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3. Mose - Kapitel 14

Reinigungsopfer und Gebräuche für Aussätzige

1 Und Jehova redete zu Mose und sprach: 2 Dies soll das Gesetz des Aussätzigen sein am Tage seiner Reinigung: Er soll zu dem Priester gebracht werden; 1 3 und der Priester soll außerhalb des Lagers gehen; und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel des Aussatzes ist heil geworden an dem Aussätzigen, 4 so soll der Priester gebieten, daß man für den, der zu reinigen ist, zwei lebendige, reine Vögel nehme und Cedernholz und Karmesin und Ysop. 5 Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser. 6 Den lebendigen Vogel soll er nehmen, ihn und das Cedernholz und das Karmesin und den Ysop, und dieses und den lebendigen Vogel in das Blut des Vogels tauchen, der geschlachtet worden ist über dem lebendigen Wasser; 7 und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen. 2 8 Und der zu reinigen ist, soll seine Kleider waschen und all sein Haar scheren und sich im Wasser baden; und er ist rein. Und danach darf er ins Lager kommen, aber er soll sieben Tage außerhalb seines Zeltes bleiben. 3 9 Und es soll geschehen, am siebten Tage soll er all sein Haar scheren, sein Haupt und seinen Bart und seine Augenbrauen; ja, all sein Haar soll er scheren und seine Kleider waschen und sein Fleisch im Wasser baden; und er ist rein. 10 Und am achten Tage soll er zwei Lämmer nehmen, ohne Fehl, und ein weibliches Lamm, einjährig, ohne Fehl, und drei Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl. 11 Und der reinigende Priester soll den Mann, der zu reinigen ist, und diese Dinge vor Jehova stellen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft. 12 Und der Priester nehme das eine Lamm und bringe es zum Schuldopfer dar mit dem Log Öl und webe sie als Webopfer vor Jehova; 13 Und er schlachte das Lamm an dem Orte, wo man das Sündopfer und das Brandopfer schlachtet, an heiligem Orte; denn wie das Sündopfer, so gehört das Schuldopfer dem Priester: es ist hochheilig. 4 14 Und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers, und der Priester tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 5 15 Und der Priester nehme von dem Log Öl und gieße es in seine linke Hand; 16 und der Priester tauche seinen rechten Finger in das Öl, das in seiner linken Hand ist, und sprenge von dem Öle mit seinem Finger siebenmal vor Jehova. 6, 7 17 Und von dem Übrigen des Öles, das in seiner Hand ist, soll der Priester auf das rechte Ohrläppchen dessen tun, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf das Blut des Schuldopfers. 18 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist; und der Priester soll Sühnung für ihn tun vor Jehova. 19 Und der Priester soll das Sündopfer opfern und Sühnung tun für den, der von seiner Unreinheit zu reinigen ist; und danach soll er das Brandopfer schlachten. 20 Und der Priester soll das Brandopfer und das Speisopfer auf dem Altar opfern. Und so tue der Priester Sühnung für ihn; und er ist rein. 21 Und wenn er arm ist und seine Hand es nicht aufbringen kann, so soll er ein Lamm als Schuldopfer nehmen zum Webopfer, um Sühnung für ihn zu tun; und ein Zehntel Feinmehl, gemengt mit Öl, zum Speisopfer, und ein Log Öl; 22 und zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, die seine Hand aufbringen kann; und die eine soll ein Sündopfer und die andere ein Brandopfer sein. 8 23 Und er soll sie am achten Tage seiner Reinigung zu dem Priester bringen an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft vor Jehova. 24 Und der Priester nehme das Lamm des Schuldopfers und das Log Öl, und der Priester webe sie als Webopfer vor Jehova. 25 Und er schlachte das Lamm des Schuldopfers; und der Priester nehme von dem Blute des Schuldopfers und tue es auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes. 26 Und der Priester gieße von dem Öle in seine linke Hand; 27 und der Priester sprenge mit seinem rechten Finger von dem Öle, das in seiner linken Hand ist, siebenmal vor Jehova. 28 Und der Priester tue von dem Öle, das in seiner Hand ist, auf das rechte Ohrläppchen dessen, der zu reinigen ist, und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes, auf die Stelle des Blutes des Schuldopfers. 29 Und das Übrige des Öles, das in der Hand des Priesters ist, soll er auf das Haupt dessen tun, der zu reinigen ist, um Sühnung für ihn zu tun vor Jehova. 30 Und er soll die eine von den Turteltauben oder von den jungen Tauben opfern, von dem, was seine Hand aufbringen kann, - 31 das, was seine Hand aufbringen kann: die eine als Sündopfer und die andere als Brandopfer, nebst dem Speisopfer. Und so tue der Priester Sühnung vor Jehova für den, der zu reinigen ist. 32 Das ist das Gesetz für den, an welchem das Übel des Aussatzes ist, dessen Hand bei seiner Reinigung nicht aufbringen kann, was vorgeschrieben ist.

