters, die Korahiter, waren bei der Besorgung des Dienstes Schwellenhüter des Zeltes, und ihre Väter waren im Lager des HERRN Hüter des Eingangs gewesen. (4. Mose 4.18-20) 20 Und Pinehas, der Sohn Eleasars, war vor Zeiten Fürst über sie; der HERR sei mit ihm! (4. Mose 25.7) 21 Secharja, der Sohn Meschelemjas, war Torhüter an der Tür der Stiftshütte. 22 Die Gesamtzahl derer, die auserlesen waren zu Torhütern an den Schwellen, betrug 212. Sie wurden in ihren Dörfern eingetragen; David und Samuel, der Seher, hatten sie eingesetzt in ihre Vertrauensstellung. (1. Samuel 9.9) (1. Samuel 9.11) 23 Und sie und ihre Söhne hielten an den Toren des Hauses des HERRN, an der Zeltwohnung, Wache. 24 Nach den vier Winden sollten die Torhüter stehen, gegen Aufgang, gegen Abend, gegen Mitternacht und gegen Mittag. 25 Und ihre Brüder in ihren Dörfern hatten je für sieben Tage, von Termin zu Termin, zu ihnen zu kommen. 26 Denn sie hatten einen Vertrauensposten, die vier Vorsteher der Türhüter; sie waren Leviten; sie waren auch über die Zellen und über die Schätze des Hauses Gottes gesetzt. 27 Und sie übernachteten in der Umgebung des Hauses Gottes; denn ihnen lag die Wache ob, und sie hatten jeden Morgen aufzuschließen. 28 Und etliche von ihnen waren bestellt über die Geräte des Gottes- Dienstes; denn abgezählt brachten sie sie hinein, und nach der Zahl taten sie sie heraus. 29 Und etliche von ihnen waren über die Geräte gesetzt, über alle heiligen Geräte und über das Feinmehl und den Wein und das Öl und den Weihrauch und die Spezereien. 30 Und etliche von den Söhnen der Priester mischten Salböl für die Spezereien. (2. Mose 30.23-25) 31 Und dem Mattitja aus den Leviten (er war der Erstgeborene Schallums, des Korahiters), war das Pfannen-Backwerk anvertraut. 32 Und etliche von den Kindern der Kahatiter, von ihren Brüdern, waren über die Schaubrote gesetzt, sie zuzurichten, Sabbat für Sabbat. (3. Mose 24.5) (3. Mose 24.8) 33 Und jene, die Sänger, Stammhäupter der Leviten, wohnten frei in den Zellen; denn Tag und Nacht liegt ihnen der Dienst ob. (1. Chronik 9.14-16) 34 Das sind die Stammhäupter der Leviten, nach ihren Geschlechtern, Oberhäupter; diese wohnten zu Jerusalem.

Geschlechtsregister von Saul und Jonathan

35 Und zu Gibeon wohnten: der Vater Gibeons, Jeiel; sein Weib hieß Maacha. (1. Chronik 8.29) 36 Und sein Sohn, der Erstgeborene, war Abdon, und Zur und Kis und Baal und Ner und Nadab 37 und Gedor und Achjo und Sacharja und Miklot. 38 Und Miklot zeugte Schimeam, und auch diese wohnten ihren Brüdern gegenüber zu Jerusalem, bei ihren Brüdern. 39 Und Ner zeugte Kis und Kis zeugte Saul, und Saul zeugte Jonatan und Malkischua und Abinadab und Eschbaal. 40 Und der Sohn Jonatans war Meribbaal, und Meribbaal zeugte Micha. 41 Und die Söhne Michas: Piton und Melech und Tachrea, und Achas . 42 Und Achas zeugte Jara, und Jara zeugte Alemet und Asmavet und Simri, und Simri zeugte Moza. 43 Moza zeugte Binea, und dessen Sohn war Rephaja, dessen Sohn Elasa, dessen Sohn Azel. 44 Und Azel hatte sechs Söhne, und das sind ihre Namen: Asrikam, Bochru, Jismael, Schearja, Obadja und Chanan. Das waren die Söhne Azels.