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3. Mose - Kapitel 15

Gesetz über die Unreinheit bei Männern und Frauen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 2 Redet zu den Kindern Israel und sprechet zu ihnen: Wenn irgend ein Mann an seinem Fleische flüssig ist, so ist er unrein durch seinen Fluß. 1 3 Und dies wird seine Unreinheit sein bei seinem Flusse: Läßt sein Fleisch seinen Fluß triefen, oder hält sein Fleisch seinen Fluß zurück, so ist das seine Unreinheit. 4 Jedes Lager, worauf der Flüssige liegt, wird unrein sein, und jedes Gerät, worauf er sitzt, wird unrein sein. 5 Und wer sein Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 6 Und wer sich auf das Gerät setzt, worauf der Flüssige gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 7 Und wer das Fleisch des Flüssigen anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 8 Und wenn der Flüssige auf einen Reinen speit, so soll dieser seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 9 Und jeder Wagen, auf welchem der Flüssige fährt, wird unrein sein. 10 Und jeder, der irgend etwas anrührt, was er unter sich hat, wird unrein sein bis an den Abend; und wer es trägt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 11 Und jeder, den der Flüssige anrührt, und er hat seine Hände nicht im Wasser abgespült, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 12 Und das irdene Gefäß, das der Flüssige anrührt, soll zerbrochen werden, und jedes hölzerne Gefäß soll im Wasser gespült werden. 2 13 Und wenn der Flüssige rein wird von seinem Flusse, so soll er sich sieben Tage zählen zu seiner Reinigung; und er soll seine Kleider waschen und sein Fleisch in lebendigem Wasser baden, und er wird rein sein. 14 Und am achten Tage soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor Jehova kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben; 3 15 und der Priester soll sie opfern, die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer. Und so tue der Priester Sühnung für ihn vor Jehova wegen seines Flusses. 16 Und wenn einem Manne der Samenerguß entgeht, so soll er sein ganzes Fleisch im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 4 17 Und jedes Kleid und jedes Fell, worauf der Samenerguß kommt, soll im Wasser gewaschen werden, und es wird unrein sein bis an den Abend. 18 Und ein Weib, bei welchem ein Mann liegt mit Samenerguß, - sie sollen sich im Wasser baden, und werden unrein sein bis an den Abend. 19 Und wenn ein Weib flüssig ist, und ihr Fluß an ihrem Fleische Blut ist, so soll sie sieben Tage in ihrer Unreinheit sein; und jeder, der sie anrührt, wird unrein sein bis an den Abend. 5 20 Und alles, worauf sie in ihrer Unreinheit liegt, wird unrein sein, und alles, worauf sie sitzt, wird unrein sein. 21 Und jeder, der ihr Lager anrührt, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 22 Und jeder, der irgend ein Gerät anrührt, worauf sie gesessen hat, soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 23 Und wenn etwas auf dem Lager oder auf dem Gerät ist, worauf sie gesessen hat, - wenn er es anrührt, wird er unrein sein bis an den Abend. 24 Und wenn etwa ein Mann neben ihr liegt, und ihre Unreinigkeit kommt an ihn, so wird er sieben Tage unrein sein; und jedes Lager, worauf er liegt, wird unrein sein. 25 Und wenn ein Weib ihren Blutfluß viele Tage hat außer der Zeit ihrer Unreinheit, oder wenn sie den Fluß hat über ihre Unreinheit hinaus, so soll sie alle die Tage des Flusses ihrer Unreinigkeit sein wie in den Tagen ihrer Unreinheit: sie ist unrein. 26 Jedes Lager, worauf sie alle Tage ihres Flusses liegt, soll ihr sein wie das Lager ihrer Unreinheit, und jedes Gerät, worauf sie sitzt, wird unrein sein nach der Unreinigkeit ihrer Unreinheit. 27 Und jeder, der es anrührt, wird unrein sein; und er soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend. 28 Und wenn sie rein geworden ist von ihrem Flusse, so soll sie sich sieben Tage zählen, und danach wird sie rein sein. 29 Und am achten Tage soll sie sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und sie zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft; 6 30 und der Priester soll die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer opfern. Und so tue der Priester Sühnung für sie vor Jehova wegen des Flusses ihrer Unreinigkeit. 31 Und ihr sollt die Kinder Israel absondern von ihrer Unreinigkeit, daß sie nicht in ihrer Unreinigkeit sterben, indem sie meine Wohnung verunreinigen, die in ihrer Mitte ist. 32 Das ist das Gesetz für den Flüssigen und für den, dem der Samenerguß entgeht, so daß er durch ihn unrein wird; 33 und für die, welche krank ist in ihrer Unreinheit, und für den, der seinen Fluß hat, es sei Mann oder Weib, und für den Mann, der neben einer Unreinen liegt.

