3. Mose - Kapitel 13
Gesetz vom Aussatz an Menschen
1 Und Jehova redete zu Mose und zu Aaron und sprach: (5. Mose 24.8) 2 Wenn ein Mensch in der Haut seines Fleisches eine Erhöhung oder einen Grind oder einen Flecken bekommt, und es wird in der Haut seines Fleisches zu einem Aussatzübel, so soll er zu Aaron, dem Priester, gebracht werden, oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern. 3 Und besieht der Priester das Übel in der Haut des Fleisches, und das Haar in dem Übel hat sich in weiß verwandelt, und das Übel erscheint tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es das Übel des Aussatzes; und sieht es der Priester, so soll er ihn für unrein erklären. (3. Mose 14.37) 4 Und wenn der Flecken in der Haut seines Fleisches weiß ist, und er nicht tiefer erscheint als die Haut, und sein Haar hat sich nicht in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, sieben Tage einschließen. 5 Und besieht es der Priester am siebten Tage, und siehe, das Übel ist in seinen Augen stehen geblieben, das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 6 Und besieht es der Priester am siebten Tage zum zweiten Male, und siehe, das Übel ist blaß geworden, und das Übel hat nicht um sich gegriffen in der Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären: es ist ein Grind; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 7 Wenn aber der Grind in der Haut um sich greift, nachdem er sich dem Priester gezeigt hat zu seiner Reinigung, so soll er sich dem Priester zum zweiten Male zeigen; 8 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Grind hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist der Aussatz. 9 Wenn ein Aussatzübel an einem Menschen entsteht, so soll er zu dem Priester gebracht werden. 10 Und besieht ihn der Priester, und siehe, es ist eine weiße Erhöhung in der Haut, und sie hat das Haar in weiß verwandelt, und ein Mal rohen Fleisches ist in der Erhöhung, 11 so ist es ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches, und der Priester soll ihn für unrein erklären; er soll ihn nicht einschließen, denn er ist unrein. 12 Wenn aber der Aussatz in der Haut ausbricht, und der Aussatz die ganze Haut dessen, der das Übel hat, bedeckt, von seinem Kopfe bis zu seinen Füßen, wohin auch die Augen des Priesters blicken; 13 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Aussatz hat sein ganzes Fleisch bedeckt, so soll er den, der das Übel hat, für rein erklären; hat es sich ganz in weiß verwandelt, so ist er rein. 14 An dem Tage aber, da rohes Fleisch an ihm gesehen wird, wird er unrein sein. 15 Und sieht der Priester das rohe Fleisch, so soll er ihn für unrein erklären; das rohe Fleisch ist unrein: es ist der Aussatz. 16 Wenn aber das rohe Fleisch sich ändert und in weiß verwandelt wird, so soll er zu dem Priester kommen; 17 und besieht ihn der Priester, und siehe, das Übel ist in weiß verwandelt, so soll der Priester den, der das Übel hat, für rein erklären: er ist rein. 18 Und wenn im Fleische, in dessen Haut, eine Beule entsteht und wieder heilt, 19 und es entsteht an der Stelle der Beule eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht ihn der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären; es ist das Übel des Aussatzes, er ist in der Beule ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe der Beule; und der Priester soll ihn für rein erklären. (3. Mose 13.28) 24 Oder wenn in der Haut des Fleisches eine feurige Entzündung entsteht, und das Mal der Entzündung wird ein weiß-rötlicher oder weißer Flecken, 25 und der Priester besieht ihn, und siehe, das Haar ist in weiß verwandelt in dem Flecken, und er erscheint tiefer als die Haut, so ist es der Aussatz; er ist in der Entzündung ausgebrochen, und der Priester soll ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 26 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar in dem Flecken, und er ist nicht niedriger als die Haut und ist blaß, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 27 Und der Priester soll ihn am siebten Tage besehen; wenn er in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist das Übel des Aussatzes. 