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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 7

Die Stämme Issaschar, Benjamin und Naphtali

1 Und die Söhne Issaschars waren: Tola und Pua, Jaschub und Schimron, ihrer vier. (1. Mose 46.13) (4. Mose 26.23-24) 2 Und die Söhne Tolas: Ussi, Rephaja, Jeriel, Jachmai, Jibsam und Samuel, Häupter ihrer Stammhäuser, von Tola, tapfere Männer nach ihren Geschlechtern; ihre Zahl war zur Zeit Davids 22600. 3 und die Söhne Ussis: Jisrachja. Und die Söhne Jisrachjas: Michael und Obadja und Joel, Jischia, ihrer fünf, lauter Häupter. 4 Und bei ihnen waren nach ihren Geschlechtern, nach ihren Stammhäusern, an Kriegstruppen 36000 Mann; denn sie hatten viele Frauen und Söhne. 5 Und ihre Brüder in allen Geschlechtern Issaschars waren tapfere Männer; 87000 waren insgesamt eingetragen. 6 Benjamin: Bela und Becher und Jediael, ihrer drei. (1. Mose 46.21) (1. Chronik 8.1-2) 7 Und die Söhne Belas: Ezbon, Ussi, Ussiel, Jerimot und Iri, ihrer fünf, Häupter ihrer Stammhäuser, tapfere Männer: 22034 waren eingetragen. 8 Und die Söhne Bechers: Semira, Joas, Elieser, Eljoenai, Omri, Jeremot, Abija, Anatot und Alemet: alle diese waren Söhne Bechers, 9 und das Verzeichnis nach ihren Geschlechtern, den Häuptern ihrer Stammhäuser, ergab an tapferen Männern 20200. Und die Söhne Jediaels: Bilhan. 10 Und die Söhne Bilhans: Jeusch, Benjamin, Ehud, Kenaana, Setan, Tarschisch und Achischachar. 11 Alle diese waren Söhne Jediaels, nach den Stammhäuptern, tapfere Männer, 17200, bereit, zum Kriege auszuziehen. 12 Und Schuppim und Chuppim waren die Söhne Irs; Chuschim die Söhne Achers. 13 Die Söhne Naphtalis: Jachziel, Guni, Jezer und Schallum, die Söhne der Bilha. (1. Mose 46.24)

Die Stämme Manasse, Ephraim und Asser

14 Die Söhne Manasses: Asriel, welchen seine aramäische Nebenfrau gebar; sie gebar Machir, den Vater Gileads. (4. Mose 26.29-33) 15 Und Machir nahm ein Weib von Chuppim und Schuppim, und der Name seiner Schwester war Maacha, und der Name des zweiten Sohnes war Zelophchad, und Zelophchad hatte Töchter. (4. Mose 27.1) 16 Und Maacha, das Weib Machirs, gebar einen Sohn und nannte ihn Peresch; und der Name seines Bruders war Scheresch, und seine Söhne waren Ulam und Rekem. 17 Und die Söhne Ulams: Bedan. Das sind die Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses. 18 Und seine Schwester Hammolechet gebar Ischhod und Abieser und Machla. 19 Und die Söhne Semidas waren: Achjan und Sichem und Likchi und Aniam. 20 Und die Söhne Ephraims: Schutelach; und dessen Sohn Bered und dessen Sohn Tachat, und dessen Sohn Elada, (4. Mose 26.35) 21 und dessen Sohn Tachat, und dessen Sohn Sabad und dessen Sohn Schutelach; ferner Eser und Elad. Und es ermordeten sie die Männer von Gat, die Eingeborenen des Landes; denn sie waren hinabgezogen, ihre Herden wegzunehmen. 22 Und Ephraim, ihr Vater, trauerte lange Zeit, und es kamen seine Brüder, ihn zu trösten. 23 Und er ging ein zu seinem Weibe, und sie empfing und gebar einen Sohn, und er nannte seinen Namen Beria, weil Unglück sein Haus getroffen hatte. 24 Und seine Tochter war Scheera, die baute Betchoron, das untere und das obere, und Ussen-Scheera. 25 Und Rephach war sein Sohn; dessen Sohn Rescheph und Telach, und dessen Sohn Tachan, 26 dessen Sohn Ladan, dessen Sohn Ammichud, dessen Sohn Elischama, (4. Mose 1.10) 27 dessen Sohn Non, dessen Sohn Josua. (4. Mose 13.8) 28 Und ihr Eigentum und ihre Wohnungen waren Bethel und seine Dörfer, gegen Aufgang Naaran, gegen Untergang Geser und seine Dörfer, Sichem und seine Dörfer, bis nach Gassa und seinen Dörfern; (Josua 16.1) (Josua 16.10) 29 und nach der Seite der Söhne Manasses waren Beth-Schean und seine Dörfer, Taanach und seine Dörfer, Megiddo und seine Dörfer, Dor und seine Dörfer. Darin wohnten die Kinder Josephs, des Sohnes Israels. (Josua 17.11) 30 Die Söhne Assers: Jimna und Jischwa und Jischwi und Beria; und Serach, ihre Schwester. (1. Mose 46.17) 31 Und die Söhne Berias: Cheber und Malkiel, das ist der Vater Birsajits. 32 Und Cheber zeugte Japhlet und Schomer und Chotam und Schua, ihre Schwester. 33 Und die Söhne Japhlets: Pasach und Bimhal und Aschwat. Das sind die Söhne Japhlets. 34 Und die Söhne Schemers: Achi und Rohga und Chubba und Aram. 35 Und der Sohn Helems, seines Bruders: Zophach und Jimna und Schelesch und Amal. 36 Die Söhne Zophachs: Suach und Charnepher und Schual und Beri und Jimra, 37 Bezer und Hod und Schamma und Schilscha und Jitran und Beera. 38 Und die Söhne Jeters: Jephunne und Pispa und Ara. 39 Und die Söhne Ullas: Arach und Channiel und Rizja. 40 Alle diese waren Söhne Assers, Häupter der Stammhäuser, auserlesene, tapfere Männer, Häupter der Fürsten. Und von ihnen waren eingetragen für den Kriegsdienst 26000 Mann.