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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Psalm - Kapitel 31

1 Dem Chorleiter. Ein Psalmlied von David. 2 Bei dir, o Jahwe, suche ich Schutz! / Lass mich niemals enttäuscht von dir sein. / Rette mich in deiner Gerechtigkeit! 3 Leih mir dein Ohr, / befreie mich schnell! / Sei mir ein schützender Fels, / eine rettende Burg! (Psalm 18.3) 4 Ja, du bist Halt und Festung für mich. / Sei du mein Führer, / denn du bist mein Gott! (Psalm 23.3) 5 Zieh mich aus dem Netz, / das sie heimlich gelegt, / denn du bist mein Schutz. (Psalm 25.15) 6 In deine Hand gebe ich meinen Geist. / Jahwe, du hast mich erlöst, / du, der wahrhaftige Gott. (Lukas 23.46) 7 Ich hasse, die da hüten die Nichtse aus Dunst, / doch ich habe Jahwe vertraut. 8 Ich juble vor Freude, / von Güte beglückt. / Du hast mein Elend gesehen, / die Angst meiner Seele erfasst, 9 mich nicht dem Feind ausgeliefert, / sondern mir Raum zum Leben verschafft. (Psalm 18.37) 10 Jahwe, sei mir gnädig, denn ich bin in Angst. / Vom Weinen zeigt sich mein Auge verquollen. / Meine Seele ist matt, und müde mein Leib. (Psalm 6.8) 11 In Kummer schwindet mein Leben dahin, / in Seufzen vergehen meine Jahre. / Meine Kraft ist gebrochen durch meine Schuld / und meine Glieder versagen den Dienst. 12 Zum Spott meiner Feinde bin ich geworden, / meinen Nachbarn zur Last / und ein Schrecken für meine Bekannten. / Wer mich sieht auf den Gassen, / läuft scheu von mir weg. (Psalm 69.11-13) 13 Wie ein Toter vergessen, / wie zerbrochenes Geschirr, / so bin ich ihnen geworden. 14 Ich höre sie tuscheln. / Ein Grauen ringsum! / Sie tun sich zusammen, / halten Rat gegen mich, / um mich zur Strecke zu bringen. (Jeremia 20.10) (Jeremia 46.5) 15 Doch ich, Jahwe, / ich vertraue auf dich, / ich sage: "Du bist mein Gott." 16 In deiner Hand ist all mein Geschick. / Reiß mich aus der Gewalt meiner Feinde, / rette mich vor den Verfolgern. (Psalm 139.16) 17 Lass dein Gesicht leuchten über mir, / in deiner Güte hilf deinem Sklaven heraus. (4. Mose 6.25) (Psalm 80.4) 18 Jahwe, ich rufe zu dir, / beschäme mich nicht. / Lass beschämt werden diese Verbrecher, / zum Schweigen gebracht bei den Toten! 19 Verstummen sollen die Lippen der Lüge, / die gegen die Gerechten geifern / mit Frechheit, Hochmut und Stolz. 20 Wie groß ist deine Güte, / die du verwahrt hast für die, die dich fürchten, / die du denen gewährst, / die Zuflucht suchen bei dir. 21 Du verbirgst sie im Schutz deiner Nähe vor den Ränken der Bösen, / vor den zänkischen Zungen, unter dem Dach deiner Hut. (Psalm 27.5) 22 Gelobt sei Jahwe, der mir Gnade erwiesen, / der seine Wunder zeigte in der belagerten Stadt. (Psalm 17.7) 23 Bestürzt sagte ich: "Er hat mich verstoßen!" / Doch du hast mein flehendes Schreien gehört. (Psalm 116.11) 24 Liebt Jahwe, ihr seine Frommen! / Seine Getreuen behütet Jahwe. / Doch wer anmaßend handelt, / dem zahlt er es heim. 25 Seid stark und habt Mut, / die ihr Jahwe vertraut! (Psalm 27.14)