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3. Mose - Kapitel 14

Reinigungsopfer und Gebräuche für Aussätzige

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden; (Matthäus 8.4) 3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop. 5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser. 6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. (3. Mose 16.22) 8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. (4. Mose 8.7) 9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. 11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova; 13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. (3. Mose 7.7) 14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. (3. Mose 8.23) 15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; 16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova. (3. Mose 4.6) (3. Mose 4.17) 17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova. 19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein. 21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl; 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. (3. Mose 5.7) 23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova. 24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova. 25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand; 27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova. 28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, - 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist. 32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

Reinigung vom Aussatz an Häusern

33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause. (3. Mose 13.2) 36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, (3. Mose 13.3) 38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein. 45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend; (3. Mose 11.24) 47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop; 50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; (3. Mose 14.5-6) 51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; 52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; 53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein. (3. Mose 14.7) 54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf, 55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.

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Nehemia - Kapitel 7

Schutz der Stadt vor den Feinden

1 Als nun die Mauern gebaut waren, setzte ich die Türflügel ein; und es wurden die Torhüter, Sänger und Leviten bestellt. 2 Und ich gab meinem Bruder Hanani und Hananja, dem Obersten der Burg, den Oberbefehl über Jerusalem; denn er war ein zuverlässiger Mann und gottesfürchtig vor vielen andern . 3 Und ich sprach zu ihnen: Man soll die Tore Jerusalems nicht öffnen, ehe die Sonne heiß scheint; und während sie noch Wache stehen, soll man die Türen schließen und verriegeln! Und bestellet Wachen aus den Bürgern Jerusalems, einen jeden auf seinen Posten, und zwar jeden gegenüber seinem Hause! 4 Nun war die Stadt weit und groß, das Volk darin aber spärlich, und die Häuser waren noch nicht aufgebaut.

