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2. Mose - Kapitel 22

1 Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. - 2 Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld; 3 wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden. 4 Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten. 5 So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten. 6 Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat. 7 So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten; 8 wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. - 9 Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. - 10 So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es, 11 so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten. 12 Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten. (1. Mose 31.39) 13 Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten. 14 Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten; 15 wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen. (5. Mose 22.28-29) 16 Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.

Todeswürdige Vergehen

17 Wenn ihr Vater sich durchaus weigert, sie ihm zu geben, so soll er Geld darwägen nach der Heiratsgabe der Jungfrauen. - (3. Mose 20.6) (3. Mose 20.27) (5. Mose 18.10) (1. Samuel 28.9) 18 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen. - (3. Mose 18.23) (5. Mose 27.21) 19 Jeder, der bei einem Vieh liegt, soll gewißlich getötet werden. - (5. Mose 13.7) (5. Mose 17.2)

Aufforderung zum Schutz der Schwachen

20 Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden. (2. Mose 23.9) (3. Mose 19.33-34) (5. Mose 10.18-19) (5. Mose 24.17-18) (5. Mose 27.19) 21 Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen. (Jesaja 1.17) 22 Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken. 23 Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören; 24 und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. - (3. Mose 25.36) (5. Mose 23.20) (5. Mose 24.10) 25 Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. - (5. Mose 24.12-13) 26 Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;

Pflichten gegen Gott

27 denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. - (2. Mose 21.6) (Prediger 10.20) (Apostelgeschichte 23.5) 28 Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen. (2. Mose 13.2) (2. Mose 13.13) (5. Mose 18.4) 29 Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben. (3. Mose 22.27) 30 Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. - (3. Mose 7.24) (3. Mose 11.40) (3. Mose 17.15) (3. Mose 22.8) (5. Mose 14.21) (Hesekiel 44.31) 31 Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.

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Esra - Kapitel 5

1 Dann traten die Propheten Haggai und Sacharja Ben-Iddo auf und ermutigten die Juden in Judäa und Jerusalem im Namen des Gottes Israels, der über ihnen wachte. (Haggai 1.1) (Sacharja 1.1) 2 Da machten sich Serubbabel Ben-Schealtiël und Jeschua Ben-Jozadak an die Arbeit und nahmen den Tempelbau wieder auf. Die Propheten Gottes standen ihnen zur Seite und unterstützten sie. 3 Kaum hatten sie begonnen, kamen auch schon Tattenai, der Statthalter der Westeuphrat-Provinz, und Schetar-Bosnai mit ihren Amtskollegen zu ihnen und fragten: "Wer hat euch die Genehmigung erteilt, diesen Tempel in seiner früheren Form wieder aufzubauen?" 4 "Wie heißen die Männer, die für diesen Bau verantwortlich sind?", fragten sie weiter. 5 Aber Gott sorgte dafür, dass sie nichts gegen die Ältesten der Juden unternahmen und sie ungehindert weiterbauen konnten, bis eine Entscheidung von König Darius eingetroffen war. (5. Mose 11.12) (1. Könige 8.29) 6 Hier folgt eine Abschrift des Briefes, den Tattenai, der Statthalter der Westeuphrat-Provinz, und Schetar-Bosnai zusammen mit den königlich-persischen Beamten an König Darius schickten: 7 "An König Darius: Möge es dir wohl ergehen. 8 Wir haben dir zu melden, dass wir im Bezirk Judäa waren. Wir sahen dort, dass der Tempel des großen Gottes wieder aufgebaut wird. Die Leute arbeiten mit großen Quadersteinen und fügen Lagen von Balken in die Mauern ein. Sie arbeiten zielstrebig und kommen schnell voran. 9 Wir fragten die Ältesten, wer ihnen die Genehmigung erteilt habe, diesen Tempel in seiner alten Form wieder aufzubauen. 10 Wir fragten sie auch nach ihren Namen, um dir eine Liste ihrer führenden Männer senden zu können. 11 Sie antworteten: 'Wir sind Sklaven des Gottes, der Himmel und Erde regiert, und bauen den Tempel wieder auf, der früher viele Jahre hier gestanden hat. Ein großer König von Israel hatte ihn gebaut. 12 Weil unsere Vorfahren aber den Gott des Himmels erzürnten, gab er sie in die Gewalt des babylonischen Königs, des Chaldäers Nebukadnezzar. Der zerstörte dieses Haus und verschleppte das Volk nach Babylonien. (2. Könige 25.9) 13 Als jedoch Kyrus König von Babylonien wurde, gab er den Befehl, dieses Haus wieder aufzubauen. (Esra 1.1) 14 Er ließ auch die goldenen und silbernen Gegenstände, die Nebukadnezzar aus dem Jerusalemer Tempel mitgenommen und in den Tempel seines Gottes nach Babylon gebracht hatte, wieder herausgeben. Zum Verwalter darüber hatte er einen Mann namens Scheschbazzar bestimmt. (Esra 1.8) 15 Er befahl ihm: Nimm diese Gegenstände, bringe sie in den Tempel nach Jerusalem und sorge dafür, dass dieses Gotteshaus an seinem alten Platz wieder aufgebaut wird. 16 Daraufhin kam jener Scheschbazzar und legte das Fundament für das Haus Gottes in Jerusalem. Seither wird daran gebaut, aber das Haus ist noch nicht fertig.' 17 Wenn der König es nun für richtig hält, lasse er im königlichen Archiv von Babylonien nachforschen, ob König Kyrus wirklich den Befehl gegeben hat, dieses Haus Gottes in Jerusalem wieder aufzubauen. Außerdem bitten wir, uns die Entscheidung des Königs zukommen zu lassen."