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Nehemia - Kapitel 7

1 Als der Wiederaufbau der Mauer abgeschlossen war, ließ ich die Torflügel einsetzen. Dann wurden die Torwächter bestellt. Auch die Sänger und Leviten bekamen ihren Dienst zugewiesen. 2 Zu Befehlshabern über Jerusalem ernannte ich meinen Bruder Hanani und den Burghauptmann Hananja, der ein zuverlässiger und gottesfürchtiger Mann war, wie es nicht viele gab. 3 Ich sagte zu ihnen: "Die Tore Jerusalems werden erst geöffnet, wenn die Sonne schon heiß scheint. Und abends, während sie noch am Himmel steht, werden die Tore geschlossen und verriegelt. Bildet einen Wachdienst aus den Einwohnern der Stadt. Ein Teil von ihnen soll an den besonders gefährdeten Stellen Wache stehen und die anderen bei ihrem Haus." 4 Nun war die Stadt ausgedehnt und groß, aber die Zahl der Einwohner klein; neugebaute Häuser waren nicht vorhanden. 5 Da gab es mir Gott in den Sinn, die Vornehmen, die Vorsteher und das ganze Volk zusammenzurufen, um sie nach ihren Sippen in Listen einzutragen. Dabei fand ich die Schriftrolle mit dem Verzeichnis der ersten Heimkehrer. Darin hieß es: 6 Die hier Eingetragenen der Provinz Judäa verließen Babylonien, wohin sie von König Nebukadnezzar verschleppt worden waren, und kehrten nach Jerusalem und Judäa in ihre Heimatorte zurück. 7 7 Sie kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemja, Asarja, Raamja, Nahamani, Mordochai, Bilschan, Misperet, Bigwai, Rehum und Baana. 8 Es folgt ein Verzeichnis der heimgekehrten Sippen mit der Zahl der zu ihnen gehörenden Männer: Parosch 2172, 9 Schefatja 372, 10 Arach 652, 11 Pahat-Moab, die Nachkommen von Jeschua und Joab 2818, 12 Elam 1254, 13 Sattu 845, 14 Sakkai 760, 15 Bani 648, 16 Bebai 628, 17 Asgad 2322, 18 Adonikam 667, 19 Bigwai 2067, 20 Adin 655, 21 Ater, die Nachkommen von Hiskija 98, 22 Haschum 328, 23 Bezai 324, 24 Harif 112, 25 Gibeon 95, 26 Netofa aus Bethlehem 188. 27 Aus Anatot waren es 128, 28 aus Bet-Asmawet 42, 29 aus Kirjat-Jearim, Kefira und Beerot 743, 30 aus Rama und Geba 621, 31 aus Michmas 122, 32 aus Bet-El und Ai 123, 33 aus dem anderen Nebo 52. 34 Von einem anderen Elam 1254, 35 von Harim 320, 36 aus Jericho 345, 37 aus Lod, Hadid und Ono 721, 38 von Senaa 3930. 39 Von den Priestersippen kehrten zurück: Jedaja, die Nachkommen von Jeschua 973, 40 Immer 1052, 41 Paschhur 1247, 42 Harim 1017. 43 Von den Sippen der Leviten: Jeschua, die Nachkommen von Kadmiël, Binnui und Hodawja 74. 44 Von den Tempelsängern: die Nachkommen Asafs 148. 45 Von den Torwächtern des Tempels: die Sippen Schallum, Ater, Talmon, Akkub, Hatita und Schobai, 138 Mann. 46 Von den Tempelsklaven kehrten folgende Sippen heim: Ziha, Hasufa, Tabbaot, 47 Keros, Sia, Padon, 48 Lebana, Hagaba, Salmai, 49 Hanan, Giddel, Gahar, 50 Reaja, Rezin, Nekoda, 51 Gasam, Usa, Paseach, 52 Besai, die Mëuniter, die Nefusiter, 53 Bakbuk, Hakufa, Harhur, 54 Bazlit, Mehida, Harscha, 55 Barkos, Sisera, Temach, 56 Neziach und Hatifa. 