Reinigung vom Aussatz an Häusern

33 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 34 Wenn ihr in das Land Kanaan kommet, das ich euch zum Eigentum gebe, und ich ein Aussatzübel an ein Haus setze im Lande eures Eigentums, 35 so soll der, dem das Haus gehört, kommen und es dem Priester anzeigen und sprechen: Es sieht mir aus wie ein Übel am Hause. 9 36 Und der Priester soll gebieten, daß man das Haus ausräume, ehe der Priester hineingeht, das Übel zu besehen, damit nicht unrein werde alles, was im Hause ist; und danach soll der Priester hineingehen, das Haus zu besehen. 37 Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand, 10 38 so soll der Priester aus dem Hause hinaus an den Eingang des Hauses gehen und das Haus sieben Tage verschließen. 39 Und der Priester soll am siebten Tage wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen an den Wänden des Hauses, 40 so soll der Priester gebieten, daß man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße, und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 41 Und das Haus soll man inwendig ringsum abkratzen, und den Lehm, den man abgekratzt hat, hinausschütten außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 42 Und man soll andere Steine nehmen und sie an die Stelle der Steine bringen, und man soll anderen Lehm nehmen und das Haus bewerfen. 43 Und wenn das Übel wiederkehrt und am Hause ausbricht nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen, 44 so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat um sich gegriffen am Hause, so ist es ein fressender Aussatz am Hause: es ist unrein. 45 Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort. 46 Und wer in das Haus hineingeht, so lange es verschlossen ist, wird unrein bis an den Abend; 11 47 und wer in dem Hause schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Hause isset, soll seine Kleider waschen. 48 Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Hause nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden. 49 Und er soll, um das Haus zu entsündigen, zwei Vögel nehmen und Cedernholz und Karmesin und Ysop; 50 und er schlachte den einen Vogel in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser; 12 51 und er nehme das Cedernholz und den Ysop und das Karmesin und den lebendigen Vogel und tauche sie in das Blut des geschlachteten Vogels und in das lebendige Wasser und besprenge das Haus siebenmal; 52 und er entsündige das Haus mit dem Blute des Vogels und mit dem lebendigen Wasser und mit dem lebendigen Vogel und mit dem Cedernholz und mit dem Ysop und mit dem Karmesin; 53 und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen außerhalb der Stadt. Und so tue er Sühnung für das Haus; und er wird rein sein. 13 54 Das ist das Gesetz für alles Übel des Aussatzes und für den Schorf, 55 und für den Aussatz der Kleider und der Häuser, 56 und für die Erhöhung und für den Grind und für den Flecken; 57 um zu belehren, wann für unrein und wann für rein zu erklären ist: das ist das Gesetz des Aussatzes.

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2. Könige - Kapitel 25

1 Und es begab sich im neunten Jahre seines Königreichs, am zehnten Tage des zehnten Monats, da kam Nebukadnezar, der König von Babel, mit aller seiner Macht wider Jerusalem und belagerte die Stadt; und sie bauten Belagerungstürme um sie her. 2 Und die Stadt wurde belagert bis ins elfte Jahr des Königs Zedekia. 3 Am neunten Tage des vierten Monats aber ward die Hungersnot in der Stadt so stark, daß das Landvolk nichts zu essen hatte. 4 Da brach der Feind in die Stadt ein, und alle Kriegsleute flohen bei Nacht durch das Tor zwischen den beiden Mauern, beim Garten des Königs; und da die Chaldäer rings um die Stadt her lagen, zog man den Weg nach der Ebene. 5 Aber das Heer der Chaldäer jagte dem König nach und holte ihn ein auf den Ebenen von Jericho, nachdem sein ganzes Heer sich von ihm zerstreut hatte. 6 Sie aber fingen den König und führten ihn hinauf zum König von Babel nach Ribla und sprachen das Urteil über ihn. 7 Und sie metzelten Zedekias Söhne vor dessen Augen nieder; darnach blendeten sie Zedekia und banden ihn mit zwei ehernen Ketten und führten ihn nach Babel.

