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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. 1 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. 2 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - 3, 4, 5, 6 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - 7, 8 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - 9, 10 

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. 11, 12, 13, 14, 15 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. 16 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - 17, 18, 19 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - 20 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - 21, 22, 23 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. 24, 25, 26 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. 27 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - 28, 29, 30, 31, 32, 33 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Nehemia - Kapitel 13

Nehemia sorgt für die Absonderung von den Heiden und beseitigt Missstände

1 Zu jener Zeit wurde vor den Ohren des Volkes im Buche Moses gelesen und darin geschrieben gefunden, daß die Ammoniter und Moabiter nimmermehr in die Gemeinde Gottes kommen sollten, 34 2 weil sie den Kindern Israel nicht mit Brot und Wasser entgegenkamen, sondern den Bileam wider sie dingten, damit er sie verfluche; aber unser Gott verwandelte den Fluch in Segen. 35 3 Als sie nun das Gesetz hörten, geschah es, daß sie alles fremde Volk von Israel absonderten. 4 Vorher aber hatte Eljaschib, der Priester, der über die Kammern des Hauses Gottes gesetzt war, ein Verwandter Tobijas, 5 diesem eine große Kammer eingeräumt, wohin man zuvor die Speisopfer, den Weihrauch und die Geräte gelegt hatte, dazu die Zehnten vom Korn, Most und Öl, die Gebühr der Leviten, der Sänger und der Torhüter, dazu das Hebopfer der Priester. 6 Während aber solches geschah, war ich nicht zu Jerusalem. Denn im zweiunddreißigsten Jahre Artasastas, des Königs von Babel, war ich zum König gegangen; aber nach einiger Zeit begehrte ich wieder Urlaub vom König. 7 Und als ich nach Jerusalem kam, erfuhr ich das Übel, das Eljaschib dem Tobija zuliebe getan hatte, indem er ihm eine Kammer in den Vorhöfen des Hauses Gottes eingeräumt hatte. 8 Solches mißfiel mir sehr; und ich warf alle Geräte des Hauses Tobijas vor die Kammer hinaus 9 und befahl, die Kammer zu reinigen; dann brachte ich die Geräte des Hauses Gottes, das Speisopfer und den Weihrauch wieder dorthin.  10 Ich erfuhr auch, daß man den Leviten ihre Anteile nicht gegeben hatte, so daß die Leviten und Sänger, die sonst den Dienst verrichteten, geflohen waren, ein jeder zu seinem Acker. 11 Da schalt ich die Vorsteher und sprach: Warum ist das Haus Gottes verlassen worden? Und ich versammelte jene wieder und stellte sie an ihre Posten.  12 Da brachte ganz Juda die Zehnten vom Korn, Most und Öl in die Vorratskammern. 36 13 Und ich bestellte zu Verwaltern über die Vorräte Selemja, den Priester, und Zadok, den Schriftgelehrten, und Pedaja aus den Leviten und ordnete ihnen Hanan bei, den Sohn Sakkurs, des Sohnes Mattanjas; denn sie wurden für treu erachtet, und ihnen lag es ob, ihren Brüdern auszuteilen. 14 Gedenke mir dessen, mein Gott, und tilge nicht aus deinem Gedächtnis die Wohltaten, die ich dem Hause meines Gottes und seinen Hütern erwiesen habe! 37, 38 15 Zu jener Zeit sah ich, daß etliche in Juda am Sabbat die Keltern traten und Garben einbrachten und Esel beluden, auch Wein, Trauben, Feigen und allerlei Lasten aufluden und solches am Sabbat nach Jerusalem brachten. Da warnte ich sie, an dem Tage Lebensmittel zu verkaufen. 39, 40 16 Es wohnten auch Tyrer dort, die brachten Fische und allerlei Ware und verkauften sie am Sabbat den Kindern Juda und in Jerusalem. 17 Da schalt ich die Obersten von Juda und sprach zu ihnen: Was ist das für eine schlimme Gewohnheit, die ihr habt, den Sabbat zu entheiligen? 18 Taten nicht eure Väter also, und brachte unser Gott nicht darum all dies Unglück über uns und über diese Stadt? Und ihr macht des Zornes noch mehr, indem ihr den Sabbat entheiligt? 19 Und sobald es dunkel wurde in den Toren Jerusalems vor dem Sabbat, ließ ich die Tore schließen; und ich befahl, man solle sie nicht öffnen bis nach dem Sabbat; und ich bestellte einige meiner Knappen an die Tore, damit man am Sabbattag keine Last hereinbringe. 20 Nun blieben die Krämer und Verkäufer von allerlei Ware über Nacht draußen vor Jerusalem, ein oder zweimal. 21 Da verwarnte ich sie und sprach: Warum bleibet ihr über Nacht vor der Mauer? Wenn ihr es noch einmal tut, werde ich Hand an euch legen! Von der Zeit an kamen sie am Sabbat nicht mehr. 22 Und ich befahl den Leviten, sich zu reinigen und zu kommen und die Tore zu hüten, damit der Sabbattag geheiligt werde. Mein Gott, gedenke mir dessen auch, und schone meiner nach deiner großen Barmherzigkeit! 41 23 Auch sah ich zu jener Zeit Juden, welche Frauen von Asdod, Ammon und Moab heimgeführt hatten. 24 Darum redeten auch ihre Kinder halb asdoditisch und konnten nicht jüdisch reden, sondern die Sprache dieses oder jenes Volkes. 25 Und ich schalt sie und fluchte ihnen und schlug etliche Männer von ihnen und raufte ihnen das Haar und beschwor sie bei Gott und sprach: Ihr sollt eure Töchter nicht ihren Söhnen geben, noch von ihren Töchtern für eure Söhne oder für euch selbst nehmen! 42 26 Hat sich nicht Salomo, der König von Israel, damit versündigt? Ihm war doch unter vielen Völkern kein König gleich, und er war seinem Gott lieb, und Gott setzte ihn zum König über ganz Israel; gleichwohl verführten ihn die ausländischen Frauen zur Sünde! 43 27 Und nun muß man von euch vernehmen, daß ihr dieses ganz große Übel tut und euch so an unserm Gott versündigt, daß ihr ausländische Frauen nehmet? 28 Und einer von den Söhnen Jojadas, des Sohnes Eljaschibs, des Hohenpriesters, hatte sich mit Sanballat, dem Horoniter, verschwägert; den jagte ich von mir. 44, 45 29 Gedenke an die, mein Gott, welche das Priestertum und den Bund des Priestertums und der Leviten befleckt haben! 30 Also reinigte ich sie von allem Fremden und bestellte die Ämter der Priester und Leviten und wies jedem seine Arbeit an 31 und sorgte für die rechtzeitige Lieferung des Holzes und der Erstlinge. Gedenke mir das, mein Gott, zum Besten! 46, 47, 48 

