zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 25

Sabbat- und Jobeljahr

1 Und Jehova redete zu Mose auf dem Berge Sinai und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich zu ihnen: Wenn ihr in das Land kommet, das ich euch geben werde, so soll das Land dem Jehova einen Sabbath feiern. 3 Sechs Jahre sollst du dein Feld besäen und sechs Jahre deinen Weinberg beschneiden und den Ertrag des Landes einsammeln. (2. Mose 23.10-11) (5. Mose 15.1) 4 Aber im siebten Jahre soll ein Sabbath der Ruhe für das Land sein, ein Sabbath dem Jehova; dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht beschneiden; 5 den Nachwuchs deiner Ernte sollst du nicht einernten, und die Trauben deines unbeschnittenen Weinstocks sollst du nicht abschneiden: es soll ein Jahr der Ruhe für das Land sein. 6 Und der Sabbath des Landes soll euch zur Speise dienen, dir und deinem Knechte und deiner Magd und deinem Tagelöhner und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten; 7 und deinem Vieh und dem wilden Getier, das in deinem Lande ist, soll all sein Ertrag zur Speise dienen. 8 Und du sollst dir sieben Jahrsabbathe zählen, siebenmal sieben Jahre, so daß die Tage von sieben Jahrsabbathen dir 49 Jahre ausmachen. 9 Und du sollst im siebten Monat, am Zehnten des Monats, den Posaunenschall ergehen lassen; an dem Versöhnungstage sollt ihr die Posaune ergehen lassen durch euer ganzes Land. (3. Mose 23.27) 10 Und ihr sollt das Jahr des fünfzigsten Jahres heiligen und sollt im Lande Freiheit ausrufen für alle seine Bewohner. Ein Jubeljahr soll es euch sein, und ihr werdet ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen, und ein jeder zurückkehren zu seinem Geschlecht. (Jesaja 61.2) (Lukas 4.19) 11 Ein Jubeljahr soll dasselbe, das Jahr des fünfzigsten Jahres, euch sein; ihr sollt nicht säen und seinen Nachwuchs nicht ernten und seine unbeschnittenen Weinstöcke nicht lesen; 12 denn ein Jubeljahr ist es: es soll euch heilig sein; vom Felde weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Jahre des Jubels sollt ihr ein jeder wieder zu seinem Eigentum kommen. 14 Und wenn ihr eurem Nächsten etwas verkaufet oder von der Hand eures Nächsten etwas kaufet, so soll keiner seinen Bruder bedrücken. (1. Thessalonicher 4.6) 15 Nach der Zahl der Jahre seit dem Jubeljahre sollst du von deinem Nächsten kaufen, nach der Zahl der Erntejahre soll er dir verkaufen. 16 Nach Verhältnis der größeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mehren, und nach Verhältnis der geringeren Zahl von Jahren sollst du ihm den Kaufpreis mindern; denn eine Zahl von Ernten verkauft er dir. 17 Und so soll keiner von euch seinen Nächsten bedrücken, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott; denn ich bin Jehova, euer Gott. 18 Und so tut meine Satzungen, und beobachtet meine Rechte und tut sie, so werdet ihr sicher wohnen in eurem Lande. (3. Mose 26.5) (1. Könige 5.5) 19 Und das Land wird seine Frucht geben, und ihr werdet essen bis zur Sättigung und sicher in demselben wohnen. 20 Und wenn ihr sprechet: Was sollen wir im siebten Jahre essen? Siehe, wir säen nicht, und unseren Ertrag sammeln wir nicht ein: - 21 ich werde euch ja im sechsten Jahre meinen Segen entbieten, daß es den Ertrag für drei Jahre bringe; (5. Mose 28.8) 22 und wenn ihr im achten Jahre säet, werdet ihr noch vom alten Ertrage essen; bis ins neunte Jahr, bis sein Ertrag einkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremdlinge und Beisassen seid ihr bei mir. (Psalm 39.13) 24 Und im ganzen Lande eures Eigentums sollt ihr dem Lande Lösung gestatten. 25 Wenn dein Bruder verarmt und von seinem Eigentum verkauft, so mag sein Löser, sein nächster Verwandter, kommen und das Verkaufte seines Bruders lösen. (Rut 4.3-4) 26 Und wenn jemand keinen Löser hat, und seine Hand erwirbt und findet, was zu seiner Lösung hinreicht, 27 so soll er die Jahre seines Verkaufs berechnen und das Übrige dem Manne zurückzahlen, an den er verkauft hat, und so wieder zu seinem Eigentum kommen. 