1Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Stück Kleinvieh, und schlachtet es oder verkauft es, so soll er fünf Ochsen erstatten für den Ochsen und vier Stück Kleinvieh für das Stück. -2Wenn der Dieb beim Einbruch betroffen wird, und er wird geschlagen, daß er stirbt, so ist es ihm keine Blutschuld;3wenn die Sonne über ihm aufgegangen ist, so ist es ihm eine Blutschuld. Er soll gewißlich erstatten; wenn er nichts hat, soll er für seinen Diebstahl verkauft werden.4Wenn das Gestohlene lebend in seiner Hand gefunden wird, es sei ein Ochse oder ein Esel oder ein Stück Kleinvieh, soll er das Doppelte erstatten.5So jemand ein Feld oder einen Weingarten abweiden läßt und er sein Vieh hintreibt, und es weidet auf dem Felde eines anderen, so soll er es vom Besten seines Feldes und vom Besten seines Weingartens erstatten.6Wenn Feuer ausbricht und Dornen erreicht, und es wird ein Garbenhaufen verzehrt, oder das stehende Getreide oder das Feld, so soll der gewißlich erstatten, der den Brand angezündet hat.7So jemand seinem Nächsten Geld oder Geräte in Verwahrung gibt, und es wird aus dem Hause dieses Mannes gestohlen, wenn der Dieb gefunden wird, so soll er das Doppelte erstatten;8wenn der Dieb nicht gefunden wird, so soll der Besitzer des Hauses vor die Richter treten, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat. -9Bei jedem Falle von Veruntreuung betreffs eines Ochsen, eines Esels, eines Stückes Kleinvieh, eines Kleides, betreffs alles Verlorenen, wovon man sagt: "das ist es", soll beider Sache vor die Richter kommen; wen die Richter schuldig sprechen, der soll seinem Nächsten das Doppelte erstatten. -10So jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Stück Kleinvieh oder irgend ein Vieh in Verwahrung gibt, und es stirbt oder wird beschädigt oder weggeführt, und niemand sieht es,11so soll der Eid Jehovas zwischen ihnen beiden sein, ob er nicht seine Hand nach der Habe seines Nächsten ausgestreckt hat; und sein Besitzer soll es annehmen, und jener soll nichts erstatten.12Und wenn es ihm wirklich gestohlen worden ist, so soll er es seinem Besitzer erstatten.(1. Mose 31.39)13Wenn es aber zerrissen worden ist, so soll er es als Zeugnis bringen; er soll das Zerrissene nicht erstatten.14Und wenn jemand von seinem Nächsten ein Stück Vieh entlehnt, und es wird beschädigt oder stirbt - war sein Besitzer nicht dabei, so soll er es gewißlich erstatten;15wenn sein Besitzer dabei war, soll er es nicht erstatten. Wenn es gemietet war, so ist es für seine Miete gekommen.(5. Mose 22.28-29)16Und so jemand eine Jungfrau betört, die nicht verlobt ist, und liegt bei ihr, so soll er sie gewißlich durch eine Heiratsgabe sich zum Weibe erkaufen.
20Wer den Göttern opfert außer Jehova allein, soll verbannt werden.(2. Mose 23.9)(3. Mose 19.33-34)(5. Mose 10.18-19)(5. Mose 24.17-18)(5. Mose 27.19)21Und den Fremdling sollst du nicht bedrängen und ihn nicht bedrücken, denn Fremdlinge seid ihr im Lande Ägypten gewesen.(Jesaja 1.17)22Keine Witwe und Waise sollt ihr bedrücken.23Wenn du sie irgend bedrückst, so werde ich, wenn sie irgendwie zu mir schreit, ihr Geschrei gewißlich erhören;24und mein Zorn wird entbrennen, und ich werde euch mit dem Schwerte töten, und eure Weiber sollen Witwen und eure Kinder Waisen werden. -(3. Mose 25.36)(5. Mose 23.20)(5. Mose 24.10)25Wenn du meinem Volke, dem Armen bei dir, Geld leihst, so sollst du ihm nicht sein wie ein Gläubiger; ihr sollt ihm keinen Zins auferlegen. -(5. Mose 24.12-13)26Wenn du irgend deines Nächsten Mantel zum Pfande nimmst, so sollst du ihm denselben zurückgeben, ehe die Sonne untergeht;
Pflichten gegen Gott
27denn es ist seine einzige Decke, sein Kleid für seine Haut; worin soll er liegen? Und es wird geschehen, wenn er zu mir schreit, so werde ich ihn erhören, denn ich bin gnädig. -(2. Mose 21.6)(Prediger 10.20)(Apostelgeschichte 23.5)28Die Richter sollst du nicht lästern, und einem Fürsten deines Volkes sollst du nicht fluchen.(2. Mose 13.2)(2. Mose 13.13)(5. Mose 18.4)29Mit der Fülle deines Getreides und dem Ausfluß deiner Kelter sollst du nicht zögern. Den erstgeborenen deiner Söhne sollst du mir geben.(3. Mose 22.27)30Desgleichen sollst du mit deinem Ochsen tun und mit deinem Kleinvieh; sieben Tage soll es bei seiner Mutter sein, am achten Tage sollst du es mir geben. -(3. Mose 7.24)(3. Mose 11.40)(3. Mose 17.15)(3. Mose 22.8)(5. Mose 14.21)(Hesekiel 44.31)31Und heilige Männer sollt ihr mir sein, und Fleisch, das auf dem Felde zerrissen worden ist, sollt ihr nicht essen; ihr sollt es den Hunden vorwerfen.