28 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, wenn er nicht um sich gegriffen hat in der Haut und ist blaß, so ist es die Erhöhung der Entzündung; und der Priester soll ihn für rein erklären, denn es ist die Narbe der Entzündung. (3. Mose 13.23) 29 Und wenn ein Mann oder ein Weib ein Übel am Haupte oder am Barte bekommt, 30 und der Priester besieht das Übel, und siehe, es erscheint tiefer als die Haut, und goldgelbes, dünnes Haar ist darin, so soll der Priester ihn für unrein erklären: es ist Schorf, es ist der Aussatz des Hauptes oder des Bartes. 31 Und wenn der Priester das Übel des Schorfes besieht, und siehe, es erscheint nicht tiefer als die Haut, und es ist kein schwarzes Haar darin, so soll der Priester den, der das Übel des Schorfes hat, sieben Tage einschließen. 32 Und besieht der Priester das Übel am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen, und es ist kein goldgelbes Haar darin, und der Schorf erscheint nicht tiefer als die Haut, 33 so soll er sich scheren; aber den Schorf soll er nicht scheren; und der Priester schließe den, der den Schorf hat, zum zweiten Male sieben Tage ein. 34 Und besieht der Priester den Schorf am siebten Tage, und siehe, der Schorf hat nicht um sich gegriffen in der Haut, und er erscheint nicht tiefer als die Haut, so soll der Priester ihn für rein erklären; und er soll seine Kleider waschen, und er ist rein. 35 Wenn aber, nach seiner Reinigung, der Schorf in der Haut um sich greift, 36 und der Priester besieht ihn, und siehe, der Schorf hat in der Haut um sich gegriffen, so soll der Priester nicht nach dem goldgelben Haare forschen; er ist unrein. 37 Und wenn in seinen Augen der Schorf stehen geblieben ist, und es ist schwarzes Haar darin gewachsen, so ist der Schorf geheilt; er ist rein, und der Priester soll ihn für rein erklären. 38 Und wenn ein Mann oder ein Weib in der Haut ihres Fleisches Flecken bekommen, weiße Flecken, 39 und der Priester besieht sie, und siehe, in der Haut ihres Fleisches sind blasse, weiße Flecken, so ist es ein Ausschlag, der in der Haut ausgebrochen ist: er ist rein. 40 Und wenn einem Manne das Haupthaar ausfällt, so ist er ein Glatzkopf: er ist rein; 41 und wenn ihm das Haupthaar gegen das Gesicht zu ausfällt, so ist er ein Kahlkopf: er ist rein. 42 Und wenn an der Hinter- oder an der Vorderglatze ein weiß-rötliches Übel ist, so ist es der Aussatz, der an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze ausgebrochen ist. 43 Und besieht ihn der Priester, und siehe, die Erhöhung des Übels ist weiß-rötlich an seiner Hinter- oder an seiner Vorderglatze, gleich dem Aussehen des Aussatzes in der Haut des Fleisches, 44 so ist er ein aussätziger Mann: Er ist unrein; der Priester soll ihn für gänzlich unrein erklären; sein Übel ist an seinem Haupte. 45 Und der Aussätzige, an dem das Übel ist, seine Kleider sollen zerrissen, und sein Haupt soll entblößt sein, und er soll seinen Bart verhüllen und ausrufen: Unrein, unrein! 46 Alle die Tage, da das Übel an ihm ist, soll er unrein sein; er ist unrein: allein soll er wohnen, außerhalb des Lagers soll seine Wohnung sein. (4. Mose 5.3)Gesetz vom Aussatz an Kleidern
47 Und wenn an einem Kleide ein Aussatzübel entsteht, an einem Kleide von Wolle oder an einem Kleide von Linnen; 48 oder an einer Kette oder an einem Einschlag von Linnen oder von Wolle; oder an einem Felle oder an irgend einem Fellwerk; 49 und das Übel ist grünlich oder rötlich am Kleide, oder am Felle, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es das Übel des Aussatzes, und man soll es den Priester besehen lassen. 50 Und der Priester besehe das Übel und schließe das, woran das Übel ist, sieben Tage ein. 51 Und sieht er das Übel am siebten Tage, daß das Übel um sich gegriffen hat am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder am Felle nach allem, wozu das Fell verarbeitet wird, so ist das Übel ein fressender Aussatz: es ist unrein. 52 Und man soll das Kleid, oder die Kette oder den Einschlag von Wolle oder von Linnen, oder jedes Gerät von Fell, woran das Übel ist, verbrennen; denn es ist ein fressender Aussatz: es soll mit Feuer verbrannt werden. 