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2. Petrus - Kapitel 1

Verfasser, Empfänger und Gruß

1 Simon Petrus, Knecht und Apostel Jesu Christi, denen, die einen gleich kostbaren Glauben mit uns empfangen haben durch die Gerechtigkeit unseres Gottes und Heilandes Jesus Christus: 2 Gnade und Friede sei euch vermehrt in der Erkenntnis Gottes und Jesu, unseres Herrn!

Vollkommenheit des göttlichen Heils - Ermahnung zu dementsprechendem Wandel

3 Da seine göttliche Kraft uns alles in betreff des Lebens und der Gottseligkeit geschenkt hat durch die Erkenntnis dessen, der uns berufen hat durch Herrlichkeit und Tugend, (1. Petrus 2.9) 4 durch welche er uns die größten und kostbaren Verheißungen geschenkt hat, auf daß ihr durch diese Teilhaber der göttlichen Natur werdet, indem ihr dem Verderben entflohen seid, das in der Welt ist durch die Lust; 5 ebendeshalb reichet aber auch dar, indem ihr allen Fleiß anwendet, in eurem Glauben die Tugend, in der Tugend aber die Erkenntnis, (Galater 5.6) (Galater 5.22) 6 in der Erkenntnis aber die Enthaltsamkeit, in der Enthaltsamkeit aber das Ausharren, in dem Ausharren aber die Gottseligkeit, 7 in der Gottseligkeit aber die Bruderliebe, in der Bruderliebe aber die Liebe. (Galater 6.10) 8 Denn wenn diese Dinge bei euch sind und reichlich vorhanden, so stellen sie euch nicht träge noch fruchtleer hin bezüglich der Erkenntnis unseres Herrn Jesus Christus. 9 Denn bei welchem diese Dinge nicht sind, der ist blind, kurzsichtig und hat die Reinigung seiner vorigen Sünden vergessen. (1. Johannes 1.2) (1. Johannes 2.9) 10 Darum, Brüder, befleißiget euch um so mehr, eure Berufung und Erwählung fest zu machen; denn wenn ihr diese Dinge tut, so werdet ihr niemals straucheln. 11 Denn also wird euch reichlich dargereicht werden der Eingang in das ewige Reich unseres Herrn und Heilandes Jesus Christus.

Bekräftigung der Ermahnung durch Hinweis auf Apostel- und Prophetenzeugnis

12 Deshalb will ich Sorge tragen, euch immer an diese Dinge zu erinnern, wiewohl ihr sie wisset und in der gegenwärtigen Wahrheit befestigt seid. 13 Ich halte es aber für recht, solange ich in dieser Hütte bin, euch durch Erinnerung aufzuwecken, (2. Korinther 5.1) 14 da ich weiß, daß das Ablegen meiner Hütte bald geschieht, wie auch unser Herr Jesus Christus mir kundgetan hat. (Johannes 21.18-19) 15 Ich will mich aber befleißigen, daß ihr auch zu jeder Zeit nach meinem Abschiede imstande seid, euch diese Dinge ins Gedächtnis zu rufen. 16 Denn wir haben euch die Macht und Ankunft unseres Herrn Jesus Christus nicht kundgetan, indem wir künstlich erdichteten Fabeln folgten, sondern als die da Augenzeugen seiner herrlichen Größe gewesen sind. 17 Denn er empfing von Gott, dem Vater, Ehre und Herrlichkeit, als von der prachtvollen Herrlichkeit eine solche Stimme an ihn erging: "Dieser ist mein geliebter Sohn, an welchem ich Wohlgefallen gefunden habe". (Matthäus 17.5) 18 Und diese Stimme hörten wir vom Himmel her erlassen, als wir mit ihm auf dem heiligen Berge waren. 19 Und so besitzen wir das prophetische Wort befestigt, auf welches zu achten ihr wohl tut, als auf eine Lampe, welche an einem dunklen Orte leuchtet, bis der Tag anbreche und der Morgenstern aufgehe in euren Herzen; 20 indem ihr dies zuerst wisset, daß keine Weissagung der Schrift von eigener Auslegung ist. 21 Denn die Weissagung wurde niemals durch den Willen des Menschen hervorgebracht, sondern heilige Männer Gottes redeten, getrieben vom Heiligen Geiste. (2. Timotheus 3.16-17)

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3. Mose - Kapitel 12

Verordnungen für Wöchnerinnen

1 Und der HERR redete zu Mose und sprach: Sage zu den Kindern Israel und sprich: 2 Wenn ein Weib fruchtbar wird und ein Knäblein gebiert, so soll sie sieben Tage lang unrein sein, ebenso lange wie sie unrein ist, wenn sie unwohl wird, soll sie unrein sein. (3. Mose 15.19) 3 Und am achten Tage soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden. (1. Mose 17.11-12) (Lukas 2.21) (Johannes 7.22) 4 Und sie soll daheim bleiben dreiunddreißig Tage lang im Blut ihrer Reinigung; sie soll nichts Heiliges anrühren und nicht kommen zum Heiligtum, bis die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind. 5 Gebiert sie aber ein Mägdlein, so soll sie zwei Wochen lang unrein sein, wie bei ihrem Unwohlsein, und soll sechsundsechzig Tage lang daheim bleiben in dem Blut ihrer Reinigung. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinigung erfüllt sind für den Sohn oder für die Tochter, so soll sie dem Priester vor die Tür der Stiftshütte ein einjähriges Lamm zum Brandopfer und eine junge Taube oder eine Turteltaube zum Sündopfer bringen; (3. Mose 5.7) 7 der soll es vor dem HERRN opfern und für sie Sühne erwirken, so wird sie rein von ihrem Blutfluß. Das ist das Gesetz für die, welche ein Knäblein oder Mägdlein gebiert. 8 Vermag aber ihre Hand den Preis eines Schafes nicht, so nehme sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine zum Brandopfer und die andere zum Sündopfer, so soll der Priester für sie Sühne erwirken, daß sie rein werde. (Lukas 2.24)