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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Ester - Kapitel 5

1 Am dritten Tag legte Ester ihre königlichen Gewänder an und betrat den inneren Hof vor dem Königspalast. Der König saß gerade auf seinem Thron, der dem Eingang gegenüber stand. 2 Als er die Königin Ester im Hof stehen sah, fand sie seine Gunst und er streckte ihr das goldene Zepter entgegen, das er in der Hand hielt. Ester trat heran und berührte die Spitze des Zepters. (Ester 4.11) (Ester 8.4) 3 Der König fragte sie: "Was hast du, Königin Ester? Was ist dein Wunsch? Auch wenn es die Hälfte meines Reiches kosten würde, soll er dir erfüllt werden!" 4 Da sagte Ester: "Wenn es dem König recht ist, möge er heute mit Haman zu dem Festmahl kommen, das ich für ihn vorbereitet habe." (Ester 1.19) 5 "Holt Haman!", sagte der König. "Beeilt euch, damit wir Esters Einladung folgen können!" So kamen der König und Haman zu dem Mahl, das Ester vorbereitet hatte. 6 Als sie dann Wein tranken, fragte der König: "Was ist nun dein Wunsch? Ich erfülle ihn dir. Fordere, was du willst, bis zur Hälfte meines Reiches!" (Ester 9.12) 7 "Ja, ich habe eine große Bitte", erwiderte Ester. 8 "Wenn ich die Gunst des Königs gefunden habe und wenn es dem König gefällt, meinen Wunsch zu erfüllen, dann möge er morgen noch einmal mit Haman zu dem Mahl kommen, das ich vorbereitet habe. Dann werde ich die Frage des Königs beantworten." 9 Haman ging an diesem Tag voller Freude und guter Laune hinaus. Doch als er im Tor an Mordechai vorbeikam und sah, dass der nicht aufstand und ihm keinerlei Ehrerbietung erwies, wurde er von Wut gepackt. 10 Doch er beherrschte sich und ging nach Hause. Dann ließ er seine Freunde und seine Frau Seresch kommen. 11 Vor ihnen prahlte er mit seinem großen Reichtum, der Menge seiner Söhne und strich voller Stolz heraus, wie der König ihn zu einem mächtigen Mann gemacht und über alle Fürsten und Beamten des Königs gestellt habe. 12 "Sogar die Königin Ester", fuhr er fort, "hat außer dem König niemand zu ihrem Festmahl kommen lassen als mich. Und morgen bin ich wieder mit dem König zu ihr eingeladen. 13 Aber das alles bedeutet mir gar nichts, wenn der Jude Mordechai nicht bald aus dem Palastbezirk verschwindet." 14 Da rieten ihm seine Frau und seine Freunde: "Lass einen Pfahl aufrichten, der 25 Meter hoch ist! Und besorge dir morgen früh vom König die Erlaubnis, Mordechai daran aufhängen zu lassen. Dann kannst du vergnügt mit dem König zum Mahl gehen." Der Vorschlag gefiel Haman so gut, dass er gleich Befehl gab, den Pfahl aufzustellen.