57 Von den Sippen der Sklaven Salomos kehrten heim: Sotai, Soferet, Peruda, 58 Jaala, Darkon, Giddel, 59 Schefatja, Hattil, Pocheret-Zebajim und Amon. 60 Die Gesamtzahl der Tempelsklaven und der Nachkommen der Sklaven Salomos betrug 392. 61 Aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub-Addon und Immer kamen folgende Sippen, die ihre Herkunft aus Israel nicht nachweisen konnten: 62 Delaja, Tobija und Nekoda 642. 63 Die Priestersippen Habaja, Koz und Barsillai. Barsillai hatte damals eine Tochter von dem Barsillai aus Gilead geheiratet und dessen Namen angenommen. 64 Sie konnten ihre Abstammungsnachweise nicht finden. Deshalb wurden sie für unrein erklärt und vom Priesteramt ausgeschlossen. 65 Der Statthalter untersagte ihnen, von den höchst heiligen Opfergaben zu essen, bis wieder ein Priester für die Urim und Tummim auftreten würde. 66 Die ganze Versammlung zählte 42.360 Personen, 67 dazu kamen 7337 Sklaven und Sklavinnen und 245 Sänger und Sängerinnen. 68 Sie hatten 435 Kamele und 6720 Esel. 69 Einige von den Sippenoberhäuptern gaben Spenden für das Werk. Der Statthalter spendete achteinhalb Kilogramm Goldstücke, 50 Opferschalen und 530 Priestergewänder. 70 Einige Sippenoberhäupter spendeten für den Bau 170 Kilogramm Goldstücke und 1250 Kilogramm Silber. 8 71 Das übrige Volk spendete 170 Kilogramm Goldstücke, 1140 Kilogramm Silber und 67 Priestergewänder. 72 Die Priester, die Leviten, die Torwächter, die Sänger, die Tempelsklaven und das übrige Volk ließen sich in ihren Heimatorten nieder. Als der Oktober herankam und die Israeliten in ihren Städten wohnten,

Querverweise

1 4. Mose 5.2: Gebiete den Kindern Israel, daß sie alle Aussätzigen und alle Flüssigen und alle wegen einer Leiche Verunreinigten aus dem Lager hinaustun;

2 3. Mose 11.33: Und jedes irdene Gefäß, in welches eines von ihnen hineinfällt: alles, was darin ist, wird unrein sein, und es selbst sollt ihr zerbrechen.

3 3. Mose 5.7: Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.

4 3. Mose 22.4: Jedermann vom Samen Aarons, der aussätzig oder flüssig ist, soll nicht von den heiligen Dingen essen, bis er rein ist. Und wer irgend einen anrührt, der durch eine Leiche verunreinigt ist, oder jemanden, dem der Samenerguß entgeht;

5 3. Mose 18.19: Und einem Weibe in der Unreinheit ihrer Unreinigkeit sollst du nicht nahen, um ihre Blöße aufzudecken.

6 3. Mose 15.14: Und am achten Tage soll er sich zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen und vor Jehova kommen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft und sie dem Priester geben;

7 Esra 2.1: Und dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt,

8 Nehemia 7.65: Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände.