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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 6

1 Die Söhne Levis: Gerson, Kahat und Merari. Und die Söhne Kahats: (2. Mose 6.16-19) 2 Amram, Jizhar, Hebron und Ussiel. Und die Söhne Amrams: 3 Aaron, Mose; und Mirjam. Und die Söhne Aarons: Nadab und Abihu, Eleasar und Itamar. 4 Eleasar zeugte Pinehas, Pinehas zeugte Abischua, 5 und Abischua zeugte Bukki, und Bukki zeugte Ussi, 6 und Ussi zeugte Serachja, Serachja zeugte Merajot, 7 Merajot zeugte Amarja, Amarja zeugte Achitub, (2. Mose 6.24) 8 Achitub zeugte Zadok, Zadok zeugte Achimaaz, 9 Achimaaz zeugte Asarja, Asarja zeugte Jochanan, 10 Jochanan zeugte Asarja (das ist der, welcher Priester war im Hause, welches Salomo zu Jerusalem baute). 11 Und Asarja zeugte Amarja, und Amarja zeugte Achitub, Achitub zeugte Zadok, 12 Zadok zeugte Schallum, (1. Samuel 1.1) 13 Schallum zeugte Hilkija, Hilkija zeugte Asarja, (1. Samuel 8.2) 14 Asarja zeugte Seraja, Seraja zeugte Jozadak, 15 Jozadak aber zog weg, da der HERR Juda und Jerusalem durch Nebukadnezar wegführte.

Die von David bestimmten Sängerfamilien

16 Die Söhne Levis: Gersom, Kahat und Merari. 17 Und das sind die Namen der Söhne Gersoms: Libni und Simei. 18 Und die Söhne Kahats: Amram und Jizhar und Hebron und Ussiel. (1. Chronik 15.17) 19 Die Söhne Meraris: Machli und Muschi. Und das sind die Geschlechter der Leviten nach ihren Vätern: von Gersom: 20 sein Sohn Libni, dessen Sohn Jachat, dessen Sohn Simma, 21 dessen Sohn Joach, dessen Sohn Iddo, dessen Sohn Serach, dessen Sohn Jeatrai. 22 Die Söhne Kahats: sein Sohn Amminadab, dessen Sohn Korah, dessen Sohn Assir, 23 dessen Sohn Elkana, dessen Sohn Ebjasaph, 24 dessen Sohn Assir, dessen Sohn Tachat, dessen Sohn Uriel, dessen Sohn Ussija, dessen Sohn Saul. (1. Chronik 15.17) 25 Und die Söhne Elkanas: Amasai und Achimot, 26 dessen Sohn Elkana, dessen Sohn Elkana-Zophai, 27 dessen Sohn Nachat, dessen Sohn Eliab, dessen Sohn Jerocham, dessen Sohn Elkana. 28 Und die Söhne Samuels: der Erstgeborene Joel und der zweite Abija. 29 Die Söhne Meraris: Machli, dessen Sohn Libni, dessen Sohn Simei, (1. Chronik 15.17) 30 dessen Sohn Ussa, dessen Sohn Simea, dessen Sohn Chaggija, dessen Sohn Asaja. 31 Und diese sind es, welche David zum Gesang im Hause des HERRN bestellte, seitdem die Lade einen Ruheplatz hatte. 32 Und sie dienten mit Singen vor der Wohnung der Stiftshütte, bis Salomo das Haus des HERRN zu Jerusalem gebaut hatte, und standen nach ihrer Ordnung ihrem Dienste vor. 33 Und diese sind es und ihre Söhne, die vorstanden: von den Söhnen der Kahatiter: Heman, der Sänger, der Sohn Joels, des Sohnes Samuels, 34 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Jerochams, des Sohnes Eliels, des Sohnes Toachs, (2. Mose 28.1) (3. Mose 16.1) 35 des Sohnes Zuphs, des Sohnes Elkanas, des Sohnes Machats, des Sohnes Amasais, 36 des Sohnes Elkanas, des Sohnes Joels, des Sohnes Asarjas, des Sohnes Zephanjas, 37 des Sohnes Tachats, des Sohnes Assirs, des Sohnes Ebjasaphs, des Sohnes Korahs, 38 des Sohnes Jizhars, des Sohnes Kahats, des Sohnes Levis, des Sohnes Israels.

