1Und wenn jemand die Opfergabe eines Speisopfers dem Jehova darbringen will, so soll seine Opfergabe Feinmehl sein; und er soll Öl darauf gießen und Weihrauch darauf legen.2Und er soll es zu den Söhnen Aarons, den Priestern, bringen; und er nehme davon seine Hand voll, von seinem Feinmehl und von seinem Öl samt all seinem Weihrauch, und der Priester räuchere das Gedächtnisteil desselben auf dem Altar: es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.3Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas.4Und wenn du als Opfergabe eines Speisopfers ein Ofengebäck darbringen willst, so soll es Feinmehl sein, ungesäuerte Kuchen, gemengt mit Öl, und ungesäuerte Fladen, gesalbt mit Öl.5Und wenn deine Opfergabe ein Speisopfer in der Pfanne ist, so soll es Feinmehl sein, gemengt mit Öl, ungesäuert;6du sollst es in Stücke zerbrechen und Öl darauf gießen: es ist ein Speisopfer.7Und wenn deine Opfergabe ein Speisopfer im Napfe ist, so soll es von Feinmehl mit Öl gemacht werden.8Und du sollst das Speisopfer, das von diesen Dingen gemacht wird, dem Jehova bringen; und man soll es dem Priester überreichen, und er soll es an den Altar tragen.9Und der Priester hebe von dem Speisopfer dessen Gedächtnisteil ab und räuchere es auf dem Altar: es ist ein Feueropfer lieblichen Geruchs dem Jehova.10Und das Übrige von dem Speisopfer soll für Aaron und für seine Söhne sein: ein Hochheiliges von den Feueropfern Jehovas.11Alles Speisopfer, das ihr dem Jehova darbringet, soll nicht aus Gesäuertem gemacht werden; denn aller Sauerteig und aller Honig, davon sollt ihr kein Feueropfer dem Jehova räuchern.(3. Mose 6.10)12Was die Opfergabe der Erstlinge betrifft, so sollt ihr sie Jehova darbringen; aber auf den Altar sollen sie nicht kommen zum lieblichen Geruch.(4. Mose 18.12)13Und alle Opfergaben deines Speisopfers sollst du mit Salz salzen und sollst das Salz des Bundes deines Gottes nicht fehlen lassen bei deinem Speisopfer; bei allen deinen Opfergaben sollst du Salz darbringen.(Markus 9.49)14Und wenn du ein Speisopfer von den ersten Früchten dem Jehova darbringen willst, so sollst du Ähren, am Feuer geröstet, Schrot von Gartenkorn, darbringen als Speisopfer von deinen ersten Früchten.(5. Mose 26.2-3)15Und du sollst Öl darauf tun und Weihrauch darauf legen: es ist ein Speisopfer.16Und der Priester soll das Gedächtnisteil desselben räuchern, von seinem Schrote und von seinem Öle, samt allem seinem Weihrauch: es ist ein Feueropfer dem Jehova.
1Freuen werden sich Wüste und trockenes Land. / Die Steppe frohlockt, / sie blüht wie eine Krokuswiese auf.(Jesaja 32.15)2Sie wird in voller Blüte stehen, / und voll Freude jubeln. / Herrlich wie der Libanon wird sie dann sein, / prächtig wie der Karmel und die Ebene Scharon. / Und die Herrlichkeit Jahwes werden sie sehen, / die Pracht und Hoheit von unserem Gott.3Macht die erschlafften Hände stark / und die weichen Knie fest!(Hebräer 12.12)4Ruft den verzagten Herzen zu: / "Seid stark und fürchtet euch nicht! / Seht, dort kommt euer Gott mit Rache und Vergeltung! / Er selbst wird euch befreien!"(Psalm 94.1)5Dann lässt er Blinde wieder sehen / und schenkt den Tauben das Gehör.(Jesaja 29.18)(Matthäus 11.5)6Der Lahme springt dann wie ein Hirsch, / der Stumme jubelt froh. / In der Wüste brechen Quellen auf, / in der Steppe fließen Bäche.7Der Glutsand wird zu einem Teich, / das dürre Land sprudelt Wasser hervor. / Da wo jetzt Schakale hausen, / ist dann ein Platz für Schilf und Rohr.(Jesaja 41.18)8Eine Straße wird es dort geben, / man nennt sie den heiligen Weg. / Kein unreiner Mensch darf auf ihm gehen, / er ist nur für Gottes Volk. / Selbst Unkundige finden den Weg / und werden nicht in die Irre geführt.(Jesaja 62.10)9Es wird keinen Löwen dort geben, / kein Raubtier lauert auf ihr. / Nur die Erlösten wandern darauf.10Die von Jahwe Befreiten kehren heim. / Mit Jubel kommen sie nach Zion zurück. / Aus ihren Augen strahlt unendliches Glück. / Wonne und Freude stellen sich ein, / Kummer und Seufzen sind für immer vorbei.(Psalm 126.6)(Jesaja 51.11)(Offenbarung 21.4)