2. Mose - Kapitel 22
1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. 1 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. 2 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.Todeswürdige Vergehen
17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - 3, 4, 5, 6 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - 7, 8 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - 9, 10Aufforderung zum Schutz der Schwachen
20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. 11, 12, 13, 14, 15 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. 16 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - 17, 18, 19 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - 20 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;Pflichten gegen Gott
27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - 21, 22, 23 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. 24, 25, 26 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. 27 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - 28, 29, 30, 31, 32, 33 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.Ester - Kapitel 3
1 Einige Zeit später erhob König Xerxes Haman Ben-Hammedata aus Agag zu höchsten Ehren und Würden. Er gab ihm einen Rang über allen anderen Fürsten in seiner Umgebung. 2 Alle königlichen Beamten im Palastbezirk mussten sich auf Befehl des Königs vor Haman hinknien und tief niederbeugen. Mordechai jedoch kniete sich nicht hin, er beugte sich nicht. 3 Da fragten ihn die anderen Beamten: "Warum übertrittst du dauernd das Gebot des Königs?" 4 "Weil ich Jude bin", sagte er. Als sie ihm dennoch Tag für Tag zusetzten und er nicht darauf reagierte, zeigten sie ihn bei Haman an. Sie wollten sehen, ob er mit seiner Begründung durchkam. 5 Haman wurde wütend, als er erfuhr, dass Mordechai sich nicht hinkniete und vor ihm beugte. 6 Doch weil er es für unter seiner Würde hielt, sich an Mordechai allein zu rächen, beschloss er, alle Juden im ganzen Reich des Xerxes zu vernichten. Man hatte ihm nämlich mitgeteilt, dass Mordechai ein Jude wäre. 7 Im April des zwölften Regierungsjahres von König Xerxes loste man vor Haman den günstigsten Zeitpunkt für die Aktion aus. Das Pur, das Los, fiel auf den 13. März des folgenden Jahres. 34 8 Danach sagte er zum König: "Da gibt es ein Volk, das über alle Provinzen verstreut lebt und sich von allen anderen Völkern in deinem Reich absondert. Ihre Gesetze unterscheiden sich von denen aller anderen Völker, und die königlichen Gesetze befolgen sie nicht. Das darf sich der König nicht bieten lassen. 9 Wenn der König zustimmt, soll durch einen Erlass befohlen werden, sie auszurotten. Ich werde dann den Verwaltern der Staatskasse 10.000 Talente Silber aushändigen." 10 Der König zog seinen Siegelring vom Finger, gab ihn Haman, dem Judenfeind, 35 11 und sagte: "Das Silber kannst du behalten, und mit dem Volk kannst du machen, was du willst." 12 Am 13. April ließ Haman die Schreiber des Königs rufen und diktierte ihnen einen Erlass an die Satrapen, die Statthalter der Provinzen und die Fürsten der Völker, jeweils in der Schrift und Sprache des einzelnen Volkes. Der Erlass wurde im Namen von König Xerxes verfasst und mit seinem Siegelring versiegelt. 36 13 Eilboten sollten die Schreiben in alle Provinzen des Königs befördern. Sie enthielten den Befehl, alle Juden zu vernichten, umzubringen und zu beseitigen, Jung und Alt, Männer, Frauen und Kinder. Ihr Besitz sollte zur Plünderung freigegeben werden. Und das alles sollte am 13. März des folgenden Jahres geschehen. 14 Eine Abschrift davon sollte in jeder Provinz als Gesetz erlassen werden, die allen Völkern eröffnete, sich für diesen Tag bereit zu halten. 15 Auf Anordnung des Königs machten sich die Eilboten sofort auf den Weg. Auch im Palastbezirk von Susa wurde der Erlass bekannt gemacht. Während die ganze Stadt in Aufregung geriet, ließen sich der König und Haman zu einem Trinkgelage nieder.Querverweise
1 1. Mose 31.39: Das Zerrissene habe ich nicht zu dir gebracht, ich habe es büßen müssen; von meiner Hand hast du es gefordert, mochte es gestohlen sein bei Tage oder gestohlen bei Nacht.
2 5. Mose 22.28-29: Wenn ein Mann ein Mädchen findet, eine Jungfrau, die nicht verlobt ist, und ergreift sie und liegt bei ihr, und sie werden gefunden:
3 3. Mose 20.6: Und die Seele, die sich zu den Totenbeschwörern und zu den Wahrsagern wendet, um ihnen nachzuhuren, wider selbige Seele werde ich mein Angesicht richten und sie ausrotten aus der Mitte ihres Volkes. -
4 3. Mose 20.27: Und wenn in einem Manne oder einem Weibe ein Totenbeschwörer- oder Wahrsagergeist ist, so sollen sie gewißlich getötet werden; man soll sie steinigen, ihr Blut ist auf ihnen.
5 5. Mose 18.10: Es soll keiner unter dir gefunden werden, der seinen Sohn oder seine Tochter durchs Feuer gehen läßt, keiner, der Wahrsagerei treibt, kein Zauberer oder Beschwörer oder Magier,
6 1. Samuel 28.9: Aber das Weib sprach zu ihm: Siehe, du weißt ja, was Saul getan hat, daß er die Totenbeschwörer und die Wahrsager aus dem Lande ausgerottet hat; und warum legst du meiner Seele eine Schlinge, um mich zu töten?
7 3. Mose 18.23: Und bei keinem Vieh sollst du liegen, so daß du dich an ihm verunreinigst; und ein Weib soll sich nicht vor ein Vieh hinstellen, um mit ihm zu schaffen zu haben: es ist eine schändliche Befleckung.
8 5. Mose 27.21: Verflucht sei, wer bei irgend einem Vieh liegt! und das ganze Volk sage: Amen!
