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3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

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Jesaja - Kapitel 5

1 Ich will singen von dem, den ich liebe, / ein Lied vom Weinberg meines Freundes: / Mein Freund hatte einen Weinberg auf einer fruchtbaren Höhe. (Psalm 80.9) (Jesaja 27.2) (Markus 12.1) 2 Er grub ihn um und entfernte die Steine / und bepflanzte ihn mit edelsten Reben. / Einen Turm baute er mitten darin / und hieb auch eine Kelter aus. / Dann wartete er auf die süße Frucht. / Doch die Trauben waren sauer und schlecht. 3 Nun, ihr Bürger von Jerusalem, Männer von Juda: / Wie denkt ihr über meinen Weinberg und mich? 4 Habe ich nicht alles an meinem Weinberg getan? / Warum hoffte ich auf süße Trauben / und er brachte saure Frucht? 5 Jetzt sage ich euch, was ich ihm tue: / Ich reiße seine Hecke aus, / damit er von Herden abgeweidet wird, / ich breche seine Mauer ab, / dass er von allen zertrampelt wird. 6 Zu einer Wüste soll er werden, / nicht mehr beschnitten und behackt - und von Dornen und Disteln bedeckt. / Und den Wolken will ich befehlen, / dass kein Regen mehr auf ihn fällt. 7 Denn der Weinberg von Jahwe, dem allmächtigen Gott, ist das Volk Israel. / Und die Männer von Juda sind die Pflanzung seiner Lust. / Er hoffte auf Rechtsspruch / und erntete Rechtsbruch, / er hoffte auf Gerechtigkeit / und hörte Geschrei über Schlechtigkeit. 8 Weh denen, die sich ein Haus neben das andere stellen, / ein Feld nach dem anderen kaufen, / bis kein Grundstück mehr da ist / und ihnen alles gehört. (Micha 2.2) 9 Da hörte ich den Schwur Jahwes: / "Die vielen Häuser werden öde und leer, / so groß und schön sie auch sind: / Sie werden ohne Bewohner sein. 10 Denn zehn Joch Rebland geben einen Eimer Saft / und zehn Sack Getreide nur einen Zentner Ertrag. 11 Weh denen, die schon am frühen Morgen hinterm Bier her sind / und sich erhitzen am Wein bis spät in die Nacht. 12 Zither und Harfe, Pauke und Flöte / und Wein gehören zu ihrem Gelage, / doch was Jahwe tut, beachten sie nicht, / vor seinem Wirken haben sie keinen Respekt. (Psalm 28.5) (Amos 1.6) (Amos 6.5) 13 Weil mein Volk keine Einsicht hat, wird es gefangen weggeschleppt. / Seine Edelleute werden Hungerleider sein, / und seine lärmende Menge verschmachtet vor Durst. 14 Das Totenreich reißt seinen Schlund weit auf, / und hinab fährt seine ganze Pracht, das ganze johlende und lärmende Gewühl. 15 Da werden Menschen gebeugt und Männer geduckt, / da werden stolze Augen gesenkt. (Jesaja 2.11) 16 Und Jahwe, der allmächtige Gott, wird durch sein Urteil erhöht. / Der heilige Gott zeigt sich heilig im gerechten Gericht. 17 Zwischen den Trümmern der Stadt weiden die Schafe, / und Ziegen nähren sich in den Ruinen der Vertriebenen. 18 Weh denen, die die Strafe für ihre Schuld herbeiziehen an Stricken des Wahns. Das Gericht über ihre Sünde schleppen sie mit Wagenseilen herbei, 19 und sagen dazu: "Er soll sich beeilen, der heilige Gott Israels, wir wollen endlich sehen, was er mit uns tut!" (Jeremia 17.15) (2. Petrus 3.4) 20 Weh denen, die Böses gut und Gutes böse nennen, die Finsternis zum Licht erklären und Licht zur Finsternis, die das Bittere süß und das Süße bitter machen. 21 Weh denen, die sich selbst für weise halten / und meinen, dass sie verständig sind. (Sprüche 3.7) (Römer 12.17) 22 Weh denen, die Helden im Weintrinken sind / und tapfer im Mischen von starkem Getränk. 23 Sie sprechen den Gottlosen gerecht durch ein Bestechungsgeschenk, / und den Gerechten nehmen sie ihr Recht. 24 Darum: Wie eine Feuerzunge Stoppeln verzehrt, / wie dürres Gras in der Flamme zusammensinkt, / wird ihre Wurzel wie Asche sein, / ihre Blüte auffliegen wie Staub. / Denn sie haben das Gesetz Jahwes, des Allmächtigen, verworfen, / das Wort des Heiligen Israels verschmäht. 25 Darum entflammte der Zorn Jahwes gegen sein Volk, / er hob seine Hand und schlug zu, / dass die Berge erbebten / und Leichen wie Abfall auf den Straßen lagen. / Und immer noch hat sich sein Zorn nicht gelegt, / seine Hand bleibt drohend ausgestreckt. (Jesaja 9.11) 26 Er stellt ein Feldzeichen auf für ein Volk in der Ferne, / er pfeift es herbei vom Ende der Welt, / und schon kommen sie eilig heran. 27 Keiner ist erschöpft, und keiner schleppt die Füße nach; / keiner nickt ein, sie sind alle hellwach; / keinem geht der Hüftgurt auf, und keinem löst sich ein Riemen vom Schuh. 28 Ihre Pfeile sind scharf, ihre Bogen gespannt. / Die Hufe ihrer Pferde sind hart wie Stein, / die Räder sausen dahin wie der Sturm. 29 Ihr Kriegsschrei ist wie Löwengebrüll. / Wie junge Löwen brüllen sie auf. / Sie knurren, packen die Beute und schleppen sie fort, / und niemand reißt sie ihnen weg. 30 An dem Tag wird es dröhnen über dem Land, / es wird tosen wie die Brandung am Meer. / Wohin man dann auf der Erde auch blickt: / nur Finsternis und bedrückende Angst. / Dichte Wolken verdunkeln das Licht.