Die Levitenstädte

39 Und sein Bruder Asaph, der zu seiner Rechten stand: Asaph, der Sohn Berechjas, des Sohnes Schimeas, 40 des Sohnes Michaels, des Sohnes Baasejas, 41 des Sohnes Malkijas, des Sohnes Etnis, des Sohnes Serachs, des Sohnes Adajas, 42 des Sohnes Etans, des Sohnes Simmas, des Sohnes Simeis, 43 des Sohnes Jachats, des Sohnes Gersoms, des Sohnes Levis. 44 Und die Söhne Meraris, ihre Brüder, standen zur Linken: Etan, der Sohn Kischis, des Sohnes Abdis, des Sohnes Malluchs, 45 des Sohnes Chaschabjas, des Sohnes Amazjas, des Sohnes Hilkijas, des Sohnes Amzis, 46 des Sohnes Banis, des Sohnes Schemers, (1. Chronik 6.51-55) 47 des Sohnes Machlis, des Sohnes Muschis, des Sohnes Meraris, des Sohnes Levis. (1. Chronik 6.56) 48 Und ihre Brüder, die Leviten, waren für den gesamten Dienst der Wohnung des Hauses Gottes gegeben worden. (1. Chronik 6.62-66) 49 Und Aaron und seine Söhne opferten auf dem Brandopferaltar und auf dem Räucheraltar, gemäß allem Dienst des Allerheiligsten, und für Israel Sühne zu erwirken, ganz so, wie Mose, der Knecht Gottes, geboten hatte. 50 Und das sind die Söhne Aarons: sein Sohn Eleasar, dessen Sohn Pinehas, dessen Sohn Abischua, (1. Chronik 6.40) 51 dessen Sohn Bukki, dessen Sohn Ussi, dessen Sohn Serachja, 52 dessen Sohn Merajot, dessen Sohn Amarja, dessen Sohn Achitub, 53 dessen Sohn Zadok, dessen Sohn Achimaaz. 54 Und das sind ihre Wohnorte, nach ihren Gehöften, in ihrem Gebiete: der Söhne Aarons vom Geschlechte der Kahatiter (denn auf sie fiel das erste Los), 55 und man gab ihnen Hebron im Lande Juda und seine Weideplätze ringsum; 56 aber das Feld der Stadt und ihre Dörfer gab man Kaleb, dem Sohne Jephunnes. 57 Und den Söhnen Aarons gab man die Freistädte Hebron und Libna und deren Weideplätze, und Jatir und Eschtemoa und deren Weideplätze, und Chilen und seine Weideplätze 58 und Debir und seine Weideplätze, 59 und Aschan und seine Weideplätze und Beth-Semes und seine Weideplätze. 60 Sodann vom Stamme Benjamin: Geba und seine Weideplätze und Allemet und seine Weideplätze und Anatot und seine Weideplätze. Aller ihrer Städte waren dreizehn, nach ihren Geschlechtern. 61 Und den übrigen Nachkommen Kahats gab man von den Geschlechtern des Stammes Ephraim und vom Stamme Dan und vom halben Stamme Manasse durchs Los zehn Städte; 62 und den Kindern Gersom nach ihren Geschlechtern gab man vom Stamme Issaschar und vom Stamme Asser und vom Stamme Naphtali und vom Stamme Manasse in Basan dreizehn Städte. 63 Den Kindern Merari nach ihren Geschlechtern gab man vom Stamme Ruben und vom Stamme Gad und vom Stamme Sebulon durchs Los zwölf Städte. 64 Und so gaben die Kinder Israel den Leviten die Städte und ihre Weideplätze. 65 Und sie gaben durchs Los vom Stamme der Kinder Juda und vom Stamme der Kinder Simeon und vom Stamme der Kinder Benjamin diese Städte, die sie mit Namen nannten. 66 Den übrigen Geschlechtern der Nachkommen Kahats fielen die Ortschaften ihres Loses im Stamme Ephraim zu. 67 Und man gab ihnen die Freistädte: Sichem und seine Weideplätze auf dem Gebirge Ephraim, und Geser und seine Weideplätze, 68 Jokmeam und seine Weideplätze, und Beth-Horon und seine Weideplätze, 69 und Ajalon und seine Weideplätze, und Gat-Rimmon und seine Weideplätze, 70 und vom halben Stamm Manasse Aner und seine Weideplätze, und Bileam und seine Weideplätze (dem Geschlechte der übrigen Nachkommen Kahats). 71 Den Kindern Gersoms: vom Geschlechte des halben Stammes Manasse: Golan in Basan und seine Weideplätze, und Aschtarot und seine Weideplätze; 72 und vom Stamme Issaschar: Kedesch und seine Weideplätze, und Dabrat und seine Weideplätze, 73 und Ramot und seine Weideplätze, und Anem und seine Weideplätze; 74 und vom Stamme Asser: Maschall und seine Weideplätze, und Abdon und seine Weideplätze, 75 und Chukok und seine Weideplätze, und Rechob und seine Weideplätze, 76 und vom Stamme Naphtali: Kedesch in Galiläa und seine Weideplätze und Chammon und seine Weideplätze und Kirjataim und seine Weideplätze. 77 Den Kindern Meraris, den noch übrigen Leviten, gab man vom Stamme Sebulon: Rimmono und seine Weideplätze, und Tabor und seine Weideplätze; 78 und jenseits des Jordan, bei Jericho, östlich vom Jordan, vom Stamme Ruben: Bezer in der Wüste und seine Weideplätze, und Jahza und seine Weideplätze, 79 und Kedemot und seine Weideplätze, und Mephaat und seine Weideplätze; 80 und vom Stamme Gad: Ramot in Gilead und seine Weideplätze, und Machanaim und seine Weideplätze. 81 und Hesbon und seine Weideplätze, und Jaeser und seine Weideplätze.