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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 29

Freiwillige Gaben für den Tempelbau

1 Und der König David sprach zu der ganzen Gemeinde: Mein Sohn Salomo, der einzige, welchen Gott erwählt hat, ist noch jung und zart; das Werk aber ist groß, denn es ist nicht eines Menschen Palast, sondern Gottes, des HERRN. (1. Chronik 22.5) 2 Ich aber habe mit all meiner Kraft für das Haus meines Gottes beschafft: Gold zu goldenen, Silber zu silbernen, Erz zu ehernen, Eisen zu eisernen, Holz zu hölzernen Geräten, Schohamsteine und Steine zu Einfassungen, Steine zur Verzierung und farbige Steine und allerlei Edelsteine und weiße Marmorsteine in Menge. 3 berdies, weil ich am Hause meines Gottes Wohlgefallen habe, gebe ich, was ich als eigenes Gut an Gold und Silber besitze, für das Haus meines Gottes, zu dem hinzu, was ich für das heilige Haus herbeigeschafft habe: 4 nämlich dreitausend Talente Gold, Gold aus Ophir, und siebentausend Talente geläutertes Silber, um die Wände des Hauses zu überziehen; 5 damit golden werde, was golden, und silbern, was silbern sein soll; und zu allerlei Werk durch die Hand der Künstler. Und wer ist nun willig, heute seine Hand für den HERRN zu füllen? (2. Mose 35.5) 6 Da erzeigten sich die obersten Väter, die Obersten der Stämme Israels, die Obersten der Tausendschaften und der Hundertschaften und die Obersten über die Geschäfte des Königs willig 7 und gaben zum Dienste des Hauses Gottes fünftausend Talente Gold und zehntausend Dareiken, und zehntausend Talente Silber, achtzehntausend Talente Erz, und hunderttausend Talente Eisen. 8 Und alle, welche Edelsteine besaßen, gaben sie in den Schatz des Hauses des HERRN unter die Hand Jechiels, des Gersoniters. (2. Mose 35.27) 9 Und das Volk war fröhlich über ihr freiwilliges Geben; denn sie gaben es dem HERRN von ganzem Herzen, freiwillig. Und auch der König David war hocherfreut.

Davids Dankgebet

10 Und David lobte den HERRN vor der ganzen Gemeinde und sprach: Gelobt seist du, HERR, Gott unsres Vaters Israel, von Ewigkeit zu Ewigkeit! 11 Dein, o HERR, ist die Majestät, die Gewalt, die Herrlichkeit, der Glanz und der Ruhm! Denn alles, was im Himmel und auf Erden ist, das ist dein. Dein, HERR, ist das Reich, und du bist als Haupt über alles erhaben! (Offenbarung 4.11) (Offenbarung 5.13) 12 Reichtum und Ehre sind vor deinem Angesichte! Du herrschest über alles; in deiner Hand stehen Kraft und Macht; in deiner Hand steht es, jedermann groß und stark zu machen! (2. Chronik 20.6) 13 Und nun, unser Gott, wir danken dir und rühmen den Namen deiner Herrlichkeit. 14 Denn was bin ich, und was ist mein Volk, daß wir Kraft haben sollten, in solcher Weise freiwillig zu geben? Denn von dir kommt alles, und aus deiner eigenen Hand haben wir dir gegeben. 15 Denn wir sind Gäste und Fremdlinge vor dir, wie alle unsre Väter. Unser Leben auf Erden ist wie ein Schatten und unzuverlässig. (Hiob 14.2) (Psalm 39.13) (Hebräer 11.13) 16 HERR, unser Gott, dieser ganze Reichtum, den wir bereitgestellt haben, dir ein Haus zu bauen für deinen heiligen Namen, kommt von deiner Hand, und dein ist alles. 17 Ich weiß, mein Gott, daß du das Herz prüfst, und Aufrichtigkeit ist dir angenehm; darum habe ich dieses alles aus Aufrichtigkeit meines Herzens freiwillig gegeben und habe jetzt mit Freuden gesehen, wie dein Volk, welches sich hier befindet, sich willig gegen dich erzeigt hat. (1. Chronik 28.9) 18 HERR, Gott unsrer Väter Abraham, Isaak und Israel, bewahre ewiglich solchen Sinn und Gedanken im Herzen deines Volkes und richte ihr Herz fest auf dich! 19 Und gib meinem Sohn Salomo ein ungeteiltes Herz, daß er deine Gebote, deine Zeugnisse und deine Satzungen bewahre und alles ausführe, und daß er diesen Palast baue, den ich vorbereitet habe!

Salomo wird als König eingesetzt. Davids Lebensende

20 Und David sprach zu der ganzen Gemeinde: Nun lobet den HERRN, euren Gott! Und die ganze Gemeinde lobte den HERRN, den Gott ihrer Väter, und sie neigten sich und warfen sich nieder vor dem HERRN und vor dem König. 21 Und sie opferten dem HERRN Schlachtopfer; und am folgenden Morgen opferten sie dem HERRN Brandopfer, tausend Farren, tausend Widder, tausend Lämmer, samt ihren Trankopfern, dazu Schlachtopfer in Menge für ganz Israel. 22 Und an jenem Tage aßen und tranken sie vor dem HERRN mit großer Freude; und machten Salomo, den Sohn Davids, zum zweitenmal zum König und salbten ihn dem HERRN zum Fürsten und Zadok zum Priester. (1. Chronik 23.1) 23 Also saß Salomo auf dem Throne des HERRN als König an seines Vaters David Statt. Und er hatte Glück; und ganz Israel war ihm gehorsam. (1. Könige 1.35) (1. Könige 1.39) (1. Chronik 28.5) 24 Und alle Obersten und Gewaltigen, auch alle Söhne des Königs David unterwarfen sich dem König Salomo. 25 Und der HERR machte Salomo hoch und groß vor ganz Israel und gab ihm ein herrliches Königreich, desgleichen vor ihm kein König über Israel gehabt hat. (2. Chronik 1.1) 26 So ist nun David, der Sohn Isais, über ganz Israel König gewesen. 27 Die Zeit aber, die er über Israel regierte, betrug vierzig Jahre; zu Hebron regierte er sieben Jahre, und zu Jerusalem regierte er dreiunddreißig Jahre lang. (1. Könige 2.11) 28 Und er starb in gutem Alter, satt an Leben, Reichtum und Ehre. Und sein Sohn Salomo ward König an seiner Statt. 29 Die Geschichten aber des Königs David, die ersten und die letzten, sind aufgezeichnet unter den Geschichten Samuels, des Sehers, und unter den Geschichten Natans, des Propheten, und unter den Geschichten Gads, des Sehers, (1. Chronik 21.9) 30 samt seiner ganzen Regierung und seiner Gewalt und den Ereignissen, die unter ihm vorgekommen sind in Israel und unter allen Königreichen der Länder.