Verzeichnis der mit Serubbabel zurückgekehrten Israeliten

5 Da gab mir mein Gott ins Herz, die Vornehmsten und die Vorsteher und das Volk zu versammeln, um sie nach ihren Geschlechtern aufzuzeichnen; und ich fand ein Geschlechtsregister derer, die zuerst heraufgezogen waren, und fand darin geschrieben: 6 Folgendes sind die Landeskinder, die aus der Gefangenschaft heraufgekommen sind, welche Nebukadnezar, der König von Babel, hinweggeführt hatte, und die wieder nach Jerusalem und Juda gekommen sind, ein jeder in seine Stadt; (Esra 2.1) 7 die gekommen sind mit Serubbabel, Jesua, Nehemia, Asarja, Raamja, Nahemani, Mordechai, Bilsan, Misperet, Bigvai, Nehum und Baana. Dies ist die Zahl der Männer vom Volke Israel: 8 Der Kinder Parhos waren 2172; 9 der Kinder Sephatjas: 372; (der Kinder Arachs: 652); 10 der Kinder Pachat-Moabs, 11 von den Kindern Jesuas und Joabs: 2818; 12 der Kinder Elams: 1254; 13 der Kinder Sattus: 854; 14 der Kinder Sakkais: 760; 15 der Kinder Binnuis: 648; 16 der Kinder Bebais: 628; 17 der Kinder Asgads: 2322; 18 der Kinder Adonikams: 667; 19 der Kinder Bigvais: 2067; 20 der Kinder Adins: 655; (der Kinder Aters, von Hiskia: 98); 21 der Kinder Hasums: 328; 22 der Kinder Bezais: 324; 23 der Kinder Hariphs: 112; 24 der Kinder Gibeons: 95; 25 der Männer von Bethlehem und Netopha: 188; 26 der Männer von Anatot: 128; 27 der Männer von Beth-Asmavet: 42; 28 der Männer von Kirjat-Jearim, 29 Kephira und Beerot: 743; 30 der Männer von Rama und Gaba: 621; 31 der Männer von Michmas: 122; 32 der Männer von Bethel und Ai: 123; 33 der Männer des andern Nebo: 52; 34 der Kinder des andern Elam: 1254; 35 der Kinder Harims: 320; 36 der Kinder Jerichos: 345; 37 der Kinder Lods, Hadids und Onos: 721; 38 der Kinder Senaas: 3930. 39 Von den Priestern: der Kinder Jedajas, vom Hause Jesuas, waren 973; 40 der Kinder Immers: 1052; 41 der Kinder Pashurs: 1247; 42 der Kinder Harims: 1017. 43 Von den Leviten: der Kinder Jesuas von Kadmiel unter den Kindern Hodevas waren 74; 44 von den Sängern: der Kinder Asaphs waren 148. 45 Von den Torhütern: der Kinder Sallums, der Kinder Athers, der Kinder Talmons, der Kinder Akkubs, der Kinder Hatitas, der Kinder Sobais waren 138. 46 Von den Tempeldienern: der Kinder Zihas, der Kinder Hasuphas, der Kinder Tabbaots, 47 der Kinder Keros, der Kinder Sias, der Kinder Padons, 48 der Kinder Lebanas, der Kinder Hagabas, der Kinder Salmais, 49 der Kinder Hanans, der Kinder Giddels, 50 der Kinder Gahars, der Kinder Reajas, der Kinder Rezins, der Kinder Nekodas, 51 der Kinder Gasams, der Kinder der Ussas, 52 der Kinder Paseachs, der Kinder Besais, der Kinder Meunim, der Kinder Nephisesim, 53 der Kinder Bakbuks, der Kinder Hakuphas, der Kinder Harhurs, 54 der Kinder Bazlits, der Kinder Mehidas, 55 der Kinder Harsas, der Kinder Barkos, der Kinder Siseras, der Kinder Temas, 56 der Kinder Neziachs, der Kinder Hatiphas; 57 von den Kindern der Knechte Salomos: der Kinder Sotais, der Kinder Sopherets, 58 der Kinder Peridas, der Kinder Jaalas, der Kinder Darkons, der Kinder Giddels, 59 der Kinder Sephatjas, der Kinder Hattils, der Kinder Pocherets, von Zebajim, der Kinder Ammon, 60 aller Tempeldiener und Kinder der Knechte Salomos waren 392. 61 Und diese zogen auch mit herauf aus Tel-Melach, Tel-Harsa, Kerub, Addon und Ammer, konnten aber das Haus ihrer Väter und ihre Abstammung nicht nachweisen, ob sie aus Israel seien: 62 Die Kinder Delajas, die Kinder Tobijas, die Kinder Nekodas; derer waren 642. 63 Und von den Priestern: die Kinder Hobajas, die Kinder Hakkoz`, die Kinder der Barsillais, der von den Töchtern Barsillais, des Gileaditers, ein Weib genommen hatte und nach deren Namen genannt ward. 64 Diese suchten ihr Geburtsregister, und als sie es nicht fanden, wurden sie von dem Priestertum ausgestoßen. 65 Und der Landpfleger sagte ihnen, daß sie nicht vom Allerheiligsten essen dürften, bis ein Priester mit dem Licht und Recht aufstände. 66 Die ganze Gemeinde zählte insgesamt 42360 Seelen, 67 ausgenommen ihre Knechte und Mägde; derer waren 7337; 68 und sie hatten 245 Sänger und Sängerinnen 69 und 736 Pferde und 245 Maultiere und 435 Kamele und 6720 Esel. 70 Und sämtliche Familienhäupter gaben Beiträge zum Werk. Der Landpfleger gab für den Schatz 1000 Dareiken, 50 Sprengschalen, 530 Priesterröcke, (Nehemia 7.65) 71 und von den Familien ward beigesteuert an den Schatz für das Werk an Gold 20000 Dareiken, und an Silber 2000 Minen. 72 Und das übrige Volk gab an Gold 20000 Dareiken und an Silber 2000 Minen und 67 Priesterröcke. 73 Und die Priester und Leviten, die Torhüter, Sänger und ein Teil des Volkes und die Tempeldiener und alle Israeliten ließen sich in ihren Städten nieder. Und als der siebente Monat nahte, waren die Kinder Israel in ihren Städten.