53 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel hat nicht um sich gegriffen am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, 54 so soll der Priester gebieten, daß man das wasche, woran das Übel ist; und er soll es zum zweiten Male sieben Tage einschließen. 55 Und besieht der Priester das Übel nach dem Waschen, und siehe, das Übel hat sein Aussehen nicht geändert, und das Übel hat nicht um sich gegriffen, so ist es unrein; du sollst es mit Feuer verbrennen: es ist eine Vertiefung auf seiner kahlen Hinter- oder Vorderseite. 56 Und wenn der Priester es besieht, und siehe, das Übel ist blaß geworden nach dem Waschen, so soll er es abreißen vom Kleide, oder vom Felle, oder von der Kette oder vom Einschlag. 57 Und wenn es noch gesehen wird am Kleide, oder an der Kette oder am Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, so ist es ein ausbrechender Aussatz: du sollst mit Feuer verbrennen, woran das Übel ist. 58 Und das Kleid, oder die Kette oder der Einschlag, oder irgend ein Gerät von Fell, das du wäschest, und das Übel weicht daraus: es soll zum zweiten Male gewaschen werden, und es ist rein. 59 Das ist das Gesetz des Aussatzübels an einem Kleide von Wolle oder von Linnen, oder an einer Kette oder an einem Einschlag, oder an irgend einem Gerät von Fell, um es für rein oder für unrein zu erklären.1. Korinther - Kapitel 7
Ehe und Ehelosigkeit
1 Wovon ihr aber mir geschrieben habt, darauf antworte ich: Es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre. 2 Aber um der Hurerei willen habe ein jeglicher sein eigen Weib, und eine jegliche habe ihren eigenen Mann. 3 Der Mann leiste dem Weib die schuldige Freundschaft, desgleichen das Weib dem Manne. 4 Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desgleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib. 5 Entziehe sich nicht eins dem andern, es sei denn aus beider Bewilligung eine Zeitlang, daß ihr zum Fasten und Beten Muße habt; und kommt wiederum zusammen, auf daß euch der Satan nicht versuche um eurer Unkeuschheit willen. 6 Solches sage ich aber aus Vergunst und nicht aus Gebot.7 Ich wollte aber lieber, alle Menschen wären, wie ich bin; aber ein jeglicher hat seine eigene Gabe von Gott, der eine so, der andere so. (Matthäus 19.22) 8 Ich sage zwar den Ledigen und Witwen: Es ist ihnen gut, wenn sie auch bleiben wie ich.
9 So sie aber sich nicht mögen enthalten, so laß sie freien; es ist besser freien denn Brunst leiden. (1. Timotheus 5.14)
Ehescheidung
10 Den Ehelichen aber gebiete nicht ich, sondern der HERR, daß sich das Weib nicht scheide von dem Manne; (Matthäus 5.32)11 so sie sich aber scheidet, daß sie ohne Ehe bleibe oder sich mit dem Manne versöhne; und daß der Mann das Weib nicht von sich lasse. 12 Den andern aber sage ich, nicht der HERR: So ein Bruder ein ungläubiges Weib hat, und sie läßt es sich gefallen, bei ihm zu wohnen, der scheide sich nicht von ihr.
13 Und so ein Weib einen ungläubigen Mann hat, und er läßt es sich gefallen, bei ihr zu wohnen, die scheide sich nicht von ihm. 14 Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durchs Weib, und das ungläubige Weib ist geheiligt durch den Mann. Sonst wären eure Kinder unrein; nun aber sind sie heilig. (Römer 11.16) 15 So aber der Ungläubige sich scheidet, so laß ihn scheiden. Es ist der Bruder oder die Schwester nicht gefangen in solchen Fällen. Im Frieden aber hat uns Gott berufen. (Römer 14.19) 16 Denn was weißt du, Weib, ob du den Mann wirst selig machen? Oder du, Mann, was weißt du, ob du das Weib wirst selig machen? (1. Petrus 3.1)
Gottes Ruf und der Stand der Berufenen
17 Doch wie einem jeglichen Gott hat ausgeteilt, wie einen jeglichen der HERR berufen hat, also wandle er. Und also schaffe ich's in allen Gemeinden.18 Ist jemand beschnitten berufen, der halte an der Beschneidung. Ist jemand unbeschnitten berufen, der lasse sich nicht beschneiden. 19 Beschnitten sein ist nichts, und unbeschnitten sein ist nichts, sondern Gottes Gebote halten. (Galater 5.6) (Galater 6.15) 20 Ein jeglicher bleibe in dem Beruf, darin er berufen ist. 21 Bist du als Knecht berufen, sorge dich nicht; doch, kannst du frei werden, so brauche es viel lieber.
