1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Und zu den Kindern Israel sollst du sprechen: Jedermann von den Kindern Israel und von den Fremdlingen, die in Israel weilen, der von seinen Kindern dem Molech gibt, soll gewißlich getötet werden; das Volk des Landes soll ihn steinigen.3Und ich werde mein Angesicht wider selbigen Mann richten und ihn ausrotten aus der Mitte seines Volkes, weil er von seinen Kindern dem Molech gegeben hat, mein Heiligtum zu verunreinigen und meinen heiligen Namen zu entweihen.4Und wenn das Volk des Landes seine Augen irgend verhüllt vor selbigem Manne, wenn er von seinen Kindern dem Molech gibt, so daß es ihn nicht tötet,5so werde ich mein Angesicht wider selbigen Mann richten und wider sein Geschlecht, und werde ihn und alle, die ihm nachhuren, um dem Molech nachzuhuren, ausrotten aus der Mitte ihres Volkes.6Und die Seele, die sich zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, wider selbige Seele werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. -(3. Mose 19.31)7So heiliget euch und seid heilig, denn ich bin Jehova, euer Gott;(3. Mose 19.2)8und beobachtet meine Satzungen und tut sie. Ich bin Jehova, der euch heiligt.(3. Mose 19.37)9Jedermann, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewißlich getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht, sein Blut ist auf ihm.(2. Mose 21.17)10Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit dem Weibe eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit dem Weibe seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewißlich getötet werden.(2. Mose 20.14)(Johannes 8.5)11Und wenn ein Mann bei dem Weibe seines Vaters liegt: er hat die Blöße seines Vaters aufgedeckt; beide sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.12Und wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide gewißlich getötet werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt, ihr Blut ist auf ihnen.13Und wenn ein Mann bei einem Manne liegt, wie man bei einem Weibe liegt, so haben beide einen Greuel verübt; sie sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.14Und wenn ein Mann ein Weib nimmt und ihre Mutter, das ist eine Schandtat; man soll ihn und sie mit Feuer verbrennen, daß keine Schandtat in eurer Mitte sei.15Und wenn ein Mann bei einem Vieh liegt, so soll er gewißlich getötet werden, und das Vieh sollt ihr umbringen.16Und wenn ein Weib sich irgend einem Vieh naht, um mit ihm zu schaffen zu haben, so sollst du das Weib und das Vieh umbringen; sie sollen gewißlich getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen.17Und wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und er sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße: das ist eine Schande, und sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Kinder ihres Volkes; er hat die Blöße seiner Schwester aufgedeckt, er soll seine Ungerechtigkeit tragen.18Und wenn ein Mann bei einem Weibe liegt in ihrer Krankheit und ihre Blöße aufdeckt, so hat er ihre Quelle enthüllt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt; sie sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes.19Und die Blöße der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken; denn wer das tut, hat seine Blutsverwandte entblößt: sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen.20Und wenn ein Mann bei dem Weibe seines Oheims liegt, so hat er die Blöße seines Oheims aufgedeckt; sie sollen ihre Sünde tragen, kinderlos sollen sie sterben.21Und wenn ein Mann das Weib seines Bruders nimmt: das ist eine Unreinigkeit; er hat die Blöße seines Bruders aufgedeckt, sie sollen kinderlos sein.22Und ihr sollt alle meine Satzungen und alle meine Rechte beobachten und sie tun, damit euch das Land nicht ausspeie, wohin ich euch bringe, um darin zu wohnen.23und ihr sollt nicht wandeln in den Satzungen der Nationen, die ich vor euch vertreibe; denn alle jene Dinge haben sie getan, und sie sind mir zum Ekel geworden;24und ich habe zu euch gesagt: Ihr sollt ihr Land besitzen, und ich werde es euch zum Besitz geben, ein Land, das von Milch und Honig fließt. Ich bin Jehova euer Gott, der ich euch von den Völkern abgesondert habe.25Und ihr sollt unterscheiden zwischen dem reinen Vieh und dem unreinen, und zwischen dem unreinen Gevögel und dem reinen, und sollt euch selbst nicht zu einem Greuel machen durch das Vieh und durch das Gevögel und durch alles, was sich auf dem Erdboden regt, welches ich euch als unrein ausgesondert habe.(3. Mose 11.1)26Und ihr sollt mir heilig sein, denn ich bin heilig, ich, Jehova; und ich habe euch von den Völkern abgesondert, um mein zu sein.27Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen.(2. Mose 22.17)
1Eine Unterweisung. Von David. Wohl dem, dessen Missetat vergeben, dessen Sünde bedeckt ist!(Römer 4.6-9)2Wohl dem Menschen, dem der HERR keine Schuld anrechnet und in dessen Geist keine Falschheit ist!3Als ich es verschweigen wollte, verschmachteten meine Gebeine durch mein täglich Heulen.(Psalm 31.11)(Psalm 51.10)4Denn deine Hand lag Tag und Nacht schwer auf mir, daß mein Saft vertrocknete, wie es im Sommer dürre wird. (Pause.)5Da bekannte ich dir meine Sünde und verhehlte meine Missetat nicht; ich sprach: «Ich will dem HERRN meine Übertretung bekennen!» Da vergabst du mir meine Sündenschuld! (Pause.)(Sprüche 28.13)6Darum möge jeder Fromme dich bitten zur Zeit, da es zu erlangen ist; denn bei großer Wasserflut gelangt man nicht mehr dazu.7Du bist mein Schirm, du wollest mich vor Gefahr behüten, mit Rettungsjubel mich umgeben! (Pause.)8Ich will dich unterweisen und dir den Weg zeigen, den du wandeln sollst; ich will dich beraten, mein Auge auf dich richtend .(Psalm 25.12)9Seid nicht wie Rosse und Maultiere, ohne Verstand, welchen man Zaum und Gebiß anlegen muß, da sie sonst nicht zu dir nahen!(Sprüche 26.3)10Der Gottlose hat viele Plagen; wer aber dem HERRN vertraut, den wird die Güte umfangen.11Freuet euch des HERRN und seid fröhlich, ihr Gerechten, und jubelt alle, die ihr aufrichtigen Herzens seid!(Psalm 33.1)