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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. 1 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. 2 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - 3, 4, 5, 6 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - 7, 8 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - 9, 10 

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. 11, 12, 13, 14, 15 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. 16 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - 17, 18, 19 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - 20 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - 21, 22, 23 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. 24, 25, 26 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. 27 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - 28, 29, 30, 31, 32, 33 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Nehemia - Kapitel 8

1 versammelte sich das ganze Volk auf dem Platz vor dem Wassertor. Sie baten den Gesetzeslehrer Esra, das Buch mit dem Gesetz Moses herbeizubringen, dem Gesetz, das Jahwe den Israeliten verordnet hat. 34 2 Da brachte der Priester Esra das Gesetzbuch vor die ganze Versammlung, vor die Männer und Frauen und alle Kinder, die es schon verstehen konnten. Am 1. Oktober 35 3 las er vom frühen Morgen bis zum Mittag auf dem Platz vor dem Wassertor aus dem Gesetzbuch vor. Das ganze Volk hörte aufmerksam auf die Worte des Buches. 4 Der Schriftgelehrte Esra stand dabei auf einem hölzernen Podest, das man zu diesem Zweck errichtet hatte. Rechts neben ihm standen Mattitja, Schema, Anaja, Urija, Hilkija und Maaseja, und links neben ihm Pedaja, Mischaël, Malkija, Haschum, Haschbaddana, Secharja und Meschullam. 5 Esra öffnete die Schriftrolle vor aller Augen, denn er stand höher als das versammelte Volk. 6 Zuerst pries Esra Jahwe, den großen Gott, und alle antworteten mit erhobenen Händen: "Amen, Amen!" Dann warfen sie sich vor Jahwe nieder, mit dem Gesicht auf den Boden. 7 Die Leviten Jeschua, Bani, Scherebja, Jamin, Akkub, Schabbetai, Hodija, Maaseja, Kelita, Asarja, Josabad, Hanan und Pelaja halfen den Leuten, das Gelesene zu verstehen, wobei das Volk auf seinem Platz blieb. 8 Sie übersetzten die vorgelesenen Abschnitte und erklärten die Weisung Gottes, damit das Volk sie verstehen konnte. 9 Als die Israeliten die Worte des Gesetzes vernahmen, fingen sie an zu weinen. Da sagten der Statthalter Nehemia, der Priester und Gesetzeslehrer Esra und die Leviten, die das Volk unterwiesen: "Seid nicht traurig und weint nicht, denn dieser Tag ist Jahwe, eurem Gott, geweiht! 36 10 Geht jetzt zu eurem Festmahl, esst und trinkt und gebt auch denen etwas ab, für die nichts vorbereitet ist! Heute ist ein Festtag für Jahwe. Seid nicht traurig, denn die Freude an Jahwe ist euer Schutz!" 11 Auch die Leviten redeten dem Volk gut zu: "Beruhigt euch, denn der Tag ist heilig! Ihr müsst nicht traurig sein!" 12 Da gingen alle zum Essen und Trinken und teilten ihr Festmahl mit denen, die nichts hatten. Sie feierten ein großes Freudenfest, denn sie hatten die Worte verstanden, die ihnen übermittelt worden waren. 13 Am nächsten Tag kamen die Sippenoberhäupter des ganzen Volkes mit den Priestern und Leviten zu Esra, dem Schriftgelehrten, um die Aussagen des Gesetzes noch besser zu verstehen. 14 Da entdeckten sie im Gesetz, das Jahwe durch Mose angeordnet hatte, dass die Israeliten während dieses Festes im Oktober in Laubhütten wohnen sollten. 37 15 Da ließen sie in Jerusalem und in allen Städten ausrufen: "Geht auf die umliegenden Berge und holt frische Zweige von edlen und wilden Ölbäumen, von Myrten, von Palmen und anderen dichtbelaubten Bäumen, um Laubhütten zu bauen, wie es das Gesetz vorschreibt!" 16 Das Volk gehorchte und brachte Zweige und baute sich Laubhütten - die einen auf ihren Dachterrassen, die anderen in ihren Höfen, in den Vorhöfen des Tempels oder auf dem Platz vor dem Wassertor oder beim Efraïmtor. 38 17 Die ganze Versammlung der Heimkehrer baute Laubhütten und wohnte darin. Das hatten die Israeliten seit der Zeit von Josua Ben-Nun bis zu diesem Tag nicht mehr getan. Und alle freuten sich sehr. 18 An jedem der sieben Festtage wurde aus dem Buch des göttlichen Gesetzes vorgelesen. Am achten Tag fand die vorgeschriebene Festversammlung statt.

