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3. Mose - Kapitel 13

Gesetz vom Aussatz an Menschen

1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: 1 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. 2 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. 3 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. 4 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. 5 

Gesetz vom Aussatz an Kleidern

47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.

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Nehemia - Kapitel 7

1 Als der Wiederaufbau der Mauer abgeschlossen war, ließ ich die Torflügel einsetzen. Dann wurden die Torwächter bestellt. Auch die Sänger und Leviten bekamen ihren Dienst zugewiesen. 2 Zu Befehlshabern über Jerusalem ernannte ich meinen Bruder Hanani und den Burghauptmann Hananja, der ein zuverlässiger und gottesfürchtiger Mann war, wie es nicht viele gab. 3 Ich sagte zu ihnen: "Die Tore Jerusalems werden erst geöffnet, wenn die Sonne schon heiß scheint. Und abends, während sie noch am Himmel steht, werden die Tore geschlossen und verriegelt. Bildet einen Wachdienst aus den Einwohnern der Stadt. Ein Teil von ihnen soll an den besonders gefährdeten Stellen Wache stehen und die anderen bei ihrem Haus." 4 Nun war die Stadt ausgedehnt und groß, aber die Zahl der Einwohner klein; neugebaute Häuser waren nicht vorhanden. 5 Da gab es mir Gott in den Sinn, die Vornehmen, die Vorsteher und das ganze Volk zusammenzurufen, um sie nach ihren Sippen in Listen einzutragen. Dabei fand ich die Schriftrolle mit dem Verzeichnis der ersten Heimkehrer. Darin hieß es: 6 Die hier Eingetragenen der Provinz Judäa verließen Babylonien, wohin sie von König Nebukadnezzar verschleppt worden waren, und kehrten nach Jerusalem und Judäa in ihre Heimatorte zurück. 6 7 Sie kamen mit Serubbabel, Jeschua, Nehemja, Asarja, Raamja, Nahamani, Mordochai, Bilschan, Misperet, Bigwai, Rehum und Baana. 8 Es folgt ein Verzeichnis der heimgekehrten Sippen mit der Zahl der zu ihnen gehörenden Männer: Parosch 2172, 9 Schefatja 372, 10 Arach 652, 11 Pahat-Moab, die Nachkommen von Jeschua und Joab 2818, 12 Elam 1254, 13 Sattu 845, 14 Sakkai 760, 15 Bani 648, 16 Bebai 628, 17 Asgad 2322, 18 Adonikam 667, 19 Bigwai 2067, 20 Adin 655, 21 Ater, die Nachkommen von Hiskija 98, 22 Haschum 328, 23 Bezai 324, 24 Harif 112, 25 Gibeon 95, 26 Netofa aus Bethlehem 188. 27 Aus Anatot waren es 128, 28 aus Bet-Asmawet 42, 29 aus Kirjat-Jearim, Kefira und Beerot 743, 30 aus Rama und Geba 621, 31 aus Michmas 122, 32 aus Bet-El und Ai 123, 33 aus dem anderen Nebo 52. 34 Von einem anderen Elam 1254, 35 von Harim 320, 36 aus Jericho 345, 37 aus Lod, Hadid und Ono 721, 38 von Senaa 3930. 39 Von den Priestersippen kehrten zurück: Jedaja, die Nachkommen von Jeschua 973, 40 Immer 1052, 41 Paschhur 1247, 42 Harim 1017. 43 Von den Sippen der Leviten: Jeschua, die Nachkommen von Kadmiël, Binnui und Hodawja 74. 44 Von den Tempelsängern: die Nachkommen Asafs 148. 45 Von den Torwächtern des Tempels: die Sippen Schallum, Ater, Talmon, Akkub, Hatita und Schobai, 138 Mann. 46 Von den Tempelsklaven kehrten folgende Sippen heim: Ziha, Hasufa, Tabbaot, 47 Keros, Sia, Padon, 48 Lebana, Hagaba, Salmai, 49 Hanan, Giddel, Gahar, 50 Reaja, Rezin, Nekoda, 51 Gasam, Usa, Paseach, 52 Besai, die Mëuniter, die Nefusiter, 53 Bakbuk, Hakufa, Harhur, 54 Bazlit, Mehida, Harscha, 55 Barkos, Sisera, Temach, 56 Neziach und Hatifa. 57 Von den Sippen der Sklaven Salomos kehrten heim: Sotai, Soferet, Peruda, 58 Jaala, Darkon, Giddel, 59 Schefatja, Hattil, Pocheret-Zebajim und Amon. 60 Die Gesamtzahl der Tempelsklaven und der Nachkommen der Sklaven Salomos betrug 392. 61 Aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub-Addon und Immer kamen folgende Sippen, die ihre Herkunft aus Israel nicht nachweisen konnten: 62 Delaja, Tobija und Nekoda 642. 63 Die Priestersippen Habaja, Koz und Barsillai. Barsillai hatte damals eine Tochter von dem Barsillai aus Gilead geheiratet und dessen Namen angenommen. 64 Sie konnten ihre Abstammungsnachweise nicht finden. Deshalb wurden sie für unrein erklärt und vom Priesteramt ausgeschlossen. 65 Der Statthalter untersagte ihnen, von den höchst heiligen Opfergaben zu essen, bis wieder ein Priester für die Urim und Tummim auftreten würde. 66 Die ganze Versammlung zählte 42.360 Personen, 67 dazu kamen 7337 Sklaven und Sklavinnen und 245 Sänger und Sängerinnen. 68 Sie hatten 435 Kamele und 6720 Esel. 69 Einige von den Sippenoberhäuptern gaben Spenden für das Werk. Der Statthalter spendete achteinhalb Kilogramm Goldstücke, 50 Opferschalen und 530 Priestergewänder. 70 Einige Sippenoberhäupter spendeten für den Bau 170 Kilogramm Goldstücke und 1250 Kilogramm Silber. 7 71 Das übrige Volk spendete 170 Kilogramm Goldstücke, 1140 Kilogramm Silber und 67 Priestergewänder. 72 Die Priester, die Leviten, die Torwächter, die Sänger, die Tempelsklaven und das übrige Volk ließen sich in ihren Heimatorten nieder. Als der Oktober herankam und die Israeliten in ihren Städten wohnten,

Querverweise

1 5. Mose 24.8: Habe acht bei dem Übel des Aussatzes, daß du sehr behutsam seiest und nach allem tuest, was euch die Priester, die Leviten, lehren werden; so wie ich ihnen geboten habe, sollt ihr achthaben zu tun.

2 3. Mose 14.37: Und besieht er das Übel, und siehe, das Übel ist an den Wänden des Hauses, grünliche oder rötliche Vertiefungen, und sie erscheinen tiefer als die Wand,

3 3. Mose 13.28: Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung.

4 3. Mose 13.23: Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären.

5 4. Mose 5.3: sowohl Mann als Weib sollt ihr hinaustun, vor das Lager sollt ihr sie hinaustun, damit sie nicht ihre Lager verunreinigen, in deren Mitte ich wohne.

6 Esra 2.1: Und dies sind die Kinder der Landschaft Juda, welche aus der Gefangenschaft der Weggeführten, die Nebukadnezar, der König von Babel, nach Babel weggeführt hatte, hinaufzogen, und die nach Jerusalem und Juda zurückkehrten, ein jeder in seine Stadt,

7 Nehemia 7.65: Und der Tirsatha sprach zu ihnen, daß sie von dem Hochheiligen nicht essen dürften, bis ein Priester für die Urim und die Thummim aufstände.