Die Zerstörung Jerusalems und des Tempels. Die letzte Wegführung Judas

8 Am siebenten Tage des fünften Monats (das ist das neunzehnte Jahr Nebukadnezars, des Königs von Babel), kam Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, der Diener des Königs von Babel, 9 nach Jerusalem und verbrannte das Haus des HERRN und das Haus des Königs und alle Häuser zu Jerusalem, und alle großen Häuser verbrannte er mit Feuer. 10 Und das ganze Heer der Chaldäer, das bei dem Obersten der Leibwache war, riß die Mauern der Stadt Jerusalem ringsum nieder. 11 Den Rest des Volkes aber, der in der Stadt noch übriggeblieben war, und die Überläufer, welche zum König von Babel übergegangen waren, und den Rest der Menge führte Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, hinweg. 12 Doch von den Geringsten im Lande ließ der Oberste der Leibwache Weingärtner und Ackerleute zurück. 13 Aber die ehernen Säulen am Hause des HERRN und die Ständer und das eherne Meer, das im Hause des HERRN war, zerbrachen die Chaldäer und führten das Erz nach Babel. 14 14 Auch die Töpfe, Schaufeln, Messer, Schalen und alle ehernen Geräte, womit man diente, nahmen sie weg. 15 Dazu nahm der Oberste der Leibwache die Räucherpfannen und Sprengschalen, alles, was von Gold, und alles, was von Silber war. 16 Die beiden Säulen, das eine Meer und die Ständer, welche Salomo zum Hause des HERRN gemacht hatte, das Erz aller dieser Geräte war nicht zu wägen. 15, 16, 17 17 Achtzehn Ellen hoch war eine Säule, und es war auf ihr ein Knauf von Erz, drei Ellen hoch, und um den Knauf ein Netzwerk und Granatäpfel, ganz von Erz. Ebensolche Granatäpfel hatte auch die andere Säule um das Netzwerk. 18 Und der Oberste der Leibwache nahm Seraja, den Hauptpriester, und Zephanja, den zweiten Priester, und die drei Schwellenhüter; 19 er nahm auch einen Kämmerer aus der Stadt, der über die Kriegsleute gesetzt war, und fünf Männer, die stets vor dem König waren, die in der Stadt gefunden wurden, und den Schreiber, den Feldhauptmann, der das Volk des Landes zum Heere aushob, und sechzig Männer von dem Landvolk, die in der Stadt gefunden wurden; 20 diese nahm Nebusaradan, der Oberste der Leibwache, und brachte sie zum König von Babel, nach Ribla. 21 Und der König von Babel schlug sie tot zu Ribla im Lande Chamat. Also ward Juda aus seinem Lande gefangen hinweggeführt. 18 

Gedalja wird Statthalter von Juda

22 Über das Volk aber, das im Lande Juda blieb, das Nebukadnezar, der König von Babel, übriggelassen hatte, setzte er Gedalja, den Sohn Ahikams, des Sohnes Saphans. 23 Als nun alle Obersten des Heeres und ihre Leute hörten, daß der König von Babel den Gedalja eingesetzt hatte, kamen sie zu Gedalja gen Mizpa; nämlich Ismael, der Sohn Netanjas, und Johanan, der Sohn Kareachs, und Seraja, der Sohn Tanchumets, des Netophatiters, und Jaasanja, der Sohn des Maachatiters, samt ihren Männern. 24 Und Gedalja schwur ihnen und ihren Männern und sprach zu ihnen: Fürchtet euch nicht vor den Knechten der Chaldäer; bleibet im Lande und seid dem König von Babel untertan, so wird es euch wohlgehen! 25 Aber im siebenten Monat kam Ismael, der Sohn Netanjas, des Sohnes Elisamas, von königlichem Geschlecht, und zehn Männer mit ihm und schlugen Gedalja tot; dazu die Juden und die Chaldäer, die zu Mizpa bei ihm waren. 26 Da machte sich alles Volk, klein und groß, und die Obersten des Heeres auf und zogen nach Ägypten; denn sie fürchteten sich vor den Chaldäern.

