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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Hiob - Kapitel 33

1 "So hör auf meine Rede, Hiob, / nimm meine Worte zu Ohren. 2 Sieh doch, ich habe meinen Mund geöffnet, / die Worte liegen mir auf der Zunge. 3 Ich rede mit aufrichtigem Herzen, / meine Lippen bringen klares Wissen vor. 4 Gottes Geist hat mich gemacht, / der Hauch des Allmächtigen belebt mich. 5 Wenn du kannst, so antworte mir, / leg es mir vor und stell dich! 6 Schau, vor Gott bin ich wie du, / vom Ton geknetet bin auch ich. (Hiob 10.9) 7 Furcht vor mir muss dich nicht schrecken, / ich setze dich nicht unter Druck." 8 "Du sagtest doch vor meinen Ohren, / und den Laut deiner Worte höre ich noch: 9 'Ich bin rein, ohne Vergehen, / makellos und frei von Schuld. (Hiob 16.17) (Hiob 27.6) (Hiob 31.1) 10 Doch er fand eine Sache gegen mich, / er hält mich für seinen Feind. (Hiob 13.24) (Hiob 19.11) 11 Er legt meine Füße in den Block, / überwacht jeden meiner Wege.' 12 Da liegst du falsch, / entgegne ich dir, / denn Gott ist mehr als ein Mensch. 13 Was haderst du mit ihm? / Er gibt keine Antwort über sein Tun." 14 "Doch in einer Weise redet Gott, / und in zweien, / und man achtet nicht darauf. 15 Im Traum, im Nachtgesicht, / wenn Schlaf die Menschen überfällt, / im Schlummer auf dem Lager. 16 Dann öffnet er dem Menschen das Ohr / und bestätigt die Warnung für ihn, (Hiob 36.10) (Psalm 16.7) 17 um den Menschen von seinem Tun abzubringen, / den Hochmut auszutreiben vom Mann. (Psalm 119.67) (Psalm 119.71) 18 Er will ihn vor dem Grab bewahren, / sein Leben vom Lauf in den Tod. 19 Er wird gemahnt durch Schmerz auf dem Lager, / den er in allen seinen Gliedern fühlt. 20 Dann ist ihm selbst das Essen zuwider, / die Lieblingsspeise mag er nicht mehr. 21 Er magert ab bis auf die Knochen; / sie stehen vor, wo man sie früher nicht sah. 22 Sein Leben nähert sich dem Grab, / seine Seele den Mächten des Todes. 23 Ist dann ein Bote für ihn da, / ein Mittler, einer von tausend, / der dem Menschen das Rechte erklärt, (Hebräer 1.14) 24 so ist er ihm gnädig und spricht: / 'Lass ihn nicht ins Grab hinuntergehen, / ich fand das Lösegeld für ihn.' 25 Dann wird sein Körper wieder frisch und stark, / er kehrt in die Zeit seiner Jugend zurück. (Psalm 103.5) 26 Dann fleht er zu Gott, und dieser nimmt ihn gnädig an; / er darf sein Angesicht mit Jubel schauen, / und dieser gibt dem Menschen seine Gerechtigkeit wieder. 27 Er wird vor den Leuten singen und sagen: / 'Ich hatte gesündigt und das Recht verdreht, / und er hat es mir nicht vergolten. 28 Er hat mich erlöst vor dem Abstieg ins Grab, / und mein Leben schaut das Licht.' (Hiob 33.18) 29 Ja, das alles tut Gott / zwei- und dreimal mit dem Mann, 30 um sein Leben vom Grab abzuwenden, / dass das Licht des Lebens ihm leuchte. (Psalm 103.4) (Psalm 56.14) 31 Merke auf, Hiob, höre mir zu; / schweig, denn ich will reden! 32 Doch hast du Worte, so antworte mir! / Sprich, denn gern gäb ich dir recht! 33 Wenn nicht, so höre mir zu; / schweig, und ich zeige dir, was Weisheit ist!"