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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.

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1. Chronik - Kapitel 7

Die Stämme Issaschar, Benjamin und Naphtali

1 Und die Söhne Issaschars waren: Tola und Pua, Jaschub und Schimron, ihrer vier. (1. Mose 46.13) (4. Mose 26.23-24) 2 Und die Söhne Tolas: Ussi, Rephaja, Jeriel, Jachmai, Jibsam und Samuel, Häupter ihrer Stammhäuser, von Tola, tapfere Männer nach ihren Geschlechtern; ihre Zahl war zur Zeit Davids 22600. 3 und die Söhne Ussis: Jisrachja. Und die Söhne Jisrachjas: Michael und Obadja und Joel, Jischia, ihrer fünf, lauter Häupter. 4 Und bei ihnen waren nach ihren Geschlechtern, nach ihren Stammhäusern, an Kriegstruppen 36000 Mann; denn sie hatten viele Frauen und Söhne. 5 Und ihre Brüder in allen Geschlechtern Issaschars waren tapfere Männer; 87000 waren insgesamt eingetragen. 6 Benjamin: Bela und Becher und Jediael, ihrer drei. (1. Mose 46.21) (1. Chronik 8.1-2) 7 Und die Söhne Belas: Ezbon, Ussi, Ussiel, Jerimot und Iri, ihrer fünf, Häupter ihrer Stammhäuser, tapfere Männer: 22034 waren eingetragen. 8 Und die Söhne Bechers: Semira, Joas, Elieser, Eljoenai, Omri, Jeremot, Abija, Anatot und Alemet: alle diese waren Söhne Bechers, 9 und das Verzeichnis nach ihren Geschlechtern, den Häuptern ihrer Stammhäuser, ergab an tapferen Männern 20200. Und die Söhne Jediaels: Bilhan. 10 Und die Söhne Bilhans: Jeusch, Benjamin, Ehud, Kenaana, Setan, Tarschisch und Achischachar. 11 Alle diese waren Söhne Jediaels, nach den Stammhäuptern, tapfere Männer, 17200, bereit, zum Kriege auszuziehen. 12 Und Schuppim und Chuppim waren die Söhne Irs; Chuschim die Söhne Achers. 13 Die Söhne Naphtalis: Jachziel, Guni, Jezer und Schallum, die Söhne der Bilha. (1. Mose 46.24)

Die Stämme Manasse, Ephraim und Asser

14 Die Söhne Manasses: Asriel, welchen seine aramäische Nebenfrau gebar; sie gebar Machir, den Vater Gileads. (4. Mose 26.29-33) 15 Und Machir nahm ein Weib von Chuppim und Schuppim, und der Name seiner Schwester war Maacha, und der Name des zweiten Sohnes war Zelophchad, und Zelophchad hatte Töchter. (4. Mose 27.1) 16 Und Maacha, das Weib Machirs, gebar einen Sohn und nannte ihn Peresch; und der Name seines Bruders war Scheresch, und seine Söhne waren Ulam und Rekem. 17 Und die Söhne Ulams: Bedan. Das sind die Söhne Gileads, des Sohnes Machirs, des Sohnes Manasses. 18 Und seine Schwester Hammolechet gebar Ischhod und Abieser und Machla. 19 Und die Söhne Semidas waren: Achjan und Sichem und Likchi und Aniam. 20 Und die Söhne Ephraims: Schutelach; und dessen Sohn Bered und dessen Sohn Tachat, und dessen Sohn Elada, (4. Mose 26.35) 21 und dessen Sohn Tachat, und dessen Sohn Sabad und dessen Sohn Schutelach; ferner Eser und Elad. Und es ermordeten sie die Männer von Gat, die Eingeborenen des Landes; denn sie waren hinabgezogen, ihre Herden wegzunehmen. 22 Und Ephraim, ihr Vater, trauerte lange Zeit, und es kamen seine Brüder, ihn zu trösten. 23 Und er ging ein zu seinem Weibe, und sie empfing und gebar einen Sohn, und er nannte seinen Namen Beria, weil Unglück sein Haus getroffen hatte. 24 Und seine Tochter war Scheera, die baute Betchoron, das untere und das obere, und Ussen-Scheera. 25 Und Rephach war sein Sohn; dessen Sohn Rescheph und Telach, und dessen Sohn Tachan, 26 dessen Sohn Ladan, dessen Sohn Ammichud, dessen Sohn Elischama, (4. Mose 1.10) 27 dessen Sohn Non, dessen Sohn Josua. (4. Mose 13.8) 28 Und ihr Eigentum und ihre Wohnungen waren Bethel und seine Dörfer, gegen Aufgang Naaran, gegen Untergang Geser und seine Dörfer, Sichem und seine Dörfer, bis nach Gassa und seinen Dörfern; (Josua 16.1) (Josua 16.10) 29 und nach der Seite der Söhne Manasses waren Beth-Schean und seine Dörfer, Taanach und seine Dörfer, Megiddo und seine Dörfer, Dor und seine Dörfer. Darin wohnten die Kinder Josephs, des Sohnes Israels. (Josua 17.11) 30 Die Söhne Assers: Jimna und Jischwa und Jischwi und Beria; und Serach, ihre Schwester. (1. Mose 46.17) 31 Und die Söhne Berias: Cheber und Malkiel, das ist der Vater Birsajits. 32 Und Cheber zeugte Japhlet und Schomer und Chotam und Schua, ihre Schwester. 33 Und die Söhne Japhlets: Pasach und Bimhal und Aschwat. Das sind die Söhne Japhlets. 34 Und die Söhne Schemers: Achi und Rohga und Chubba und Aram. 35 Und der Sohn Helems, seines Bruders: Zophach und Jimna und Schelesch und Amal. 36 Die Söhne Zophachs: Suach und Charnepher und Schual und Beri und Jimra, 37 Bezer und Hod und Schamma und Schilscha und Jitran und Beera. 38 Und die Söhne Jeters: Jephunne und Pispa und Ara. 39 Und die Söhne Ullas: Arach und Channiel und Rizja. 40 Alle diese waren Söhne Assers, Häupter der Stammhäuser, auserlesene, tapfere Männer, Häupter der Fürsten. Und von ihnen waren eingetragen für den Kriegsdienst 26000 Mann.