22 Denn wer als Knecht berufen ist in dem HERRN, der ist ein Freigelassener des HERRN; desgleichen, wer als Freier berufen ist, der ist ein Knecht Christi. (Epheser 6.6) (Philemon 1.16) 23 Ihr seid teuer erkauft; werdet nicht der Menschen Knechte. (1. Korinther 6.20) 24 Ein jeglicher, liebe Brüder, worin er berufen ist, darin bleibe er bei Gott.
Von den Unverheirateten
25 Von den Jungfrauen aber habe ich kein Gebot des HERRN; ich sage aber meine Meinung, als der ich Barmherzigkeit erlangt habe vom HERRN, treu zu sein.26 So meine ich nun, solches sei gut um der gegenwärtigen Not willen, es sei dem Menschen gut, also zu sein. (1. Korinther 10.11) 27 Bist du an ein Weib gebunden, so suche nicht los zu werden; bist du los vom Weibe, so suche kein Weib. 28 So du aber freist, sündigst du nicht; und so eine Jungfrau freit, sündigt sie nicht. Doch werden solche leibliche Trübsal haben; ich verschonte euch aber gern. 29 Das sage ich aber, liebe Brüder: Die Zeit ist kurz. Weiter ist das die Meinung: Die da Weiber haben, daß sie seien, als hätten sie keine; und die da weinten, als weinten sie nicht; (Lukas 14.26) (Römer 13.11)
30 und die sich freuen, als freuten sie sich nicht; und die da kaufen, als besäßen sie es nicht; 31 und die diese Welt gebrauchen, daß sie dieselbe nicht mißbrauchen. Denn das Wesen dieser Welt vergeht. (1. Johannes 2.15-17) 32 Ich wollte aber, daß ihr ohne Sorge wäret. Wer ledig ist, der sorgt, was dem HERRN angehört, wie er dem HERRN gefalle;
33 wer aber freit, der sorgt, was der Welt angehört, wie er dem Weibe gefalle. Es ist ein Unterschied zwischen einem Weibe und einer Jungfrau: (Lukas 14.20) 34 welche nicht freit, die sorgt, was dem HERRN angehört, daß sie heilig sei am Leib und auch am Geist; die aber freit, die sorgt, was der Welt angehört, wie sie dem Manne gefalle. 35 Solches aber sage ich zu eurem Nutzen; nicht, daß ich euch einen Strick um den Hals werfe, sondern dazu, daß es fein zugehe und ihr stets ungehindert dem HERRN dienen könntet. 36 So aber jemand sich läßt dünken, es wolle sich nicht schicken mit seiner Jungfrau, weil sie eben wohl mannbar ist, und es will nichts anders sein, so tue er, was er will; er sündigt nicht, er lasse sie freien.
37 Wenn einer aber sich fest vornimmt, weil er ungezwungen ist und seinen freien Willen hat, und beschließt solches in seinem Herzen, seine Jungfrau also bleiben zu lassen, der tut wohl. 38 Demnach, welcher verheiratet, der tut wohl; welcher aber nicht verheiratet, der tut besser.
Von den Witwen
39 Ein Weib ist gebunden durch das Gesetz, solange ihr Mann lebt; so aber ihr Mann entschläft, ist sie frei, zu heiraten, wen sie will, nur, daß es im HERRN geschehe. (Römer 7.2)40 Seliger ist sie aber, wo sie also bleibt, nach meiner Meinung. Ich halte aber dafür, ich habe auch den Geist Gottes.