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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Sprüche - Kapitel 20

1 Der Wein macht Spötter, das Bier Krakeeler. / Wer sich damit berauscht, wird niemals weise. (Sprüche 23.29) (Sprüche 31.5) 2 Das Drohen des Königs gleicht dem Brüllen des Löwen. / Wer seinen Zorn erregt, hat sein Leben verwirkt. (Sprüche 16.14) (Sprüche 19.12) 3 Vom Streit zu lassen, ehrt einen Mann, / doch jeder Trottel stürzt sich hinein. 4 Im Herbst mag der Faule nicht pflügen, / und wenn er ernten will, findet er nichts. (Sprüche 6.6-8) 5 Guter Rat im Herzen des Menschen ist wie ein tiefes Wasser, / doch ein kluger Mann schöpft daraus. (Sprüche 18.4) 6 Viele preisen ihre eigene Frömmigkeit, / doch wer findet einen wirklich treuen Mann? 7 Wer aufrichtig lebt, wie es Gott gefällt: / Glücklich die Kinder, die er hinterlässt! (Psalm 112.2) (Sprüche 14.26) 8 Ein König, der auf dem Richterstuhl sitzt, / findet mit den Augen jeden Bösen heraus. (Psalm 101.3) 9 Wer kann schon sagen: "Mein Gewissen ist rein, / ich bin frei von jeder Schuld"? (Sprüche 28.13) (Sprüche 30.12) 10 Zweierlei Maß und zweierlei Gewicht / sind beide ein Gräuel für Jahwe. (Sprüche 11.1) (Sprüche 20.23) 11 Schon ein junger Mann zeigt an seinen Taten, / ob sein Handeln rein und redlich ist. (Sprüche 22.6) 12 Das Ohr, das hört, das Auge, das sieht, / Jahwe hat beide gemacht. 13 Liebst du den Schlaf, so bist du bald arm. / Mach die Augen auf, dann hast du zu essen. (Sprüche 6.10) 14 "Schlecht, schlecht!" sagt der Käufer, / doch wenn er weggeht, gibt er mit dem Schnäppchen an. 15 Es gibt Gold und viele Perlen - der kostbarste Schmuck ist ein verständiges Wort. 16 Nimm sein Gewand, denn er hat für den Fremden gebürgt, / pfände ihn wegen der Ausländerin. (Sprüche 6.1-5) (Sprüche 27.13) 17 Süß schmeckt ihm das Brot des Betrugs, / doch danach hat er den Mund voller Kies. (Sprüche 9.17) 18 Durch Beratung haben Pläne Bestand. / Zieh nur mit weiser Überlegung in den Kampf! (Sprüche 24.6) 19 Wer als Verleumder umherzieht, gibt Anvertrautes preis. / Lass dich nicht mit einem Schwätzer ein! 20 Wer Vater oder Mutter verflucht, / dessen Lampe erlischt in Finsternis. (2. Mose 21.17) 21 Wer das Erbe hastig an sich reißt, / wird am Ende nicht gesegnet sein. 22 Sag nicht: Ich will das Böse vergelten! / Vertraue Jahwe, er wird dir helfen. (Sprüche 24.29) (Römer 12.17-19) 23 Zweierlei Gewicht und falsche Waage / sind für Jahwe ein Gräuel. (Sprüche 20.10) 24 Von Jahwe sind des Mannes Schritte gelenkt. / Was versteht der Mensch von seinem Weg? 25 Wer vorschnell ruft "Geweiht!" und dann erst sein Gelübde bedenkt, / ist schon in die Falle getappt. (Psalm 101.8) 26 Ein weiser König sondert die Gottlosen aus / und führt das Dreschrad über sie. 27 Der Geist des Menschen ist ein Licht Jahwes, / er durchforscht des Menschen Innerstes. (1. Korinther 2.11) 28 Güte und Treue behüten den König, / ja durch Güte stützt er seinen Thron. (Sprüche 16.12) 29 Der Stolz der Jungen ist ihre Kraft, / die Zierde der Alten das graue Haar. (Sprüche 16.31) 30 Blutige Striemen läutern den Bösen / und Schläge des Menschen Inneres.