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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Nehemia - Kapitel 4

1 Als Sanballat und Tobija, die Araber, die Ammoniter und die Leute von Aschdod erfuhren, dass der Wiederaufbau der Mauern Jerusalems Fortschritte machte, denn die Lücken schlossen sich allmählich, gerieten sie in Wut. 2 Sie verbündeten sich, um bewaffnet gegen Jerusalem zu ziehen und dort Verwirrung zu stiften. 3 Wir aber flehten zu unserem Gott und stellten Tag und Nacht Wachen gegen sie auf. 4 Doch dann sagten die Juden: "Die Kraft der Träger reicht nicht mehr, der Schutt ist viel zu viel! Wir schaffen es nicht mehr, an der Mauer zu bauen!" 5 Unsere Feinde aber sagten sich: "Sie sollen nichts merken und nichts von uns sehen, bis wir mitten unter ihnen sind. Dann schlagen wir sie tot und machen diesem Unternehmen ein Ende." 6 Und die Juden, die in ihrer Nähe wohnten, sagten uns vielleicht zehnmal: "Wohin ihr euch auch dreht, überall sind sie gegen uns." 7 Da stellte ich alle wehrfähigen Männer an den offenen Stellen, wo die Mauer niedriger war als der Platz dahinter, nach Sippen geordnet und mit Schwertern, Speeren und Bogen bewaffnet auf. 8 Nachdem ich mir alles angesehen hatte, sagte ich zu den führenden Männern, den Vorstehern und dem übrigen Volk: "Habt keine Angst vor ihnen! Denkt vielmehr daran, wie groß und mächtig der Herr ist! Und kämpft für eure Brüder, eure Söhne und Töchter, eure Frauen und euren Besitz!" (Nehemia 1.5) 9 Als unsere Feinde hörten, dass wir gewarnt waren und Gott ihren Plan vereitelt hatte, konnten wir alle zu unseren Arbeitsplätzen an der Mauer zurückkehren. (Hiob 5.12) 10 Doch von diesem Tag an arbeitete nur die Hälfte meiner Leute am Bau mit, während die andere Hälfte Wache hielt, mit Speeren und Schilden, Bogen und Schuppenpanzern ausgerüstet. Und die Oberen standen hinter den Leuten von Juda, 11 die an der Mauer bauten. Die Lastträger arbeiteten so: Mit der einen Hand taten sie ihre Arbeit, mit der anderen hielten sie die Waffe. 12 Alle Bauleute hatten während der Arbeit das Schwert am Gurt. Und ich hatte den Mann mit dem Schofar immer bei mir. 13 Zu den Vornehmen, den Vorstehern und dem Volk hatte ich gesagt: "Unsere Baustelle ist groß und weitläufig. Wir müssen uns über die ganze Mauer verteilen und sind dadurch weit voneinander entfernt. 14 Wenn ihr von irgendeiner Stelle den Schofar hört, kommt sofort zu uns dorthin. Unser Gott wird für uns kämpfen." 15 So arbeiteten wir vom ersten Morgenrot an, bis die Sterne hervortraten. Die Hälfte der Männer hatte ständig den Speer in der Hand. 16 Ich hatte befohlen, dass jeder mit seinen Leuten auch nachts in Jerusalem bleiben solle. So konnten sie uns nachts beim Wachdienst helfen und tagsüber an die Arbeit gehen. 17 Weder ich noch einer von meinen Brüdern, weder meine Diener noch die Männer meiner Leibwache kamen in dieser Zeit aus den Kleidern. Selbst beim Waschen hatte jeder seine Waffe bei sich.