1Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -2Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;3wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.4Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.5So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.6Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.7So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;8wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -9Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -10So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,11so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.12Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.(1. Mose 31.39)13Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.14Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;15wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.(5. Mose 22.28-29)16Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.
20Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.(2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.(Jesaja 1.17)22Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.23Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;24und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -(3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -(5. Mose 24.12-13)26Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
Pflichten gegen Gott
27denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -(2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.(2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.(3. Mose 22.27)30Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)31Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
1Es erhob sich aber ein großes Geschrei des Volks und ihrer Frauen gegen ihre Brüder, die Juden.2Etliche sprachen: Unsrer Söhne und unsrer Töchter und unser sind viele; lasset uns Getreide herschaffen, daß wir zu essen haben und leben!3Andere sprachen: Wir müssen unsere Äcker und unsere Weinberge verpfänden, damit wir Getreide bekommen für den Hunger!4Etliche aber sprachen: Wir haben Geld entlehnt auf unsere Äcker und unsere Weinberge, daß wir dem König die Steuern zahlen können.5Nun ist ja das Fleisch unsrer Brüder wie unser Fleisch, und unsre Kinder sind wie ihre Kinder. Und siehe, wir müssen unsere Söhne und unsere Töchter verpfänden, und von unsern Töchtern sind schon etliche dienstbar geworden, und wir können es nicht verhindern, da ja unsre Äcker und Weinberge bereits andern gehören!6Als ich aber ihr Geschrei und diese Worte hörte, ward ich sehr zornig.7Und mein Herz überlegte in mir, und ich schalt die Vornehmsten und Vorsteher und sprach zu ihnen: Treibet ihr Wucher an euren Brüdern? Und ich brachte eine große Gemeinde wider sie zusammen und sprach zu ihnen:(2. Mose 22.24)8Wir haben nach unserm Vermögen unsere Brüder, die Juden, welche an die Heiden verkauft waren, losgekauft; ihr aber wollt sogar eure Brüder verkaufen, so daß sie sich an uns verkaufen müssen? Da schwiegen sie und fanden keine Antwort.9Und ich sprach: Was ihr da tut, ist nicht gut. Solltet ihr nicht in der Furcht unsres Gottes wandeln wegen der Schmähungen der Heiden, unsrer Feinde?10Ich und meine Brüder und meine Leute haben ihnen auch Geld und Korn geliehen. Wir wollen ihnen doch diese Schuld erlassen!11Gebet ihnen heute noch ihre Äcker, ihre Weinberge, ihre Ölbäume und ihre Häuser zurück, dazu den Hundertsten vom Geld, vom Korn, vom Most und vom Öl, den ihr ihnen auferlegt habt!12Da sprachen sie: Wir wollen es zurückgeben und nichts von ihnen fordern, sondern tun, wie du gesagt hast. Und ich rief die Priester herbei und nahm einen Eid von ihnen, daß sie also tun wollten.13Auch schüttelte ich den Bausch meines Gewandes aus und sprach: Also schüttle Gott jedermann von seinem Hause und von seinem Besitztum ab, der solches versprochen hat und nicht ausführt; ja, so werde er ausgeschüttelt und leer! Und die ganze Gemeinde sprach: Amen! Und sie lobten den HERRN. Und das Volk tat also.
Nehemias Uneigennützigkeit
14Auch habe ich von der Zeit an, da mir befohlen ward, im Lande Juda ihr Landpfleger zu sein, nämlich vom zwanzigsten Jahre bis zum zweiunddreißigsten Jahre des Königs Artasasta, das sind zwölf Jahre, für mich und meine Brüder nicht den Unterhalt eines Landpflegers beansprucht.15Denn die frühern Landpfleger, die vor mir gewesen, hatten das Volk bedrückt und von ihnen Brot und Wein genommen, dazu vierzig Schekel Silber; auch ihre Leute herrschten mit Gewalt über das Volk; ich aber tat nicht also, um der Furcht Gottes willen.16Auch habe ich am Wiederaufbau der Mauer gearbeitet, ohne daß wir Grundbesitz erwarben; und alle meine Leute mußten daselbst zur Arbeit zusammenkommen.17Dazu aßen die Juden und die Vorsteher, hundertfünfzig Mann, und die, welche von den Heiden aus der Umgebung zu uns kamen, an meinem Tisch.18Und man richtete mir täglich einen Ochsen zu, sechs auserlesene Schafe, Geflügel und alle zehn Tage allerlei Wein in Menge; gleichwohl forderte ich damit nicht die Landpflegerkost; denn der Dienst lastete schwer auf diesem Volk.19Gedenke, mein Gott, mir zum Besten, alles dessen, was ich für dieses Volk getan habe!(Nehemia 13.14)(Nehemia 13.22)(Nehemia 13.31)