Jehojachin wird begnadigt

27 Aber im siebenunddreißigsten Jahre, nachdem Jehojachin, der König von Juda, gefangen hinweggeführt worden, am siebenundzwanzigsten Tage des zwölften Monats, erhob Evil-Merodach, der König von Babel, im ersten Jahre seiner Regierung das Haupt Jehojachins, des Königs von Juda, und entließ ihn aus dem Kerker; 19 28 und redete freundlich mit ihm und setzte seinen Thron über die Throne der Könige, die bei ihm zu Babel waren; 29 und er ließ ihn seine Gefängniskleider ablegen; und er durfte stets vor ihm essen, sein ganzes Leben lang. 30 Und sein Unterhalt, der beständige Unterhalt, ward ihm vom König gegeben, für jeden Tag sein bestimmtes Teil, sein ganzes Leben lang.

Querverweise

1 Matthäus 8.4: Und Jesus spricht zu ihm: Siehe, sage es niemand; sondern gehe hin, zeige dich dem Priester, und bringe die Gabe dar, die Moses angeordnet hat, ihnen zum Zeugnis.

2 3. Mose 16.22: damit der Bock alle ihre Ungerechtigkeiten auf sich trage in ein ödes Land; und er schicke den Bock fort in die Wüste.

3 4. Mose 8.7: Und also sollst du mit ihnen tun, um sie zu reinigen: Sprenge Entsündigungswasser auf sie, und sie sollen das Schermesser über ihr ganzes Fleisch gehen lassen und ihre Kleider waschen und sich reinigen.

4 3. Mose 7.7: Wie das Sündopfer, so das Schuldopfer: ein Gesetz soll für sie sein. Der Priester, der damit Sühnung tut, ihm soll es gehören. -

5 3. Mose 8.23: Und er schlachtete ihn, und Mose nahm von seinem Blute und tat es auf das rechte Ohrläppchen Aarons und auf den Daumen seiner rechten Hand und auf die große Zehe seines rechten Fußes.

6 3. Mose 4.6: und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge von dem Blute siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang des Heiligtums hin.

7 3. Mose 4.17: und der Priester tauche seinen Finger in das Blut und sprenge siebenmal vor Jehova gegen den Vorhang hin.

8 3. Mose 5.7: Und wenn seine Hand das zu einem Stück Kleinvieh Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll er für seine Schuld, die er auf sich geladen hat, zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben dem Jehova bringen: eine zum Sündopfer und eine zum Brandopfer.

9 3. Mose 13.2: Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern.

10 3. Mose 13.3: Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären.

11 3. Mose 11.24: Und durch diese werdet ihr euch verunreinigen; jeder, der ihr Aas anrührt, wird unrein sein bis an den Abend;

12 3. Mose 14.5-6: Und der Priester soll gebieten, daß man den einen Vogel schlachte in ein irdenes Gefäß über lebendigem Wasser.

13 3. Mose 14.7: und er soll auf den, der vom Aussatze zu reinigen ist, siebenmal sprengen und ihn für rein erklären; und den lebendigen Vogel soll er ins freie Feld fliegen lassen.

14 Jeremia 27.19-22: Denn so spricht Jehova der Heerscharen von den Säulen und von dem Meere und von den Gestellen und von den übrigen Geräten, die in dieser Stadt übriggeblieben sind,

15 1. Könige 7.15: Und er bildete die zwei Säulen von Erz: achtzehn Ellen die Höhe der einen Säule, und ein Faden von zwölf Ellen umfaßte die andere Säule.

16 1. Könige 7.23: Und er machte das Meer, gegossen, zehn Ellen von seinem einen Rande bis zu seinem anderen Rande, gerundet ringsum, und fünf Ellen seine Höhe; und eine Schnur von dreißig Ellen umfaßte es ringsum.

17 1. Könige 7.27: Und er machte die zehn Gestelle von Erz: vier Ellen die Länge eines Gestelles, und vier Ellen seine Breite, und drei Ellen seine Höhe.

18 2. Könige 23.33: Und der Pharao Neko setzte ihn gefangen zu Ribla im Lande Hamath, daß er nicht mehr König wäre zu Jerusalem; und er legte dem Lande eine Buße von hundert Talenten Silber und einem Talente Gold auf.

19 2. Könige 24.15: Und er führte Jojakin hinweg nach Babel; und die Mutter des Königs und die Weiber des Königs und seine Kämmerer und die Mächtigen des Landes führte er als Gefangene von Jerusalem hinweg nach Babel;