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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Ester - Kapitel 2

1 Einige Zeit nach diesem Geschehen hatte sich der Zorn des Königs gelegt. Er dachte an das, was Waschti getan hatte und wie sie von ihm getrennt worden war. 2 Seine jungen Diener bemerkten es und schlugen ihm vor: "Man sollte für den König schöne, unberührte junge Mädchen suchen. 3 Der König könnte Beamte in allen Provinzen seines Reiches beauftragen, diese Mädchen in seinen Harem nach Susa zu bringen. Der königliche Eunuch Hegai, der für die Frauen des Königs verantwortlich ist, kann sie in seine Obhut nehmen und dafür sorgen, dass sie alle Mittel zur Schönheitspflege bekommen. 4 Das Mädchen, das dem König am besten gefällt, sollte dann an Waschtis Stelle Königin werden." Der König fand den Vorschlag gut und gab die entsprechenden Anordnungen. 5 Nun lebte im Palastbezirk von Susa ein jüdischer Mann namens Mordechai Ben-Jaïr aus dem Stamm Benjamin. Er war ein Nachkomme von Schimi und Kisch. (1. Samuel 14.51) 6 Seine Vorfahren waren unter den Verschleppten gewesen, die vom babylonischen König Nebukadnezzar mit König Jojachin von Juda in die Verbannung geführt worden waren. (2. Könige 24.15-16) 7 Mordechai hatte nun die Tochter seines Onkels nach dem Tod ihrer Eltern als Pflegetochter angenommen. Sie hieß Hadassa, wurde aber auch Ester genannt und war außerordentlich schön. (Ester 2.15) 8 Als der königliche Erlass bekannt gemacht war und viele Mädchen in den Palastbezirk von Susa gebracht wurden, war auch Ester unter ihnen. Sie wurde in den königlichen Harem aufgenommen und dem Eunuchen Hegai übergeben. 9 Das Mädchen fiel ihm auf und gewann seine Gunst. Er sorgte dafür, dass ihre Schönheitspflege sofort begann und sie die beste Ernährung erhielt. Sieben ausgewählte Dienerinnen aus dem königlichen Haushalt stellte er ihr zur Verfügung und ließ sie in die schönsten Räume des Frauenpalastes umziehen. 10 Ester verschwieg jedoch ihre jüdische Herkunft, wie Mordechai es ihr eingeschärft hatte. 11 Jeden Tag ging Mordechai vor dem Hof des Frauenpalastes vorbei, um zu erfahren, wie es Ester ging und was mit ihr geschah. 12 Wenn nun eins der Mädchen an die Reihe kam, zum König zu gehen, nachdem es ein Jahr lang darauf vorbereitet worden war - denn so lange dauerte ihre Schönheitspflege: sechs Monate mit Myrrhenöl und sechs Monate mit Balsamöl und anderen Pflegemitteln -, 13 wenn es also dann zum König ging, wurde ihm alles, was es verlangte, aus dem Frauenhaus mitgegeben. 14 Am Abend ging es in den Palast des Königs, und am Morgen kehrte die junge Frau in den zweiten Frauenpalast zurück und kam unter die Aufsicht des königlichen Eunuchen Schaaschgas. Keine von ihnen durfte noch einmal zum König kommen, es sei denn, sie hatte dem König besonders gefallen und wurde namentlich gerufen. 15 Als nun die Reihe an Ester Bat-Abihajil kam - Abihajil war der Onkel von Mordechai, der sie später als Tochter angenommen hatte -, verlangte sie nur das, was Hegai, der königliche Eunuch, ihr empfahl. Ester gewann die Zuneigung von allen, die sie sahen. 16 Es war im siebten Regierungsjahr von Xerxes, im Januar, als Ester zum König gebracht wurde. 17 Und sie erlangte seine Gunst; der König gewann sie einfach lieb. Seine Zuneigung zu ihr war größer als zu allen anderen jungen Frauen. Deshalb setzte er ihr die Krone auf und machte sie an Waschtis Stelle zur Königin. 18 Dann veranstaltete er zu Ehren von Ester für alle seine Fürsten und Beamten ein großes Festmahl. Den Provinzen gewährte er einen Steuernachlass und teilte mit königlicher Großzügigkeit Geschenke aus. 19 Als die jungen Frauen in das zweite Frauenhaus gebracht worden waren, hatte Mordechai einen Posten am Königshof inne. 20 Und wie er es Ester eingeschärft hatte, erzählte sie niemand von ihrer jüdischen Herkunft. Sie gehorchte ihm noch genauso wie damals, als sie seine Pflegetochter war. (Ester 2.10) 21 Zu dieser Zeit verschworen sich Bigtan und Teresch, zwei königliche Eunuchen, die die Torwache befehligten, gegen Xerxes. Sie planten einen Anschlag auf den König. 22 Mordechai hörte davon und teilte es der Königin Ester mit, die es in seinem Auftrag sofort dem König meldete. 23 Die Sache wurde untersucht und für richtig befunden. Daraufhin wurden beide Eunuchen gepfählt. Den Vorfall trug man in die königliche Chronik ein. (Ester 6.1-2)