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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 21

Davids Volkszählung und das Gericht Gottes

1 Und Satan stand auf wider Israel und reizte David, Israel zählen zu lassen. 2 Und David sprach zu Joab und zu den Obersten des Volkes: Gehet hin, zählet Israel von Beerseba an bis gen Dan, und bringet mir Bericht, daß ich ihre Anzahl wisse! 3 Joab sprach: Der HERR tue zu seinem Volk, wie zahlreich es jetzt ist, noch hundertmal mehr hinzu! Aber sind sie nicht, mein Herr und König, alle meines Herrn Knechte? Warum soll eine Schuld auf Israel kommen? (2. Mose 30.12) 4 Aber des Königs Wort blieb fest wider Joab. Und Joab zog aus und durchwanderte ganz Israel und kam wieder nach Jerusalem. 5 Und Joab gab David die Zahl des gemusterten Volkes an. Das ganze Israel zählte elfhunderttausend Männer, die das Schwert zogen, und Juda vierhundertsiebzigtausend Männer, die das Schwert zogen. 6 Levi aber und Benjamin hatte er nicht mit ihnen gemustert; denn des Königs Wort war Joab ein Greuel. 7 Und solches mißfiel Gott; darum schlug er Israel. (1. Chronik 27.24) 8 Und David sprach zu Gott: Ich habe schwer gesündigt, daß ich diese Sache getan habe. Nun aber nimm doch die Missetat deines Knechtes hinweg, denn ich habe sehr töricht gehandelt! 9 Und der HERR redete zu Gad, dem Seher Davids, und sprach: 10 Gehe hin, sage zu David und sprich: So spricht der HERR: Dreierlei lege ich dir vor, erwähle dir eins davon, das ich dir tun soll! 11 Und als Gad zu David kam, sprach er zu ihm: So spricht der HERR: Wähle dir: 12 entweder drei Jahre Hungersnot oder drei Monate lang Flucht vor deinen Widersachern, so daß dich das Schwert deiner Feinde ereilt, oder drei Tage lang das Schwert des HERRN und die Pestilenz im Lande, und den Engel des HERRN, den Verderber, im ganzen Gebiete Israels. So siehe nun zu, was ich dem antworten soll, der mich gesandt hat! 13 David sprach zu Gad: Mir ist sehr angst! Ich will in die Hand des HERRN fallen; denn seine Barmherzigkeit ist sehr groß; aber in der Menschen Hände will ich nicht fallen! 14 Da ließ der HERR Pestilenz über Israel kommen, also daß siebzigtausend Mann aus Israel fielen. 15 Und Gott sandte den Engel gen Jerusalem, es zu verderben. Und als er verderbte, sah der HERR darein und ließ sich das Übel gereuen und sprach zum Engel, dem Verderber: Genug! Ziehe nun deine Hand ab! Der Engel des HERRN aber stand bei der Tenne Ornans, des Jebusiters. 16 Und David erhob seine Augen und sah den Engel des HERRN zwischen Erde und Himmel stehen, und in seiner Hand ein bloßes Schwert, über Jerusalem ausgestreckt. Da fielen David und die Ältesten, in Säcke gehüllt, auf ihr Angesicht. 17 Und David sprach zu Gott: Habe nicht ich gesagt, daß man das Volk zählen solle? Ich bin es, der gesündigt und das große Übel getan hat. Was haben aber diese Schafe getan? HERR, mein Gott, laß doch deine Hand wider mich und meines Vaters Haus sein, und nicht wider dein Volk zur Plage! 18 Und der Engel des HERRN befahl Gad, David zu sagen, daß er hinaufgehen solle, dem HERRN einen Altar aufzurichten in der Tenne Ornans, des Jebusiters. 19 Also ging David hinauf nach dem Worte Gads, das dieser im Namen des HERRN geredet hatte. 20 Und Ornan wandte sich um und sah den Engel, und seine vier Söhne versteckten sich mit ihm; Ornan drosch gerade Weizen. 21 Und David kam zu Ornan; und Ornan blickte um sich und ward Davids gewahr und ging aus der Tenne heraus und bückte sich vor David mit dem Angesicht zur Erde. 22 Und David sprach zu Ornan: Gib mir den Platz der Tenne, daß ich dem HERRN einen Altar darauf baue (um den vollen Geldwert sollst du mir ihn geben), damit die Plage von dem Volk abgewandt werde! (4. Mose 25.8) 23 Ornan aber sprach zu David: Nimm ihn hin, mein Herr und König tue damit, was ihm gefällt! Siehe, ich gebe die Rinder zu Brandopfern und die Dreschschlitten als Brennholz und den Weizen zum Speisopfer; alles schenke ich! 24 Aber der König David sprach zu Ornan: Nicht also, sondern ich will es um den vollen Geldwert kaufen! Denn ich will nicht für den HERRN nehmen, was dir gehört, und umsonst Brandopfer bringen! 25 Also gab David dem Ornan für den Platz sechshundert gewogene Goldschekel. 26 Und David baute dem HERRN daselbst einen Altar und opferte Brandopfer und Dankopfer. Und als er den HERRN anrief, antwortete er ihm mit Feuer vom Himmel, das er auf den Brandopferaltar fallen ließ . (1. Könige 18.24) 27 Und der HERR gebot dem Engel, sein Schwert wieder in die Scheide zu stecken. 28 Zu jener Zeit, als David sah, daß der HERR ihn in der Tenne Ornans, des Jebusiters, erhört hatte, pflegte er daselbst zu opfern. 29 Die Wohnung des HERRN aber, die Mose in der Wüste gemacht hatte, und der Brandopferaltar waren zu jener Zeit auf der Höhe zu Gibeon. (1. Chronik 16.39) 30 David aber konnte nicht vor denselben treten, um Gott zu suchen; so sehr war er erschrocken vor dem Schwerte des Engels des HERRN. (1. Chronik 21.16)