Querverweise

1 1. Mose 31.39: Das Zerrissene habe ich nicht zu dir gebracht, ich habe es büßen müssen; von meiner Hand hast du es gefordert, mochte es gestohlen sein bei Tage oder gestohlen bei Nacht.

2 5. Mose 22.28-29: Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:

3 3. Mose 20.6: Und die Seele, die sich zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, wider selbige Seele werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. -

4 3. Mose 20.27: Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen.

5 5. Mose 18.10: Es soll keiner unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen läßt, keiner, der Wahrsagerei treibt, kein Zauberer oder Beschwörer oder Magier,

6 1. Samuel 28.9: Aber das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt ja, was Saul getan hat, daß er die Totenbeschwörer und die Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; und warum legst du meiner Seele eine Schlinge, um mich zu töten?

7 3. Mose 18.23: Und bei keinem Vieh sollst du liegen, so daß du dich an ihm verunreinigst; und ein Weib soll sich nicht vor ein Vieh hinstellen, um mit ihm zu schaffen zu haben: es ist eine schändliche Befleckung.

8 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! und das ganze Volk sage: Amen!

9 5. Mose 13.7: von den Göttern der Völker, die rings um euch her sind, nahe bei dir oder fern von dir, von einem Ende der Erde bis zum anderen Ende der Erde),

10 5. Mose 17.2: Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Tore, die Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche das tun, was böse ist in den Augen Jehovas, deines Gottes, indem sie seinen Bund übertreten,

11 2. Mose 23.9: Und den Fremdling sollst du nicht bedrücken; ihr selbst wisset ja, wie es dem Fremdling zu Mute ist, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. -

12 3. Mose 19.33-34: Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.

13 5. Mose 10.18-19: der Recht schafft der Waise und der Witwe, und den Fremdling liebt, so daß er ihm Brot und Kleider gibt.

14 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.

15 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt! und das ganze Volk sage: Amen!

16 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, leitet den Bedrückten; schaffet Recht der Waise, führet der Witwe Sache!

17 3. Mose 25.36: Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.

18 5. Mose 23.20: Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.