9 5. Mose 13.7: von den Göttern der Völker, die rings um euch her sind, nahe bei dir oder fern von dir, von einem Ende der Erde bis zum anderen Ende der Erde),
10 5. Mose 17.2: Wenn in deiner Mitte, in einem deiner Tore, die Jehova, dein Gott, dir gibt, ein Mann oder ein Weib gefunden wird, welche das tun, was böse ist in den Augen Jehovas, deines Gottes, indem sie seinen Bund übertreten,
11 2. Mose 23.9: Und den Fremdling sollst du nicht bedrücken; ihr selbst wisset ja, wie es dem Fremdling zu Mute ist, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. -
12 3. Mose 19.33-34: Und wenn ein Fremdling bei dir weilt in eurem Lande, so sollt ihr ihn nicht bedrücken.
13 5. Mose 10.18-19: der Recht schafft der Waise und der Witwe, und den Fremdling liebt, so daß er ihm Brot und Kleider gibt.
14 5. Mose 24.17-18: Du sollst das Recht eines Fremdlings und einer Waise nicht beugen; und das Kleid einer Witwe sollst du nicht pfänden.
15 5. Mose 27.19: Verflucht sei, wer das Recht des Fremdlings, der Waise und der Witwe beugt! und das ganze Volk sage: Amen!
16 Jesaja 1.17: Lernet Gutes tun, trachtet nach Recht, leitet den Bedrückten; schaffet Recht der Waise, führet der Witwe Sache!
17 3. Mose 25.36: Du sollst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe.
18 5. Mose 23.20: Dem Fremden magst du Zins auflegen, aber deinem Bruder sollst du keinen Zins auflegen; damit Jehova, dein Gott, dich segne in allem Geschäft deiner Hand in dem Lande, wohin du kommst, um es in Besitz zu nehmen.
19 5. Mose 24.10: Wenn du deinem Nächsten irgend ein Darlehn leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um ihm ein Pfand abzupfänden;
20 5. Mose 24.12-13: Und wenn er ein dürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfande schlafen legen;
21 2. Mose 21.6: so soll sein Herr ihn vor die Richter bringen und ihn an die Tür oder an den Pfosten stellen, und sein Herr soll ihm das Ohr mit einer Pfrieme durchbohren; und er soll ihm dienen auf ewig.
22 Prediger 10.20: Auch in deinen Gedanken fluche dem Könige nicht, und in deinen Schlafgemächern fluche nicht dem Reichen; denn das Gevögel des Himmels möchte die Stimme entführen, und das Geflügelte das Wort anzeigen.
23 Apostelgeschichte 23.5: Und Paulus sprach: Ich wußte nicht, Brüder, daß es der Hohepriester ist; denn es steht geschrieben: "Von dem Obersten deines Volkes sollst du nicht übel reden".
24 2. Mose 13.2: Heilige mir alles Erstgeborene, was irgend die Mutter bricht unter den Kindern Israel, an Menschen und an Vieh; es ist mein. -
25 2. Mose 13.13: Und jedes Erstgeborene des Esels sollst du mit einem Lamme lösen, und wenn du es nicht lösest, so brich ihm das Genick; und jedes Erstgeborene des Menschen unter deinen Söhnen sollst du lösen.
26 5. Mose 18.4: Die Erstlinge deines Getreides, deines Mostes und deines Öles, und die Erstlinge von der Schur deiner Schafe sollst du ihm geben;
27 3. Mose 22.27: Wenn ein Rind oder ein Schaf oder eine Ziege geboren wird, so soll es sieben Tage unter seiner Mutter sein; und vom achten Tage an und weiterhin wird es wohlgefällig sein zur Opfergabe eines Feueropfers dem Jehova. -
28 3. Mose 7.24: Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann verwendet werden zu allerlei Werk; aber ihr sollt es durchaus nicht essen.
29 3. Mose 11.40: Und wer von dessen Aas isset, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend; und wer dessen Aas trägt, soll seine Kleider waschen und wird unrein sein bis an den Abend.
30 3. Mose 17.15: Und jeder, der ein Aas oder Zerrissenes isset, er sei Eingeborener oder Fremdling, der soll seine Kleider waschen und sich im Wasser baden, und er wird unrein sein bis an den Abend; dann wird er rein sein.
31 3. Mose 22.8: Aas und Zerrissenes soll er nicht essen, daß er sich dadurch verunreinige. Ich bin Jehova.
32 5. Mose 14.21: Ihr sollt kein Aas essen; dem Fremdling, der in deinen Toren ist, magst du es geben, daß er es esse, oder verkaufe es einem Fremden; denn ein heiliges Volk bist du Jehova, deinem Gott. - Du sollst ein Böcklein nicht kochen in der Milch seiner Mutter.
33 Hesekiel 44.31: Kein Aas noch Zerrissenes vom Gevögel und vom Vieh sollen die Priester essen.
34 Ester 9.24: Denn Haman, der Sohn Hammedathas, der Agagiter, der Widersacher aller Juden, hatte gegen die Juden den Anschlag ersonnen, sie umzubringen, und hatte das Pur, das ist das Los, geworfen, um sie zu vertilgen und sie umzubringen.
35 Ester 8.2: Und der König zog seinen Siegelring ab, den er Haman weggenommen hatte, und gab ihn Mordokai. Und Esther setzte Mordokai über das Haus Hamans.
36 Ester 1.22: Und er sandte Briefe in alle Landschaften des Königs, in jede Landschaft nach ihrer Schrift, und an jedes Volk nach seiner Sprache: daß jeder Mann Herr in seinem Hause sein und nach der Sprache seines Volkes reden solle.