28 Und wenn seine Hand nicht gefunden hat, was hinreicht, um ihm zurückzuzahlen, so soll das von ihm Verkaufte in der Hand des Käufers desselben bleiben bis zum Jubeljahre; und im Jubeljahre soll es frei ausgehen, und er soll wieder zu seinem Eigentum kommen. 29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis ihm ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer dem Käufer desselben verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubeljahre nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, welche keine Mauer ringsum haben, sollen dem Felde des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubeljahre sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. (4. Mose 35.1) 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubeljahre frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum. 35 Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremdling und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. (5. Mose 23.20) 37 Dein Geld sollst du ihm nicht um Zins geben und deine Nahrungsmittel nicht um Wucher geben. 38 Ich bin Jehova, euer Gott, der ich euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein. 39 Und wenn dein Bruder bei dir verarmt und sich dir verkauft, so sollst du ihn nicht Sklavendienst tun lassen; wie ein Tagelöhner, (2. Mose 21.2) 40 wie ein Beisasse soll er bei dir sein; bis zum Jubeljahre soll er bei dir dienen. 41 Dann soll er frei von dir ausgehen, er und seine Kinder mit ihm, und zu seinem Geschlecht zurückkehren und wieder zu dem Eigentum seiner Väter kommen. 42 Denn sie sind meine Knechte, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe; sie sollen nicht verkauft werden, wie man Sklaven verkauft. 43 Du sollst nicht mit Härte über ihn herrschen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott. (3. Mose 25.53) (Epheser 6.9) 44 Was aber deinen Knecht und deine Magd betrifft, die du haben wirst: von den Nationen, die rings um euch her sind, von ihnen möget ihr Knecht und Magd kaufen. 45 Und auch von den Kindern der Beisassen, die sich bei euch aufhalten, von ihnen möget ihr kaufen und von ihrem Geschlecht, das bei euch ist, das sie in eurem Lande gezeugt haben; und sie mögen euch zum Eigentum sein, 46 und ihr möget sie euren Söhnen nach euch vererben, um sie als Eigentum zu besitzen. Diese möget ihr auf ewig dienen lassen; aber über eure Brüder, die Kinder Israel, sollt ihr nicht einer über den anderen herrschen mit Härte. 47 Und wenn die Hand eines Fremdlings oder eines Beisassen bei dir etwas erwirbt, und dein Bruder bei ihm verarmt und sich dem Fremdling, dem Beisassen bei dir, oder einem Sprößling aus dem Geschlecht des Fremdlings verkauft, 48 so soll, nachdem er sich verkauft hat, Lösungsrecht für ihn sein; einer von seinen Brüdern mag ihn lösen. 49 Entweder sein Oheim oder der Sohn seines Oheims mag ihn lösen, oder einer von seinen nächsten Blutsverwandten aus seinem Geschlecht mag ihn lösen; oder hat seine Hand etwas erworben, so mag er sich selbst lösen. 50 Und er soll mit seinem Käufer rechnen von dem Jahre an, da er sich ihm verkauft hat, bis zum Jubeljahre; und der Preis, um den er sich verkauft hat, soll der Zahl der Jahre gemäß sein; nach den Tagen eines Tagelöhners soll er bei ihm sein. 51 Wenn der Jahre noch viele sind, so soll er nach ihrem Verhältnis seine Lösung von seinem Kaufgelde zurückzahlen; 52 und wenn wenig übrig ist an den Jahren bis zum Jubeljahre, so soll er es ihm berechnen: nach Verhältnis seiner Jahre soll er seine Lösung zurückzahlen. 53 Wie ein Tagelöhner soll er Jahr für Jahr bei ihm sein; er soll nicht vor deinen Augen mit Härte über ihn herrschen. (3. Mose 25.43) 54 Und wenn er nicht in dieser Weise gelöst wird, so soll er im Jubeljahre frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm. 55 Denn mir sind die Kinder Israel Knechte; meine Knechte sind sie, die ich aus dem Lande Ägypten herausgeführt habe. Ich bin Jehova, euer Gott.

