1Und Jehova redete zu Mose und sprach:2Rede zu den Kindern Israel und sprich: Wenn ein Weib empfängt und ein männliches Kind gebiert, so wird sie unrein sein sieben Tage; wie in den Tagen der Unreinheit ihrer Krankheit wird sie unrein sein.(3. Mose 15.19)3Und am achten Tage soll das Fleisch seiner Vorhaut beschnitten werden.(1. Mose 17.11-12)(Lukas 2.21)(Johannes 7.22)4Und sie soll 33 Tage im Blute der Reinigung bleiben; nichts Heiliges soll sie anrühren, und zum Heiligtum soll sie nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind.5Und wenn sie ein weibliches Kind gebiert, so wird sie zwei Wochen unrein sein, wie bei ihrer Unreinheit; und 66 Tage soll sie im Blute der Reinigung daheim bleiben.6Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für einen Sohn oder für eine Tochter, so soll sie ein einjähriges Lamm bringen zum Brandopfer, und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer an den Eingang des Zeltes der Zusammenkunft zu dem Priester.(3. Mose 5.7)7Und er soll es vor Jehova darbringen und Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein von dem Flusse ihres Blutes. Das ist das Gesetz der Gebärenden bei einem männlichen oder bei einem weiblichen Kinde.8Und wenn ihre Hand das zu einem Schafe Hinreichende nicht aufbringen kann, so soll sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben nehmen, eine zum Brandopfer und eine zum Sündopfer; und der Priester soll Sühnung für sie tun, und sie wird rein sein.(Lukas 2.24)
1Jahwe ist König, / mit Hoheit umhüllt! / Jahwe hat sich bekleidet / und sich umgürtet mit Kraft! / Ja, fest steht die Welt, / sie stürzt nicht zusammen. (2. Mose 15.18)(Psalm 96.10)(Psalm 97.1)(Psalm 99.1)2Dein Thron steht fest von Anbeginn, / von Ewigkeit her bist du.3Es erhoben die Fluten, Jahwe, / es erhoben die Fluten ihr Toben, / es erhoben die Fluten ihr Klatschen. 4Mehr als das Tosen gewaltiger Fluten, / wuchtiger als die Brandung am Meer / ist Jahwe, der Herr, in der Höhe.5Was du bezeugst, hat sich völlig bewährt. / Heiligkeit gebührt deinem Haus, / Jahwe, für alle kommenden Zeiten.(Psalm 19.8-11)