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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Hiob - Kapitel 28

1 "Das Silber hat seinen Fundort, / das Gold eine Stätte, wo man es wäscht. 2 Eisen holt man aus der Erde, / Kupfer schmilzt man aus Gestein. 3 Man setzt der Finsternis ein Ende; / bis in die letzten Winkel stößt man vor; / aus tiefem Dunkel holt man das Gestein. 4 Man teuft einen Schacht von da aus, wo man wohnt. / Und dort, wo kein Wanderer vorüberzieht, / baumeln und schweben sie fern von den Menschen. 5 Oben auf der Erde sprosst das Getreide, / und unten wird sie wie von Feuer zerwühlt. 6 Ihre Steine bergen den Saphir, / auch Goldstaub findet sich dort. 7 Kein Adler kennt diesen Pfad, / kein Habicht hat ihn je erblickt; 8 nie betrat ihn ein wildes Tier, / kein Löwe ging je dort entlang. 9 An harten Stein hat man die Hand gelegt, / vom Fuß der Berge aus wühlt man sie um 10 und treibt Stollen in die Felsen vor. / Kostbares hat das Auge erblickt. 11 Die Wasseradern hat man eingedämmt. / Verborgenes zieht man ans Licht. (Hiob 28.25) 12 Aber die Weisheit, wo findet man sie? / Wo ist der Ort des Verstandes? 13 Kein Mensch kennt die Stelle, wo sie ist, / und im Land der Lebenden findet man sie nicht. 14 Die Tiefe sagt: 'Sie ist nicht hier!', / und das Meer: 'Auch nicht bei mir.' 15 Sie wird mit keinem Geld gekauft / und nicht mit Silber aufgewogen. (Sprüche 3.14-15) (Sprüche 8.10-11) 16 Man kann sie nicht mit Ofirgold bezahlen, / mit kostbarem Onyx und Saphir. (1. Könige 9.28) 17 Gold und Glas haben nicht ihren Wert, / man kann sie nicht gegen Goldschmuck eintauschen, 18 ganz zu schweigen von Korallen und Kristall. / Wer Weisheit hat, hat mehr als Perlen. 19 Der Topas aus Nubien kommt ihr nicht gleich, / reines Gold wiegt sie nicht auf. (2. Mose 28.17) 20 Die Weisheit - wo kommt sie nur her? / Wo ist der Ort des Verstandes? 21 Dem menschlichen Auge ist sie verborgen, / auch die Vögel erspähen sie nicht. 22 Selbst Abgrund und Tod müssen bekennen: / 'Wir haben bloß von ihr reden gehört.' 23 Nur Gott versteht ihren Weg, / nur er kennt ihre Stätte. (Sprüche 8.22) 24 Denn er blickt bis zu den Enden der Erde, / sieht alles auf der ganzen Welt. 25 Als er dem Wind sein Gewicht gab, / als er das Maß des Wassers bestimmte, (Hiob 26.10) 26 als er das Gesetz des Regens verfügte / und die Bahn für den Donnerstrahl, 27 da sah er sie und hat sie ermessen, / er setzte sie ein und ergründete sie. 28 Und den Menschen sagte er: / 'Seht, Jahwe zu fürchten ist Weisheit, / und Böses zu meiden, Verstand!'" (Psalm 111.10) (Sprüche 1.7)