zurückEinzelansichtvor

Jeremia - Kapitel 22

1 Jahwe sagte zu mir: "Geh hinunter in den Palast des Königs von Juda und rufe diese Botschaft aus: 2 'Höre, was Jahwe dir zu sagen hat, König von Juda, der auf dem Thron Davids sitzt. Höre es mitsamt deinen Dienern und dem Volk, das durch diese Tore kommt! 3 So spricht Jahwe: Sorgt für Recht und Gerechtigkeit, befreit die Beraubten aus der Gewalt ihrer Unterdrücker! Bedrängt weder Fremde, noch Waisen und Witwen, und misshandelt sie nicht! Vergießt hier kein unschuldiges Blut! (Jeremia 21.12) 4 Nur wenn ihr euch wirklich daran haltet, werden auch weiterhin Könige durch diese Tore einziehen, Könige, die auf dem Thron Davids sitzen; mit Pferd und Wagen werden sie fahren, sie und ihre Diener und das Volk. (Jeremia 17.25) 5 Wenn ihr aber nicht auf diese Worte hört, dann schwöre ich bei mir selbst: Dieser Palast wird zu einem Trümmerhaufen werden!'" 6 Denn so spricht Jahwe über den Palast der Könige von Juda: "Du warst schön wie Gilead und wie der Gipfel des Libanon. Trotzdem mache ich eine Wüste aus dir, einen unbewohnten Ort. 7 Ich schicke dir eine Abrisskolonne, die mit ihrem Werkzeug deine herrlichen Zedernstämme herausbricht und ins Feuer wirft. 8 Menschen aus vielen Ländern werden dann hier vorüberziehen und sich fragen: 'Warum hat Jahwe dieser großen Stadt das angetan?' 9 Dann wird man ihnen antworten: 'Weil sie den Bund mit Jahwe, ihrem Gott, gebrochen haben. Sie haben andere Götter verehrt und ihnen gedient.'" 10 Weint nicht um den Toten, trauert nicht um ihn. Weint vielmehr über den, der fortziehen muss, denn er wird seine Heimat nie wiedersehen. 11 Denn so spricht Jahwe über Schallum Ben-Joschija, den König von Juda, der seinem Vater auf dem Thron folgte und die Stadt verlassen musste: "Er wird niemals wieder hierher zurückkehren! (2. Chronik 36.3-4) 12 Er wird dort sterben, wohin man ihn verschleppt hat. Dieses Land wird er nie wiedersehen!" 13 Weh dem, der seinen Palast mit unrechten Mitteln erbaut, / der ihn aufstockt mit Unrecht, / der die Leute umsonst arbeiten lässt, / sie nicht entlohnt, (3. Mose 19.13) (Micha 3.10) 14 der sagt: "Ich baue mir einen Riesenpalast / mit geräumigen Zimmern im Obergeschoss!" / Er setzt ihm hohe Fenster ein, / täfelt ihn mit Zedernholz / und streicht ihn mit roter Farbe an. 15 Bist du dadurch König, dass du wetteifern kannst mit Prachtbauten aus Zedernholz? Hat dein Vater nicht auch gut gegessen und getrunken und trotzdem für Recht und Gerechtigkeit gesorgt? Ging es ihm damals nicht gut? 16 Den Unterdrückten und Armen verhalf er zum Recht. Deshalb stand es gut! "Sieht man nicht gerade daran, ob jemand mich kennt?", spricht Jahwe. 17 Aber du hast nichts anderes im Sinn als deinen eigenen Vorteil. Dafür vergießt du das Blut unschuldiger Menschen, wendest Erpressung an und gebrauchst Gewalt. 18 Darum spricht Jahwe über König Jojakim Ben-Joschija von Juda: "Für ihn wird es keine Totenklage geben: 'Ach, Bruder, ach, Schwester!' Niemand wird um ihn klagen: 'Ach, unser König, ach, seine Majestät!' (Jeremia 34.5) 19 Man wird ihn wie einen toten Esel verscharren; man schleift ihn fort und wirft ihn weit draußen vor den Toren Jerusalems hin." (Jesaja 14.19) 20 "Ersteig den Libanon und schreie! / Lass deine Stimme auf dem Baschan erschallen / und rufe vom Gebirge Abarim herab, / dass all deine Liebhaber zerschmettert sind. 21 Als es dir noch gut ging, sprach ich dich an. / Aber du sagtest: 'Lass mich in Ruh!' / Das war schon immer deine Art, / nie hörtest du auf mich! 22 Der Wind wird deine Hirten weiden, / und deine Liebhaber werden verbannt. / Schmach und Schande wirst du ernten / wegen all deiner Bosheit. (Jeremia 25.9) (Jeremia 25.18) 23 Noch thronst du wie auf dem Libanon, / wohnst in Palästen aus Zedern. / Wie erbärmlich wirst du sein, / wenn die Schmerzen über dich kommen / wie die Wehen über die Frau!" (Jeremia 13.21) 24 "So wahr ich lebe", spricht Jahwe, "selbst wenn du ein Siegelring an meiner rechten Hand wärst, König Konja Ben-Jojakim von Juda, würde ich dich doch von dort wegreißen. (Jeremia 24.1) 25 Ich werde dich deinen Todfeinden ausliefern, vor denen du Angst hast, und zwar den Chaldäern und ihrem König Nebukadnezzar von Babylon. 26 Dich und deine Mutter werde ich in ein fremdes Land schleudern, aus dem keiner von euch beiden stammt. Dort werdet ihr sterben. (2. Könige 24.12) (2. Könige 24.15) 27 Eure Heimat werdet ihr nie wiedersehen, so sehr ihr euch auch danach sehnt." 28 Ist dieser Konja denn ein zerbrochener Krug, ein Ding, das keinem gefällt? Warum werden er und seine Kinder in ein Land fortgeschleudert, das keiner von ihnen kennt? 29 O Land, Land, Land! Höre das Wort Jahwes! 30 So spricht Jahwe: "Halte diesen Mann als kinderlos in der Chronik fest, als einen, der sein Leben lang nur Misserfolg hat. Denn keinem seiner Nachkommen wird es gelingen, auf dem Thron Davids zu sitzen und Juda zu regieren."