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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Hiob - Kapitel 13

1 Schaut, all das hat mein Auge gesehen, / mein Ohr gehört und sich gemerkt. 2 Was ihr da wisst, das weiß ich auch, / ich stehe euch in nichts zurück." (Hiob 12.14) 3 "Doch zum Allmächtigen will ich reden, / mit Gott zu streiten ist mein Wunsch! 4 Ihr habt doch nur Pflaster aus Lügen, / Pfuschärzte seid ihr allesamt. 5 Wenn ihr doch endlich schweigen wolltet, / dann hielte man das noch für Weisheit! (Sprüche 17.28) 6 Hört euch meine Rechtfertigung an, / merkt auf den Streit meiner Worte! 7 Wollt ihr Falsches reden für Gott / und Lügen vorbringen für ihn? 8 Wollt ihr für ihn Partei ergreifen, / Gottes Sache vertreten? 9 Wird es gut für euch sein, wenn er euch erforscht? / Lässt er sich von euch täuschen wie ein Mensch? 10 Tadeln, ja tadeln wird er euch, / wenn ihr heimlich Partei ergreift. 11 Erschreckt ihr nicht vor seiner Majestät, / wird die Angst vor ihm euch nicht packen? 12 Eure Sätze sind nur Sprüche aus Staub, / eure Schilde bestehen aus Ton. 13 Seid still, ich will jetzt reden, / mag über mich kommen, was will. 14 Und wenn ich Kopf und Kragen riskiere, / ich setze mein Leben aufs Spiel! 15 Und wenn er mich tötet, ich warte auf ihn / und verantworte mich direkt vor ihm. 16 Schon darin sehe ich mein Heil, / denn kein Schurke hat Zutritt bei ihm. 17 Hört mir nur ganz aufmerksam zu, / dass meine Erklärung auch in eure Ohren dringt. 18 Seht, ich bin für den Rechtsstreit gerüstet, / und ich weiß, ich bekomme Recht! 19 Wer könnte den Prozess gewinnen gegen mich? / Dann wollte ich schweigen und zugrunde gehen." 20 "Nur zweierlei tu mir nicht an, / dann verberge ich mich nicht vor dir: 21 'Nimm deine schwere Hand von mir weg, / und dein Schrecken befalle mich nicht!' (Hiob 9.34) 22 Dann kannst du rufen, und ich antworte dir, / oder ich rede, und du antwortest mir. 23 Wie groß ist meine Schuldenlast bei dir? / Was sind meine Vergehen und Sünden? 24 Warum verbirgst du dein Gesicht, / behandelst mich wie deinen Feind? (Hiob 19.11) 25 Willst du ein verwehtes Blatt verschrecken, / verfolgst du einen dürren Halm? 26 Denn Bitteres teilst du mir zu; / für meine Jugendsünden lässt du mich büßen. (Psalm 25.7) 27 Du steckst meine Füße in den Block, / beobachtest all meine Wege / und grenzt mich ein auf Schritt und Tritt, 28 der ich doch wie Moder zerfalle, / wie ein Kleid, das die Motte zerfraß."