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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Esra - Kapitel 6

1 König Darius ließ in den Archiven Babyloniens nachforschen, dort, wo auch die Schätze aufbewahrt wurden. 2 Schließlich fand man eine Schriftrolle in der Königsstadt Ekbatana, die in der Provinz Medien liegt. In ihr war folgender Erlass aufgezeichnet: 3 "Geschrieben im ersten Regierungsjahr des Königs Kyrus: König Kyrus ordnet in Bezug auf das Gotteshaus in Jerusalem Folgendes an: Das Haus soll wieder aufgebaut werden und eine Stätte sein, wo man Opfer bringen kann. Seine alten Fundamente sollen wieder hergerichtet werden, es soll 30 Meter hoch und 30 Meter breit werden. (Esra 1.1) 4 Auf drei Lagen Quadersteine soll eine Schicht neue Balken kommen. Die Kosten bestreitet der königliche Hof. 5 Auch die goldenen und silbernen Gegenstände, die Nebukadnezzar aus dem Jerusalemer Tempel mitgenommen und nach Babylon gebracht hat, sollen zurückgegeben werden. Jedes soll wieder an seinen Platz im Haus Gottes in Jerusalem kommen." 6 Der Abschrift dieses Dokuments ließ der König folgendes Schreiben anfügen: "An Tattenai, Statthalter der Westeuphrat-Provinz, Schetar-Bosnai und die königlich-persischen Beamten dort: Haltet euch aus der Sache heraus! 7 Lasst den Juden freie Hand! Ihr Statthalter und ihre Ältesten sollen das Gotteshaus wieder aufbauen wo es früher gestanden hat! 8 Außerdem ordne ich an, die Ältesten der Juden beim Bau dieses Gotteshauses zu unterstützen: Die Baukosten sind in voller Höhe aus den Steuereinnahmen der Westeuphrat-Provinz zu bezahlen. Sie sollen diesen Männern pünktlich ausgehändigt werden, damit sie zügig weiterbauen können. 9 Auch alles, was zum Brandopfer für den Gott des Himmels nötig ist - junge Stiere, Schafböcke und Lämmer, dazu Weizen, Salz, Wein und Öl - soll den Priestern in Jerusalem täglich und pünktlich ohne Nachlässigkeit geliefert werden, 10 damit sie dem Gott des Himmels wohlgefällige Opfer bringen und für das Leben des Königs und seiner Söhne beten. 11 Schließlich befehle ich: Jedem, der diesen Erlass missachtet, soll der tragende Balken aus dem Haus gerissen und er selbst darauf gepfählt werden. Sein Haus wird zu einem Schutthaufen gemacht. 12 Der Gott, der diesen Ort zum Wohnsitz seines Namens bestimmt hat, möge jeden König und jedes Volk vernichten, die versuchen, diesen Befehl zu missachten und das Haus Gottes in Jerusalem zu zerstören. Ich, Darius, habe diesen Befehl gegeben. Man befolge ihn gewissenhaft!" 13 Tattenai, der Statthalter über die Westeuphrat-Provinz, Schetar-Bosnai und ihre Berater hielten sich gewissenhaft an die Anweisungen von König Darius. 14 So konnten die Ältesten der Juden ungehindert weiterbauen. Sie kamen gut voran, weil die Propheten Haggai und Sacharja Ben-Iddo sie durch ihre Weissagungen ermutigten.Und sie vollendeten alle Bauten, die der Gott Israels und die persischen Könige Kyrus, Darius und Artaxerxes ihnen befohlen hatten. 15 Der Tempel wurde am 3. März im sechsten Regierungsjahr des Darius fertiggestellt. (Esra 4.24) 16 Die Priester, die Leviten und alle anderen aus der Verbannung heimgekehrten Israeliten feierten die Wiedereinweihung des Tempels mit großer Freude. (4. Mose 7.10) (1. Könige 8.62-66) 17 Zu diesem Anlass opferten sie 100 Stiere, 200 Schafböcke und 400 Lämmer, dazu als Sündopfer für ganz Israel zwölf Ziegenböcke, für jeden Stamm einen. (Esra 8.35) 18 Dann teilten sie die Priester und Leviten zum Dienst für Gott in Jerusalem in die Gruppen ein, die das Gesetz Moses vorschreibt. (4. Mose 3.6) (4. Mose 8.24) 19 Am 14. April feierten die Heimgekehrten das Passafest. (2. Mose 12.6) 20 Die Priester und Leviten hatten sich alle den vorgeschriebenen Reinigungen unterzogen und waren bereit. Die Leviten schlachteten die Passalämmer für alle, die aus der Verbannung heimgekehrt waren, für die Priester und für sich selbst. 21 Doch nicht nur die heimgekehrten Israeliten aßen vom Passa, sondern auch alle, die sich vom Götzendienst der heidnischen Bevölkerung getrennt hatten, um mit ihnen zusammen Jahwe, den Gott Israels, zu verehren. 22 So begingen sie auch das anschließende Fest der ungesäuerten Brote sieben Tage lang mit großer Freude. Jahwe selbst hatte ihnen diese Freude geschenkt und dafür gesorgt, dass der König, der jetzt auch Assyrien beherrschte, geholfen hatte, den Tempel von Israels Gott wieder aufzubauen.