19 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden;

20 5. Mose 24.12-13: Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen;

21 2. Mose 21.6: so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

22 Prediger 10.20: Auch in deinen Gedanken fluche dem Könige nicht, und in deinen Schlafgemächern fluche nicht dem Reichen; denn das Gevögel des Himmels möchte die Stimme entführen, und das Geflügelte das Wort anzeigen.

23 Apostelgeschichte 23.5: Und Paulus sprach: Ich wußte nicht, Brüder, daß es der Hohepriester ist; denn es steht geschrieben: "Von dem Obersten deines Volkes sollst du nicht übel reden".

24 2. Mose 13.2: Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. -

25 2. Mose 13.13: Und jedes Erstgeborene des Esels sollst du mit einem Lamme lösen, und wenn du es nicht lösest, so brich ihm das Genick; und jedes Erstgeborene des Menschen unter deinen Söhnen sollst du lösen.

26 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben;

27 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -

28 3. Mose 7.24: Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.

29 3. Mose 11.40: Und wer von dessen Aas isset, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend; und wer dessen Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.

30 3. Mose 17.15: Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isset, er sei Eingeborener oder Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein.

31 3. Mose 22.8: Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.

32 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

33 Hesekiel 44.31: Kein Aas noch Zerrissenes vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester essen.

34 5. Mose 23.4-6: deshalb weil sie euch nicht mit Brot und mit Wasser entgegengekommen sind auf dem Wege, als ihr aus Ägypten zoget; und weil sie Bileam, den Sohn Beors, aus Pethor in Mesopotamien, wider dich gedungen haben, um dich zu verfluchen.

35 4. Mose 22.5-6: Und er sandte Boten zu Bileam, dem Sohne Beors, nach Pethor, das am Strome ist, in das Land der Kinder seines Volkes, um ihn zu rufen, und er ließ ihm sagen: Siehe, ein Volk ist aus Ägypten gezogen; siehe, es bedeckt die Fläche des Landes, und es liegt mir gegenüber.

36 4. Mose 18.21: Und siehe, den Kindern Levi habe ich allen Zehnten in Israel zum Erbteil gegeben für ihren Dienst, den sie verrichten, den Dienst des Zeltes der Zusammenkunft.

37 Nehemia 5.19: Gedenke mir, mein Gott, zum Guten, alles, was ich für dieses Volk getan habe!

38 Nehemia 13.31: und für die Holzspende zu bestimmten Zeiten und für die Erstlinge. Gedenke es mir, mein Gott, zum Guten!

39 Nehemia 10.32: Und wir verpflichteten uns dazu, uns den dritten Teil eines Sekels im Jahre für den Dienst des Hauses unseres Gottes aufzuerlegen:

40 Jeremia 17.21: So spricht Jehova: Hütet euch bei euren Seelen, und traget keine Last am Sabbathtage, daß ihr sie durch die Tore Jerusalems hereinbringet!

41 Nehemia 13.14: Gedenke meiner um dessentwillen, mein Gott, und tilge nicht aus meine guten Taten, die ich am Hause meines Gottes und an dessen Hut erwiesen habe!

42 5. Mose 7.3: Und du sollst dich nicht mit ihnen verschwägern: Deine Tochter sollst du nicht seinem Sohne geben, und seine Tochter sollst du nicht für deinen Sohn nehmen;

43 1. Könige 11.3: Und er hatte an Weibern siebenhundert Fürstinnen und dreihundert Kebsweiber; und seine Weiber neigten sein Herz.

44 Nehemia 2.19: Als aber Sanballat, der Horoniter, und Tobija, der ammonitische Knecht, und Geschem, der Araber, es hörten, spotteten sie über uns und verachteten uns und sprachen: Was ist das für eine Sache, die ihr tun wollt? Wollt ihr euch wider den König empören?

45 Nehemia 11.10: Von den Priestern: Jedaja, [der Sohn des] Jojarib, Jakin,

46 Nehemia 5.19: Gedenke mir, mein Gott, zum Guten, alles, was ich für dieses Volk getan habe!

47 Nehemia 13.14: Gedenke meiner um dessentwillen, mein Gott, und tilge nicht aus meine guten Taten, die ich am Hause meines Gottes und an dessen Hut erwiesen habe!

48 Nehemia 13.22: Und ich befahl den Leviten, daß sie sich reinigen und kommen sollten, die Tore zu bewachen, um den Sabbathtag zu heiligen. Auch das gedenke mir, mein Gott, und schone meiner nach der Größe deiner Güte!