zurückEinzelansichtvor

2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

zurückEinzelansichtvor

Sprüche - Kapitel 12

1 Wer Zurechtweisung liebt, der liebt es zu lernen, / wer keinen Tadel erträgt, ist dumm wie das Vieh. (Sprüche 13.1) (Sprüche 13.18) 2 Der Gute beschert sich Gefallen bei Gott, / doch den Ränkeschmied verurteilt Jahwe. 3 Wer Unrecht tut, hat keinen Bestand, / doch der Gerechte steht wie ein tief verwurzelter Baum. (Sprüche 12.12) 4 Eine tüchtige Frau ist eine Krone für ihren Mann, / doch eine Schlampe ist wie Fäulnis im Skelett. (Sprüche 31.10) 5 Ein Gerechter denkt an das Recht, / ein Gottesverächter plant Betrug. (1. Könige 12.6) 6 Das Reden von Gottesverächtern ist ein Lauern auf Blut, / doch die Worte von Aufrichtigen retten davor. 7 Gottlose stürzen und sind nicht mehr, / doch das Haus der Gerechten besteht. (Hiob 8.13) (Sprüche 10.25) 8 Jeder wird nach dem Maß seiner Klugheit gelobt, / doch einen Wirrkopf verachtet man. 9 Besser unbeachtet bleiben und einen Sklaven besitzen, / als ein Wichtigtuer sein, der nichts zu essen hat. 10 Den Gerechten kümmert das Wohl seines Viehs, / wer Gott verachtet, hat ein grausames Herz. (2. Mose 23.5) 11 Wer seine Felder bestellt, hat auch genügend Brot, / doch wer Nichtigkeiten nachjagt, ist ohne Verstand. (Sprüche 28.19) 12 Der Frevler beneidet Böse um ihren Gewinn, / doch die Wurzel der Gerechten gibt Halt. (Sprüche 12.3) 13 Der Böse verfängt sich im Lügengespinst, / der Gerechte entgeht der Gefahr. 14 Wer Gutes sagt, lebt auch gut davon, / und was seine Hände reifen lassen, das kehrt zu ihm zurück. (Römer 2.6) 15 Ein Narr hält alles, was er tut, für recht, / doch ein Weiser hört auf Rat. 16 Ein Dummkopf zeigt seinen Ärger sofort, / doch wer die Beleidigung einsteckt, ist klug. 17 Ein wahrhaftiger Zeuge fördert das Recht, / ein falscher unterstützt den Betrug. 18 Wer unbedacht schwätzt, verletzt mit dem Schwert, / doch die Worte von Weisen sind heilendes Kraut. (Sprüche 13.3) 19 Wahrheit besteht in Ewigkeit, / Lüge vergeht in kürzester Zeit! 20 Wer Böses plant, schadet sich selbst, / wer zum Frieden rät, der kann sich freuen. 21 Kein Unheil stößt dem Gerechten zu, / doch die Gottlosen werden vom Unglück erdrückt. 22 Ein Mensch, der lügt, ist Jahwe ein Gräuel, / nur wer wahrhaftig ist, gefällt ihm wohl. (Sprüche 6.17) 23 Ein kluger Mensch verbirgt sein Wissen, / doch ein Narr schreit seine Dummheit heraus. (Sprüche 29.11) 24 Fleißige werden die Herrschaft erringen, / Faule müssen Zwangsarbeit tun. (Sprüche 10.4) 25 Sorgen drücken einen Menschen nieder, / doch ein gutes Wort richtet ihn auf. (Sprüche 16.24) 26 Der Gerechte zeigt seinem Freund den Weg, / der Gottesverächter wird in die Irre geführt. 27 Wer lässig ist, fängt nie ein Wild, / doch der Fleißige erlangt kostbares Gut. (Sprüche 12.24) 28 Wer gottrecht lebt, findet das Leben. / Auf diesem Weg gibt es keinen Tod.