zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 17

Ort zum Opfern - Verbot des Essens von Blut und Aas

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Rede zu Aaron und zu seinen Söhnen und zu allen Kindern Israel und sprich zu ihnen: Dies ist es, was Jehova geboten und gesagt hat: 3 Jedermann aus dem Hause Israel, der ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege im Lager schlachtet, oder der außerhalb des Lagers schlachtet, 4 und es nicht an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft gebracht hat, um es Jehova als Opfergabe darzubringen vor der Wohnung Jehovas, selbigem Manne soll Blut zugerechnet werden: Blut hat er vergossen, und selbiger Mann soll ausgerottet werden aus der Mitte seines Volkes; (Jesaja 66.3) 5 auf daß die Kinder Israel ihre Schlachtopfer bringen, die sie auf freiem Felde schlachten, daß sie sie Jehova bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester und sie als Friedensopfer dem Jehova schlachten. 6 Und der Priester soll das Blut an den Altar Jehovas sprengen vor dem Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und das Fett räuchern zum lieblichen Geruch dem Jehova. 7 Und sie sollen nicht mehr ihre Schlachtopfer den Dämonen schlachten, denen sie nachhuren. Das soll ihnen eine ewige Satzung sein bei ihren Geschlechtern. (5. Mose 32.17) 8 Und du sollst zu ihnen sagen: Jedermann aus dem Hause Israel und von den Fremdlingen, die in ihrer Mitte weilen, der ein Brandopfer oder Schlachtopfer opfert 9 und es nicht an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bringt, um es Jehova zu opfern, selbiger Mann soll ausgerottet werden aus seinen Völkern. (5. Mose 12.14) 10 Und jedermann aus dem Hause Israel und von den Fremdlingen, die in ihrer Mitte weilen, der irgend Blut essen wird, - wider die Seele, die das Blut isset, werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. (3. Mose 3.17) 11 Denn die Seele des Fleisches ist im Blute, und ich habe es euch auf den Altar gegeben, um Sühnung zu tun für eure Seelen; denn das Blut ist es, welches Sühnung tut durch die Seele. (Hebräer 9.22) 12 Darum habe ich zu den Kindern Israel gesagt: Niemand von euch soll Blut essen; auch der Fremdling, der in eurer Mitte weilt, soll nicht Blut essen. 13 Und jedermann von den Kindern Israel und von den Fremdlingen, die in eurer Mitte weilen, der ein Wildbret oder einen Vogel erjagt, die gegessen werden, soll ihr Blut ausfließen lassen und es mit Erde bedecken. 14 Denn die Seele alles Fleisches: sein Blut, das ist seine Seele; und ich habe zu den Kindern Israel gesagt: Das Blut irgend welches Fleisches sollt ihr nicht essen, denn die Seele alles Fleisches ist sein Blut; jeder, der es isset, soll ausgerottet werden. - (1. Mose 9.4) 15 Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isset, er sei Eingeborener oder Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein. (3. Mose 11.40) 16 Und wenn er sie nicht wäscht und sein Fleisch nicht badet, so wird er seine Ungerechtigkeit tragen.

