zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

zurückEinzelansichtvor

2. Chronik - Kapitel 31

Die Neuordnung des Tempeldienstes durch Hiskia

1 Und nach Beendigung aller dieser Festlichkeiten zogen alle Israeliten, die sich eingefunden hatten, hinaus zu den Städten Judas, zerbrachen die Säulen und hieben die Ascheren um und zerstörten die Höhen und die Altäre in ganz Juda und Benjamin, Ephraim und Manasse, bis sie dieselben gänzlich ausgetilgt hatten. Darnach kehrten alle Kinder Israel wieder zu ihrer Besitzung, in ihre Städte zurück. (5. Mose 7.5) (2. Könige 18.4) 2 Hiskia aber stellte die Abteilungen der Priester und der Leviten wieder her, daß jeder seinen Dienst hatte, sowohl die Priester als auch die Leviten, Brandopfer und Dankopfer darzubringen, zu dienen, zu danken und zu loben in den Toren des Lagers des HERRN. 3 Auch gab der König einen Teil seiner Habe für die Brandopfer, für die Brandopfer am Morgen und am Abend, und für die Brandopfer an den Sabbaten und Neumonden und Festen, wie im Gesetze des HERRN geschrieben steht. (4. Mose 28.1) (4. Mose 29.1) 4 Und er gebot dem Volk, das zu Jerusalem wohnte, den Priestern und Leviten ihre Gebühr zu geben, damit sie am Gesetz des HERRN festhalten könnten. 5 Als nun dieser Befehl bekannt ward, gaben die Kinder Israel viele Erstlingsgaben von Korn, Most, Öl, Honig und allem Ertrag des Feldes und brachten die Zehnten von allem in Menge herbei. (2. Mose 23.19) (5. Mose 14.22-23) 6 Und auch die Kinder Israel und Juda, die in den Städten Judas wohnten, brachten den Zehnten von Rindern und Schafen und den Zehnten von den geheiligten Dingen, die dem HERRN, ihrem Gott, geheiligt worden waren, und legten es haufenweise hin. 7 Im dritten Monat fingen sie an, die Haufen aufzuschütten, und im siebenten Monat waren sie damit fertig. 8 Als nun Hiskia und die Obersten hineingingen und die Haufen sahen, lobten sie den HERRN und sein Volk Israel. 9 Und Hiskia befragte die Priester und Leviten wegen dieser Haufen. 10 Da antwortete ihm Asarja, der Oberpriester vom Hause Zadok, und sprach: Seitdem man angefangen hat, das Hebopfer in das Haus des HERRN zu bringen, hat man gegessen und ist satt geworden und hat noch viel übriggelassen; denn der HERR hat sein Volk gesegnet; daher ist eine so große Menge übriggeblieben. 11 Da befahl Hiskia, daß man Vorratskammern herrichte im Hause des HERRN; und sie richteten dieselben her 12 und taten treulich hinein das Hebopfer, die Zehnten und das Geheiligte. Und als Oberaufseher über dieselben wurden bestellt: Kananja, der Levit, und Simei, sein Bruder, als zweiter; 13 dazu Jechiel, Asasja, Nahat, Asahel, Jerimot, Josabad, Eliel, Jismachja, Mahat und Benaja, als Aufseher unter der Leitung Kananjas und Simeis, seines Bruders, nach dem Befehl des Königs Hiskia und Asarjas, des Obersten im Hause Gottes. 14 Und Kore, der Sohn Jimmas, der Levit, der Torhüter gegen Aufgang, war über die freiwilligen Gaben Gottes gesetzt, um das Hebopfer des HERRN und die hochheiligen Dinge herauszugeben. 15 Und unter seiner Leitung waren Eden, Minjamin, Jesua, Semaja, Amarja und Sechanja, um in den Städten der Priester ihren Brüdern abteilungsweise getreulich ihren Anteil zu geben, den Kleinen wie den Großen. 16 berdies wurden sie in Geschlechtsregister eingetragen, alles, was männlich war, von drei Jahren an und darüber, alle, die in das Haus des HERRN gehen sollten nach der täglichen Ordnung an ihren Dienst auf ihren Posten, nach ihren Abteilungen. 17 Und zwar erfolgte die Eintragung der Priester nach ihren Vaterhäusern, und die der Leviten von zwanzig Jahren an und darüber mit Rücksicht auf ihre Ämter, die sie abteilungsweise zu versehen hatten. 18 Und sie hatten sich einzutragen samt ihren Kindern, ihren Weibern, ihren Söhnen und Töchtern, als ganze Gemeinde; denn gewissenhaft heiligten sie sich für das Heiligtum. 19 Und für die Söhne Aarons, die Priester, die in den zu ihren Städten gehörenden Ländereien wohnten , hatte es in jeder Stadt mit Namen bezeichnete Leute, welche die Austeilung an die männlichen Glieder der Priesterfamilien und an alle, die in die levitischen Geschlechtsregister eingetragen waren, zu besorgen hatten. 20 Also handelte Hiskia in ganz Juda und tat, was gut, recht und getreu war vor dem HERRN, seinem Gott. 21 Und in all seinem Werk, das er im Dienste des Hauses Gottes und nach dem Gesetze und Gebot unternahm, um seinen Gott zu suchen, handelte er von ganzem Herzen, und so gelang es ihm auch. (Psalm 1.3)