Querverweise

1 1. Mose 31.39: Das Zerrissene habe ich nicht zu dir gebracht, ich habe es büßen müssen; von meiner Hand hast du es gefordert, mochte es gestohlen sein bei Tage oder gestohlen bei Nacht.

2 5. Mose 22.28-29: Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:

3 3. Mose 20.6: Und die Seele, die sich zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, wider selbige Seele werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. -

4 3. Mose 20.27: Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen.

5 5. Mose 18.10: Es soll keiner unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen läßt, keiner, der Wahrsagerei treibt, kein Zauberer oder Beschwörer oder Magier,

6 1. Samuel 28.9: Aber das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt ja, was Saul getan hat, daß er die Totenbeschwörer und die Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; und warum legst du meiner Seele eine Schlinge, um mich zu töten?

7 3. Mose 18.23: Und bei keinem Vieh sollst du liegen, so daß du dich an ihm verunreinigst; und ein Weib soll sich nicht vor ein Vieh hinstellen, um mit ihm zu schaffen zu haben: es ist eine schändliche Befleckung.

8 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! und das ganze Volk sage: Amen!

9 5. Mose 13.7: von den Göttern der Völker, die rings um euch her sind, nahe bei dir oder fern von dir, von einem Ende der Erde bis zum anderen Ende der Erde),

10 5. Mose 17.2: Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Tore, die Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche das tun, was böse ist in den Augen Jehovas, deines Gottes, indem sie seinen Bund übertreten,

11 2. Mose 23.9: Und den Fremdling sollst du nicht bedrücken; ihr selbst wisset ja, wie es dem Fremdling zu Mute ist, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. -

12 3. Mose 19.33-34: Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.

13 5. Mose 10.18-19: der Recht schafft der Waise und der Witwe, und den Fremdling liebt, so daß er ihm Brot und Kleider gibt.

14 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.

15 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt! und das ganze Volk sage: Amen!

16 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, leitet den Bedrückten; schaffet Recht der Waise, führet der Witwe Sache!

17 3. Mose 25.36: Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.

18 5. Mose 23.20: Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.

19 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden;

20 5. Mose 24.12-13: Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen;

21 2. Mose 21.6: so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.

22 Prediger 10.20: Auch in deinen Gedanken fluche dem Könige nicht, und in deinen Schlafgemächern fluche nicht dem Reichen; denn das Gevögel des Himmels möchte die Stimme entführen, und das Geflügelte das Wort anzeigen.

23 Apostelgeschichte 23.5: Und Paulus sprach: Ich wußte nicht, Brüder, daß es der Hohepriester ist; denn es steht geschrieben: "Von dem Obersten deines Volkes sollst du nicht übel reden".

24 2. Mose 13.2: Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. -

25 2. Mose 13.13: Und jedes Erstgeborene des Esels sollst du mit einem Lamme lösen, und wenn du es nicht lösest, so brich ihm das Genick; und jedes Erstgeborene des Menschen unter deinen Söhnen sollst du lösen.

26 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben;

27 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -

28 3. Mose 7.24: Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.

29 3. Mose 11.40: Und wer von dessen Aas isset, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend; und wer dessen Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.

30 3. Mose 17.15: Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isset, er sei Eingeborener oder Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein.

31 3. Mose 22.8: Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.

32 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.

33 Hesekiel 44.31: Kein Aas noch Zerrissenes vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester essen.

34 Esra 7.6: dieser Esra zog herauf von Babel; und er war ein kundiger Schriftgelehrter in dem Gesetz Moses, welches Jehova, der Gott Israels, gegeben hatte. Und weil die Hand Jehovas, seines Gottes, über ihm war, gab ihm der König all sein Begehr.

35 5. Mose 31.10-13: Und Mose gebot ihnen und sprach: Am Ende von sieben Jahren, zur Zeit des Erlaßjahres, am Feste der Laubhütten,

36 Nehemia 5.14: Auch von dem Tage an, da er mich bestellt hatte, um ihr Landpfleger zu sein im Lande Juda, vom 20 Jahre bis zum 32 Jahre des Königs Artasasta, zwölf Jahre lang, habe ich mit meinen Brüdern die Speise des Landpflegers nicht gegessen.

37 3. Mose 23.42: In Laubhütten sollt ihr wohnen sieben Tage; alle Eingeborenen in Israel sollen in Laubhütten wohnen;

38 Nehemia 8.1: Und als der siebte Monat herankam und die Kinder Israel in ihren Städten waren, da versammelte sich das ganze Volk wie ein Mann auf dem Platze, der vor dem Wassertore liegt. Und sie sprachen zu Esra, dem Schriftgelehrten, daß er das Buch des Gesetzes Moses bringen sollte, welches Jehova Israel geboten hatte.