1Es folgt eine Liste der Einwohner der Provinz Judäa, die aus der Gefangenschaft nach Jerusalem und Juda heimkehrten. Sie waren die Nachkommen derer, die der babylonische König Nebukadnezzar nach Babel verschleppt hatte. Jeder kehrte an den Ort zurück, aus dem seine Familie stammte. 2Angeführt wurden sie von Serubbabel, Jeschua, Nehemja, Seraja, Reelaja, Mordochai, Bilschan, Misperet, Rehum und Baana. (Esra 1.8)(Esra 2.63)3Die Zahlen der Männer, die zu den jeweiligen Sippen gehörten, waren: Parosch: 2172, 4Schefatja: 372; 5Arach: 775; 6Pahat-Moab; die Nachkommen von Jeschua und Joab: 2812; 7Elam: 1254; 8Sattu: 945; 9Sakkai: 760; 10Bani: 642; 11Bebai: 623; 12Asgad: 1222; 13Adonikam: 666; 14Bigwai: 2056; 15Adin: 454; 16Ater, die Nachkommen Hiskijas: 98; 17Bezai: 323; 18Jora: 112; 19Haschum: 223; 20Gibbar: 95; 21aus Bethlehem: 123; 22aus Netofa 56; 23aus Anatot: 128; 24aus Asmawet: 42; 25aus Kirjat-Jearim, Kefira und Beerot: 743; 26aus Rama und Geba: 621; 27aus Michmas: 122; 28aus Bet-El und Ai: 223; 29aus Nebo: 52. 30Nachkommen des Magbisch: 156; 31Nachkommen eines anderen Elam: 1254; 32Nachkommen von Harim: 320; 33aus Lod, Hadid und Ono: 725; 34aus Jericho: 345; 35die Nachkommen Senaas: 3630.36 Von den Priestersippen kamen: Jedaja, die Nachkommen von Jeschua: 973; 37Immer: 1052; 38Paschhur: 1247; 39Harim: 1017.40Von den Leviten kamen die Sippe Jeschua, die Nachkommen von Kadmiël, Binnui und Hodawja: 74. (Nehemia 12.8)41Tempelsänger: die Nachkommen von Asaf: 128; 42Torwächter: die Nachkommen von Schallum, Ater, Talmon, Akkub, Hatita und Schobai: 139; 43Tempelsklaven: die Nachkommen von Ziha, Hasufa, Tabbaot, (Esra 8.20)44Keros, Sia, Padon, 45Lebana, Hagaba, Akkub, 46Hagab, Salmai, Hanan, 47Giddel, Gahar, Reaja, 48Rezin, Nekoda, Gasam, 49Usa, Paseach, Besai, 50Asna, die Mëuniter und Nefusiter, 51Bakbuk, Hakufa, Harhur, 52Bazlut, Mehida, Harscha, 53Barkos, Sisera, Temach, 54Neziach, Hatifa. 55Sklaven Salomos: Sotai, Soferet, Peruda, (1. Könige 9.21)56Jaala, Darkon, Giddel, 57Schefatja, Hattil, Pocheret-Zebajim, Ami. 58Die Gesamtzahl der Tempelsklaven und der Nachkommen von Salomos Sklaven betrug 392.(Josua 9.23)59Aus Tel-Melach, Tel-Harscha, Kerub-Addon und Immer kamen folgende Sippen, die ihre Herkunft aus Israel nicht nachweisen konnten: 60Delaja, Tobija und Nekoda: 652. 61Von den Nachkommen der Priester waren es die Sippen Habaja, Koz und Barsillai. Barsillai hatte damals eine Tochter von dem Barsillai aus Gilead geheiratet und dessen Namen angenommen. (2. Samuel 19.32)62Sie konnten ihre Abstammungsnachweise nicht finden. Deshalb wurden sie für unrein erklärt und vom Priesteramt ausgeschlossen. 63Der Statthalter untersagte ihnen, von den höchst heiligen Opfergaben zu essen, bis wieder ein Priester für die Urim und Tummim auftreten würde.(2. Mose 28.30)(Esra 2.2)64Insgesamt kehrten 42.360 Israeliten in die Heimat zurück. 65Dazu kamen noch 7337 Sklaven und Sklavinnen und 200 Sänger und Sängerinnen. 66Außerdem brachten die Israeliten 736 Pferde, 245 Maultiere, 67436 Kamele und 6720 Esel mit. 68Als sie dann am Tempelberg in Jerusalem ankamen, gaben einige von den Sippenoberhäuptern Spenden, damit das Haus Jahwes an seiner alten Stelle wieder aufgebaut werden konnte. 69Nach ihren Möglichkeiten gaben sie insgesamt etwa 500 Kilogramm Gold, fast drei Tonnen Silber und 100 Priesterkleider. 70Die Priester, die Leviten, die Sänger, die Torwächter, die Tempelsklaven und das übrige Volk ließen sich in ihren Heimatorten nieder.