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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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1. Chronik - Kapitel 2

Die zwölf Söhne Israels

1 Das sind die Söhne Israels: Ruben, Simeon, Levi und Juda, Issaschar und Sebulon, (1. Mose 35.22-26) 2 Dan, Joseph und Benjamin, Naphtali, Gad und Asser.

Die Söhne Judas und ihre Nachkommen

3 Die Söhne Judas: Ger, Onan und Schela; die drei wurden ihm geboren von der Tochter Schuas, der Kanaaniterin. Und Ger, der Erstgeborene, war böse in den Augen des HERRN, darum tötete er ihn. (1. Mose 38.1) 4 Und Tamar, seine Schwiegertochter, gebar ihm Perez und Serach, so daß Juda im ganzen fünf Söhne hatte. (1. Mose 38.29-30) 5 Die Söhne des Perez: Chezron und Chamul. (1. Mose 46.12) 6 Und die Söhne Serachs: Simri und Etan und Heman und Kalkol und Dara, zusammen fünf. 7 Und die Söhne Karmis: Achar, welcher Israel ins Unglück brachte, weil er sich vergriff an dem, was dem Banne verfallen war. (Josua 7.1) 8 Und die Söhne Etans: Asarja. 9 Und die Söhne Chezrons, die ihm geboren wurden: Jerachmeel, Ram und Kelubai. (Rut 4.19-22) (1. Chronik 2.18) (1. Chronik 2.42) (Matthäus 1.3) 10 Und Ram zeugte Amminadab, und Amminadab zeugte Nachschon, den Fürsten der Kinder Judas. 11 Und Nachschon zeugte Salma, Salma zeugte Boas. 12 Boas zeugte Obed, Obed zeugte Isai, 13 Isai zeugte seinen Erstgeborenen Eliab und Abinadab, den zweiten Sohn , und Schimea, den dritten, (1. Samuel 16.6-10) 14 Netaneel, den vierten, Raddai, den fünften, 15 Ozem, den sechsten, David, den siebenten. (1. Samuel 17.12) 16 Und ihre Schwestern waren: Zeruja und Abigail. Und die Söhne der Zeruja: Abisai und Joab und Asahel, ihrer drei. (2. Samuel 2.18) 17 Und Abigail gebar Amasa, und der Vater Amasas war Jeter, der Ismaeliter. (2. Samuel 17.25) 18 Und Kaleb, der Sohn Chezrons, zeugte mit Asuba, seinem Weibe, und mit Jeriot; und das sind ihre Söhne: Jescher und Schobab und Ardon. (1. Chronik 2.9) (1. Chronik 2.42) 19 Und Asuba starb, und Kaleb nahm sich Ephrat, und sie gebar ihm Chur. (1. Chronik 2.50) 20 Und Chur zeugte Uri, und Uri zeugte Bezaleel. (2. Mose 31.2) 21 Und danach ging Chezron ein zu der Tochter Machirs, des Vaters Gileads, und heiratete sie, als er sechzig Jahre alt war; und sie gebar ihm Segub. 22 Und Segub zeugte Jair; der hatte dreiundzwanzig Städte im Lande Gilead; (Richter 10.3) 23 aber die Geschuriter und Aramäer nahmen ihnen die Dörfer Jairs weg, Kenat und seine Nebenorte, sechzig Städte. Alle diese sind Söhne Machirs, des Vaters Gileads. (1. Könige 4.13) 24 Und nachdem Chezron gestorben war zu Kaleb-Ephrata, gebar ihm Abija, das Weib Chezrons, Aschchur, den Vater Tekoas. (1. Chronik 4.5) 25 Und die Söhne Jerachmeels, des Erstgeborenen Chezrons, waren: der Erstgeborene Ram, sodann Buna und Oren und Ozem von Achija. (1. Chronik 2.9) 26 Und Jerachmeel hatte ein anderes Weib, ihr Name war Atara; diese ist die Mutter Onams. 27 Und die Söhne Rams, des Erstgeborenen Jerachmeels, waren: Maaz und Jamin und Eker. 28 Und die Söhne Onams: Schammai und Jada. Und die Söhne Schammais: Nadab und Abischur. 29 Und der Name des Weibes Abischurs war Abichail, und sie gebar ihm Achban und Molid. 30 Und die Söhne Nadabs: Seled und Appaim. Seled aber starb ohne Söhne. 31 Und die Söhne Appaims waren: Jischi. Und die Söhne Jischis: Scheschan. Und die Söhne Scheschans: Achlai. 32 Und die Söhne Jadas, des Bruders Schammais: Jeter und Jonatan. 33 Und Jeter starb ohne Söhne. Und die Söhne Jonatans: Pelet und Sasa. Das waren die Söhne Jerachmeels. 34 Und Scheschan hatte keine Söhne, sondern nur Töchter. 35 Scheschan hatte einen ägyptischen Knecht, namens Jarcha. Und Scheschan gab Jarcha, seinem Knechte, seine Tochter zum Weibe, und sie gebar ihm Attai. 36 Und Attai zeugte Natan, und Natan zeugte Sabad, 37 und Sabad zeugte Ephlal, und Ephlal zeugte Obed, 38 und Obed zeugte Jehu, 39 und Jehu zeuge Asarja, und Asarja zeuge Chelez, Chelez zeugte Elasa, Elasa zeugte Sismai, 40 Sismai zeuge Schallum, 41 Schallum zeugte Jekamia, Jekamia zeugte Elischama. 42 Und die Söhne Kalebs, des Bruders Jerachmeels, waren: Mescha, sein Erstgeborener, der ist der Vater Siphs; und die Söhne Mareschas, des Vaters Hebrons. (1. Chronik 2.18) 43 Und die Söhne Hebrons: Korah und Thappuach und Rekem und Schema. 44 Und Schema zeugte Racham, den Vater Jorkeams, und Rekem zeugte Schammai. 45 und der Sohn Schammais war Maon, und Maon war der Vater Betzurs. 46 Und Epha, die Nebenfrau Kalebs, gebar Charan und Moza und Gases. Und Charan zeugte Gases. 47 Und die Söhne Jahdais: Regem, Jotam, Gescham, Pelet, Epha und Schaaph. 48 Die Nebenfrau Kalebs, Maacha, gebar Scheber und Thirchana; 49 und sie gebar Schaaph, den Vater Madmannas, Schewa, den Vater Machbenas und den Vater Gibeas. Und die Tochter Kalebs war Achsa. (Josua 15.16) (Richter 1.12) 50 Das waren die Söhne Kalebs: die Söhne Churs, des Erstgeborenen von Ephrata, waren Schobal, der Vater von Kirjat-Jearim, (1. Chronik 2.19) 51 Salma, der Vater von Bethlehem, Chareph, der Vater von Beth-Gader. 52 Und die Söhne Schobals, des Vaters von Kirjat-Jearim, waren: Haroe, Chazi, Menuchot. 53 Und die Geschlechter von Kirjat-Jearim sind: die Jitriter und die Putiter und die Schumatiter und die Mischraiter; von diesen sind ausgegangen die Zoratiter und die Eschtauliter. (1. Chronik 4.2) 54 Die Söhne Salmas: Bethlehem und die Netophatiter, Aterot-Beth-Joab und die Hälfte der Manachtiter, die Zoriter; (1. Chronik 9.16) 55 und die Geschlechter der Schreiber, der Bewohner von Jabez: die Tiratiter, die Schimatiter, die Suchatiter. Das sind die Keniter, die von Chammat, dem Vater des Hauses Rechab, abstammen. (Richter 1.16) (Jeremia 35.1)