zurückEinzelansichtvor

3. Mose - Kapitel 15

1 Jahwe sagte zu Mose und Aaron: 2 "Gib den Israeliten Folgendes weiter: Jeder Mann, der einen krankhaften Ausfluss aus seinem Glied hat, wird dadurch unrein. (4. Mose 5.2) 3 Hat er diesen Ausfluss, so bleibt die Unreinheit bestehen, ob sein Glied den Ausfluss fließen lässt oder ihn zurückhält. 4 Alles, worauf der Kranke liegt oder sitzt, wird unrein. 5 Wer dessen Lager berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 6 Wer sich auf einen Gegenstand setzt, auf dem der an Ausfluss Leidende zu sitzen pflegt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 7 Auch wer den Körper des Kranken berührt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 8 Und wenn der Kranke einen Reinen anspuckt, soll dieser seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 9 Jeder Sattel, auf dem der an Ausfluss Leidende sitzt, ist unrein. 10 Jeder, der irgendetwas berührt, was dieser unter sich hatte, wird bis zum Abend unrein sein. Und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 11 Und jeder, der den an Ausfluss Leidenden berührt, ohne sich anschließend die Hände abzuspülen, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen. Er wird bis zum Abend unrein sein. 12 Jedes Tongefäß, das der Kranke berührt, muss zerschlagen und jedes Holzgefäß muss im Wasser abgespült werden. (3. Mose 11.33) 13 Wird dieser Mann von seinem Ausfluss rein, dann soll er noch sieben Tage auf seine Reinigung warten. Er soll seine Kleider waschen und sich mit frischem Wasser übergießen. Dann wird er rein sein. 14 Am achten Tag nehme er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, komme an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung vor Jahwe und übergebe sie dem Priester. (3. Mose 5.7) 15 Der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer. So erwirke der Priester vor Jahwe Sühne für ihn wegen seines Ausflusses. 16 Wenn ein Mann einen Samenerguss hat, soll er sich mit Wasser übergießen und ist unrein bis zum Abend. (3. Mose 22.4) 17 Und jedes Kleid und jedes Lederstück, auf das etwas von dem Samenerguss gekommen ist, soll im Wasser gewaschen werden. Es ist bis zum Abend unrein. 18 Und wenn ein Mann mit einer Frau schläft und dabei einen Samenerguss hat, sollen sich beide mit Wasser übergießen und sind bis zum Abend unrein. 19 Wenn eine Frau einen Ausfluss hat und Blut aus ihrer Scheide fließt, ist sie sieben Tage lang unrein. Jeder, der sie berührt, wird bis zum Abend unrein sein. (3. Mose 18.19) 20 Alles, worauf sie sich während ihrer monatlichen Blutung legt oder setzt, wird unrein sein. 21 Wer ihr Lager berührt, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein. 22 Jeder, der einen Gegenstand berührt, worauf sie zu sitzen pflegt, muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein. 23 Auch wer irgendetwas auf ihrem Lager oder ihrer Sitzgelegenheit berührt, wird bis zum Abend unrein sein. 24 Hat ein Mann Geschlechtsverkehr mit ihr, kommt ihre Unreinheit auch auf ihn. Dann wird auch er sieben Tage lang unrein und alles, worauf er liegt, wird unrein. 25 Wenn eine Frau Blutungen außerhalb ihrer monatlichen Regel oder über die normale Zeit hinaus hat, ist sie während dieser Zeit genauso unrein wie während ihrer Monatsblutung. 26 Jedes Lager, auf dem sie liegt, und jeder Gegenstand, auf den sie sich setzt, wird dann unrein wie während ihrer Regel. 27 Und jeder, der diese Dinge berührt, wird unrein. Er muss seine Kleider waschen und sich mit Wasser übergießen und ist bis zum Abend unrein. 28 Ist die Frau rein geworden von ihrem Ausfluss, soll sie sieben Tage abwarten, dann ist sie rein. 29 Am achten Tag nehme sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben und bringe sie zum Priester an den Eingang zum Zelt der Gottesbegegnung. (3. Mose 15.14) 30 Der Priester soll sie opfern, eine als Sündopfer und eine als Brandopfer. So erwirke er Sühne vor Jahwe für sie wegen ihres unreinen Ausflusses. 31 Ihr sollt die Israeliten vor ihrer eigenen Unreinheit warnen, damit sie nicht ihrer Unreinheit wegen sterben, wenn sie meine Wohnung, die unter ihnen ist, verunreinigen. 32 Das ist die Weisung für einen Mann, der durch einen Ausfluss oder einen Samenerguss unrein wurde, 33 und für die Frau, die ihre monatliche Blutung hat, und für alle, die einen Ausfluss haben, Mann oder Frau, und für den Mann, der mit einer unrein gewordenen Frau schläft."